Strukturzulage erst nach der Ausbildung, ja, siehe §47 LBesG NRW (bist doch nrw oder?)chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren31. Jan 2025, 12:22ja.Saeumling hat geschrieben: zum Beitrag navigieren31. Jan 2025, 11:15Ganz normaler BMA? Dann Anspruch auf FamZ I, müssten 162,70€ brutto seinchiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren31. Jan 2025, 10:37 kennt jemand einen Rechner für Beamtenanwärterbezüge? Für nach der Anwärterzeit gibts genug und da ist mir auch klar was ich bekommen werde.
Kenne mein Anwärterbrutto aber bin mir nicht sicher ob ich Anspruch auf Familienzuschlag habe und wieviel? ebenso wie es als Anwärter mit den Zulagen aussieht.
bestehen Ansprüche auf Strukturzulage? oder ist das erst nach der Anwärterzeit? FW Zulage in der Anwärterzeit?
FW Zulage nach §50 LBesG NRW gibt's meines Wissens erst nach einem Jahr oder so.
Bei uns kriegen die Anwärter noch so nen Sonderzuschlag nach §76, keine Ahnung ob es das bei dir auch gibt. Das wird dir dein zukünftiger Dienstherr aber sagen können.