Die sind doch gar nicht gemeint? Und trotzdem sollten sie auch das Beratungsgespräch davor durchführen. Kann es sein das du dieses Gespräch als "Haben sie sich das gut überlegt?!? Das arme Kind!" vorstellst?maximised hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Feb 2025, 23:41 Ja die ganzen Frauen die vergewaltigt wurden und zu dumm zu verhüten sind. man kennts. dann die traumatisierten Frauen noch zu wem in die Beratung schicken, der einem dann mit sowas noch ein schlechtes Gewissen reinfaselt. top
Wo ist das riesen Problem?
Ablauf der Beratung:
1. Ergebnisoffene Gespräche: Die Berater:innen informieren über mögliche Hilfsangebote, soziale Unterstützung und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Entscheidung bleibt jedoch allein bei der Frau.
2. Medizinische und rechtliche Aufklärung: Informationen zu den Methoden des Abbruchs, möglichen Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen.
3. Schutz der Frau: Besonders in Fällen von Vergewaltigung wird darauf geachtet, dass die Frau keine retraumatisierenden Fragen beantworten muss. Falls gewünscht, können auch psychologische Unterstützungsangebote vermittelt werden.
4. Bescheinigung: Am Ende erhält die Frau eine Bescheinigung über die Beratung, die für die Durchführung des Abbruchs notwendig ist.
Diese Beratung ist gesetzlich verpflichtend, aber nicht darauf ausgerichtet, die Frau zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen. Sie dient vor allem der Unterstützung und Information.
Es ist ein medizinischer Eingriff der physische und psychische Schäden verursachen kann.
Leute müssen auch Beratungsgespräche führen wenn sie z. B. Roacutan haben möchten (Medikament gegen Akne) etc.