1000€ Freibetrag müsste aber auch für Crypto gelten.Stefan@05 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 14:31Ist wie bei dir mit der Steuerfreiheit. Alles unter einem Jahr ist dann individueller Einkommenssteuersatz. Also 40% oder 42% wenn ich nicht ganz doof binWingman hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 08:54 Guten Morgen, könnte ich fragen ob mir jemand leicht verdaulich die Steuern auf Crypto erklären kann?
Wann genau zahlt man in Deutschland Steuern und wie sind dann die Abgaben gestaffelt?
Wohne eigentlich nicht in Deutschland, hier ist alles was ich über ein Jahr halte steuerfrei.
Der Kryptowährungs-Thread
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ste ... waehrungen
Denke der Link ist einigermaßen seriös…
Edit: Meiner Meinung nach ist das aber ein anderer Topf als Aktien / ETF und co
Btw. Wo kann ich eigentlich in TR sehen ob mir die Vorabsteuer abgezogen wurde ( habe 1000 euro freistellungsauftrag eingerichtet und
Da wurde was abgezogen aber seh das irgendwo
Schriftlicj für
Was etc?)
Denke der Link ist einigermaßen seriös…
Edit: Meiner Meinung nach ist das aber ein anderer Topf als Aktien / ETF und co
Btw. Wo kann ich eigentlich in TR sehen ob mir die Vorabsteuer abgezogen wurde ( habe 1000 euro freistellungsauftrag eingerichtet und
Da wurde was abgezogen aber seh das irgendwo
Schriftlicj für
Was etc?)
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
Ja, sind zwei bzw. drei Paar Schuhe.
In Deutschland gelten für sonstige Einkünfte unterschiedliche Freigrenzen, abhängig von der Art der Einkünfte:
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist):
0) Aktienzeug
A) Freigrenze Veräußerungsgeschäfte: 1.000 € pro Kalenderjahr.
Hinweis: Diese Freigrenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 von zuvor 600 € auf 1.000 € erhöht.
B) Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. Staking-Rewards):
Freigrenze: 256 € pro Kalenderjahr.
Hinweis: Diese Freigrenze gilt für Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG und ist nicht erhöht worden.
In Deutschland gelten für sonstige Einkünfte unterschiedliche Freigrenzen, abhängig von der Art der Einkünfte:
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist):
0) Aktienzeug
A) Freigrenze Veräußerungsgeschäfte: 1.000 € pro Kalenderjahr.
Hinweis: Diese Freigrenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 von zuvor 600 € auf 1.000 € erhöht.
B) Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. Staking-Rewards):
Freigrenze: 256 € pro Kalenderjahr.
Hinweis: Diese Freigrenze gilt für Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG und ist nicht erhöht worden.
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
App - Profil -Steuern - SteuerübersichtiFamous90 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 15:02 https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ste ... waehrungen
Denke der Link ist einigermaßen seriös…
Edit: Meiner Meinung nach ist das aber ein anderer Topf als Aktien / ETF und co
Btw. Wo kann ich eigentlich in TR sehen ob mir die Vorabsteuer abgezogen wurde ( habe 1000 euro freistellungsauftrag eingerichtet und
Da wurde was abgezogen aber seh das irgendwo
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
Da sehe ich das etwas abgezogen vom Freibetrag wurde ansonsten steht da überall 0….Eisen_Beisser hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 15:39App - Profil -Steuern - SteuerübersichtiFamous90 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 15:02 https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ste ... waehrungen
Denke der Link ist einigermaßen seriös…
Edit: Meiner Meinung nach ist das aber ein anderer Topf als Aktien / ETF und co
Btw. Wo kann ich eigentlich in TR sehen ob mir die Vorabsteuer abgezogen wurde ( habe 1000 euro freistellungsauftrag eingerichtet und
Da wurde was abgezogen aber seh das irgendwo
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
Bin bei TR und die Vorabsteuer wurde noch nicht abgezogen.
Letztes Jahr wurde man vorinformiert per Mail und es passierte erst Mitte Januar.
Letztes Jahr wurde man vorinformiert per Mail und es passierte erst Mitte Januar.
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
was für Vorabsteuer soll denn bei Krypto eingezogen werden? Kryptogewinne unterliegen der Einkommenssteuer, die Vorabpauschale gibt es nur bei Kapitalerträgen (also Kursgewinne aus Aktien, Fonds etc.).
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
Ja korrekt my bad…stabil hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 16:23 was für Vorabsteuer soll denn bei Krypto eingezogen werden? Kryptogewinne unterliegen der Einkommenssteuer, die Vorabpauschale gibt es nur bei Kapitalerträgen (also Kursgewinne aus Aktien, Fonds etc.).
Hab zwei themen verbunden hähä
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
Solange du bis 21.1. BEST und PANTOS kaufst, verzeiht dir jeder hier alles
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Re: Der Kryptowährungs-Thread
... sprach der inoffizielle Bitpanda MitarbeiterAnis hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Jan 2025, 17:24 Solange du bis 21.1. BEST und PANTOS kaufst, verzeiht dir jeder hier alles
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