Ich bin auch kein Jurist aber was ich diesbezüglich rauslesen konnte war ein psychatrisch-forensisches Gutachten Grundlage für den Freispruch vom Vorwurf des MordesHomelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Apr 2026, 14:25 Ich bin kein Jurist, aber war Mord nicht angeklagt? Dass er wegen Mordes nicht verurteilt werden kann, ist doch logisch. Er hatte den Mord ja nicht geplant und dann müsste man ihn doch wegen Totschlag verurteilen oder nicht?
"Die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken verurteilte Ahmet G. wegen besonders schweren Raubes auf eine Tankstelle und ordnete die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Diese ist unbegrenzt angeordnet, das bedeutet: Er kommt nur wieder frei, wenn er geheilt wird oder nach Einschätzung von Gutachtern die Krankheit unter Kontrolle hat. Das gilt als relativ unwahrscheinlich.Im Übrigen sah das Gericht von der Verhängung einer Jugendstrafe ab."
Ich will das jetzt nicht schön reden aber die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jetzt auch kein Ponyhof und in dem Fall dauerhaft, sprich endet nicht nach erreichen des Strafmaßes außer jemand würde in Zukunft feststellen dass seine psychische Erkankrung überwunden uswGrundlage und Hintergrund für die Entscheidung der Kammer ist der Gesundheitszustand des Angeklagten. So geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Diese Krankheit hatte nach Auffassung des Gerichts unterschiedliche Auswirkungen auf die jeweilige Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Begehung der einzelnen Taten.Daher geht das Gericht davon aus, dass er den Tankstellenüberfall zumindest im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Im Weiteren sahen die Richter auch die Tatbestände unter anderem des Totschlags und des versuchten Totschlags erfüllt. Aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung soll er zum Zeitpunkt dieser Taten allerdings schuldunfähig gewesen sein, weil seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben war.
Ob das nun gerecht ist (für die Hinterblieben und irgendwo auch für die Allgemeinheit) ist eine ganz andere Frage