Experten widersprechen
Viele Rechtsexperten in Deutschland sehen das allerdings kritisch. Kai Ambos ist Professor für Völkerrecht an der Universität Göttingen. "Wenn wir die Schwelle für Selbstverteidigung immer weiter nach vorne verlagern, wird das Gewaltverbot - eine Fundamentalnorm des Völkerrechts - praktisch bedeutungslos", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Gegenüber der ARD-Rechtsredaktion äußerte sich auch Thielbörger ähnlich: "Wir bewegen uns bei Israels Angriffen noch im Bereich der präventiven Selbstverteidigung, die das Völkerrecht aber gerade nicht anerkennt, um das eigentlich geltende Gewaltverbot zwischen Staaten nicht zu untergraben.
"Matthias Herdegen, Völkerrechtler von der Uni Bonn schrieb auf X, der "Präventivschlag Israels gegen die Atomanlagen Irans bewegt sich völkerrechtlich in tiefgrauer Zone, auch wenn das iranische Regime Israel von der Landkarte tilgen möchte".
Atomanlagen und Zivilpersonen unter Beschuss
Für Besorgnis hatte zudem gesorgt, dass Israel gerade auch die Nuklearanlagen des Iran zu Zielen seiner Angriffe macht. Grundsätzlich sind jedenfalls Kernkraftwerke besonders vor Angriffen geschützt: Das 1977 verabschiedete Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen bestimmt, dass Kernkraftwerke nicht einmal dann angegriffen werden dürfen, wenn sie militärische Ziele darstellen, "sofern ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann".
Nur unter sehr strengen Bedingungen sei eine Ausnahme von diesem Verbot möglich. Dann nämlich, wenn ein Kernkraftwerk "elektrischen Strom zur regelmäßigen, bedeutenden und unmittelbaren Unterstützung von Kriegshandlungen liefert und wenn ein solcher Angriff das einzige praktisch mögliche Mittel ist, um diese Unterstützung zu beenden".
Aus Sicht von Völkerrechtler Thielbörger liegen diese Bedingungen hier ersichtlich nicht vor. "Angriffe auf solche Ziele, bei denen zu befürchten ist, dass gefährliche Kräfte freigesetzt werden, sind daher rechtswidrig. So ist auch nach allem, was wir wissen, der Fall von Israels Angriffen zu bewerten."
Tötung von Wissenschaftlern
Darüber hinaus hatte Israel neben der militärischen Führungsebene gezielt auch die Atomwissenschaftler Irans attackiert - und mehrere von ihnen getötet. "Das ist ein besonders bedenklicher Vorgang", kommentiert Thielbörger, "denn die Wissenschaftler zählen ja generell nicht zu den Streitkräften Irans".Als Zivilisten seien sie ebenfalls durch das humanitäre Völkerrecht geschützt - und dürften nur angegriffen werden, wenn sie direkt an den Kampfhandlungen teilnähmen. "Dafür reicht aber die Forschung zur Entwicklung von Waffen noch nicht aus", so der Experte.
Gegenangriffe Irans wohl ebenfalls völkerrechtswidrig
https://www.tagesschau.de/ausland/asien ... t-100.html
Verstehe ich das richtig?
Der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit per Haftbefehl gesuchte Präsident Israels führt einen, nach Experten, völkerrechtswidrigen Angriff gegen den Iran. Er beschießt den Staat ohne Vorher nachzuweisen, dass der Iran wirklich an Atomwaffen arbeitet. Er beschießt Atomanlagen und Zivilpersonen und tötet Wissenschaftler.
Und die meisten feiern das hier?
Ich frag ja nur.
Wann man dazu bedenkt, was die Direktorin der Intelligence Community dazu vor dem Kongress ausgesagt hat:
Bericht der BBC dazu zum Beispiel:
https://www.bbc.com/news/articles/cn840275p5yo
Frage ja nur. Seltsames Verständnis einiger hier zum Thema Völkerrecht und "Angriffskrieg"
