Sorrow66 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Dez 2024, 09:43
Hat jemand Erfahrung damit was hier normalerweise nachträglich anfällt, sollte es auffallen?
du kannst eine bauvoranfrage stellen das ist ein antrag in light version mit weniger papierkram wo du auch weniger detaillierte pläne brauchst, können auch skizzens ein, leider sehr unterschiedlich von amt zu amt, dort wird dann nur die frage geklärt ob es zulässig wäre.
klingt als wärst du auf dem dorf, da ist es immer am besten sich mal mit allen beteiligten zusammen zu setzen und sich vorab das inoffizielle okay zu holen und dann bauantrag einreichen.
einfach bauen würde ich auf keinen fall, du hast dann nämlich nur folgende optionen:
1. fällt niemandem auf du lebst aber mit "angst" denn wenn nur einer der was davon weis dich meldet bist du direkt der arsch da kann schon der kleinste nachbar zoff auslöser sein
2. wenn es aufgefallen ist kannst du nachträglich eine genehmigung stellen, im falle das es genehmigungsfähig ist musst du ne fette strafe zahlen + Bauantrag
wenn aber nicht zahlst du die strafe und musst alles abreisen und in zustand davor zurückversetzen ohne wenn und aber
falls du etwas versiert bist könntest du dir (mittlerweile meistens online möglich) den bebauungsplan runterladen oder bei amt anfordern und dort die gröbsten sachen rauslesen, meistens sind die schriftlichen teile so gut geliedert das es einen absatz spziell für garagen/carports
-darf es freistehend sein oder muss mit haus verbunden sein
-reicht die unversiegelte fläche aus, oft wird so knapp bebaut das grünflächenminimum nur vorhanden ist
- muss es innerhalb der baugrenze sein oder darf teilweise bzw. ganz außerhalb stehen
- abstände zu nachbargründstücken etc.