
Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.)*
- MattDemon
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Gut erinnere ich die Situation als Söders Mutter zu mir sagte: "Der Maggus is edzerdla fei bei dea Junga Union beidredn." Und ich dachte mir damals: "Allmechd, des konn nix Gscheids wern." Wahre Geschichte!
- labil
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
wie genau müssen die pflanzen denn im garten gesichert sein?
dass das ein privatgrundstück und jegliches betreten sowieso hausfriedensbruch ist, ist egal?
dass das ein privatgrundstück und jegliches betreten sowieso hausfriedensbruch ist, ist egal?

- BlackStarZ
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Wenn du einen eingezäunten Garten ist ,wo man nicht mal eben so rein kann ist das in Ordnung.labil hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:00 wie genau müssen die pflanzen denn im garten gesichert sein?
dass das ein privatgrundstück und jegliches betreten sowieso hausfriedensbruch ist, ist egal?![]()
Also "öffentlicher" Vorgarten vor dem Haus und dann sagen ist Privatgrundstück reicht nicht aus

Kleingarten mit Hüfthohem Zaun wird auch nicht ausreichend sein.
- chiki
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
irgendwer hatte das hier auch mal gepostet wie die Vorgabe dazu ist
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:05Wenn du einen eingezäunten Garten ist ,wo man nicht mal eben so rein kann ist das in Ordnung.labil hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:00 wie genau müssen die pflanzen denn im garten gesichert sein?
dass das ein privatgrundstück und jegliches betreten sowieso hausfriedensbruch ist, ist egal?![]()
Also "öffentlicher" Vorgarten vor dem Haus und dann sagen ist Privatgrundstück reicht nicht aus![]()
Kleingarten mit Hüfthohem Zaun wird auch nicht ausreichend sein.
Schrebergarten ist schon mal verboten

- chiki
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Saatgut kam heute, fehlt nur noch Blackberry Kush CBD von Dutch Passion.
Nächste Woche dann noch Einkauf im lokalen growshop
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- wildsau
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Es wird spannend. Hier die Antwortmail meines Hausarztes, die rote Farbe im entscheidenden Satz ist von mir:
Ich bin entsetzt!Hallo Herr XYZ,
ja Sie liegen richtig, dass Cannabis mit bekannten Einschränkungen nicht mehr BTM-pflichtig ist und dass medizinisches Cannabis bis auf einige Präparate auf “normalen” Rezept verordnet werden können. Cannabis ist ab 1.April 2024 in bestimmten Mengen auch kein “medizinisches” Mittel mehr, sondern ein frei verkäufliches “Genussmittel”. Jedoch als medizinisches Mittel unterliegt Cannabis immer noch dem sog. “Cannabisgesetz”, welches besagt, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur bei schwerwiegenden Erkrankungen (Definition im Diskurs) verordnet werden kann. Relativ sicher ist, dass als schwerwiegende Erkrankungen Multiple Sklerose oder HIV oder Krebs-Erkrankungen im Endstadium gelten, wobei zusätzlich alle bisherigen Therapieversuche mit bisherigen Mitteln versagt haben müssen (Therapietagebuch-Dokumentation vom entsprechenden Facharzt mit Registrierung des Patienten als Cannabis-Patient). Sie sehen also, es geht hier weniger um BTM oder nicht BTM, sondern eher um Kosten für die Krankenkasse. So heißt es:
Hinweise zur Verordnung zulasten der GKV: An den leistungsrechtlichen Regelungen der Verordnung hat sich nichts geändert. Cannabis zu medizinischen Zwecken, Dronabinol und off-label angewandtes Nabilon sind nach § 31 Absatz 6 SGB V sowie der Arzneimittel-Richtlinie für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Eine Genehmigung der Therapie durch die entsprechende Krankenkasse ist weiterhin vor der ersten Verordnung zwingend notwendig.
Aus diesem (anscheinend hauptsächlich finanziell motivierten) Richtlinien folgt somit medizin-juristisch auch bei Verordnungen auf Privatrezept, dass hier aus medizinischen Indikations-Richtlinien die gleiche Sorgfalt angesetzt werden muss, wie bei Verordnung auf Kassenrezept. (Beispiel: Privatrezept Cannabis wegen “Entspannung und Schlafstörung”, Patient hat Nebenwirkungen und Schäden (z.B. fällt “bekifft” die Treppe runter, Schädel-Hirn-Trauma), dann Arzt erst mal “schuld”, weil keine schwerwiegende Erkrankung). Daraus folgt: Besteht real die geprüfte und facharztdokumentierte medizinische Indikation für die Verschreibung von medizinischen Cannabis nach den Richtlinien, so muss faktisch das Rezept die Kasse bezahlen,im Umkehrschluss wäre somit eine nicht kassengenehmigte Privatverschreibung gegen das Cannabis-Gesetz. Hat also mit BTM nix zu tun. Vielleicht ändert sich im Laufe der Zeit noch was daran. Im Übrigen dürfte das frei verkäufliche Cannabis günstiger sein als ein in der Apotheke gekauftes Medizinprodukt. Wenn dann (bei selbst gekauftem Cannabis) der Konsument “bekifft” die Treppe runter fällt, ist er selbst “schuld” und nicht der Arzt, der ggf. Cannabis auf Privatrezept verschrieben hat. Viele Ärzte wissen das, sagen es ihren Patienten aber nicht ehrlicherweise so offen und kommen mit “Ausreden”.
Und dass in Bayern hier besonders auf das Vorgenannte geachtet wird, können Sie sich ja vorstellen. Nur so mal als Info vorab.
Viele Grüße
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Warum auto obwohl du photo kultivieren kannst? Weil schneller?
- Certa
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Dein Arzt in allen Ehren, aber die Einlassung, dass die Maßgaben des SGB V auch für Privatrezepte anzuwenden sind, ist Quatsch. Das SGB V regelt in diesem Bezug lediglich die Frage, wann eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen muss und nicht die Gefahrenabwehr, Haftung oder ähnliche Dinge. Problematisch ist halt, dass es bei diesen stofflichen Zubereitungen keine arzneimittelrechtliche Zulassung gibt, an welcher sich der Arzt orientieren kann. Insofern bleibt es eine individuelle medizinische Abwägung im Rahmen der ärztlichen Kunst und ggf. Eines individuellen Heilversuches.wildsau hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 12:31 Es wird spannend. Hier die Antwortmail meines Hausarztes, die rote Farbe im entscheidenden Satz ist von mir:Ich bin entsetzt!Hallo Herr XYZ,
ja Sie liegen richtig, dass Cannabis mit bekannten Einschränkungen nicht mehr BTM-pflichtig ist und dass medizinisches Cannabis bis auf einige Präparate auf “normalen” Rezept verordnet werden können. Cannabis ist ab 1.April 2024 in bestimmten Mengen auch kein “medizinisches” Mittel mehr, sondern ein frei verkäufliches “Genussmittel”. Jedoch als medizinisches Mittel unterliegt Cannabis immer noch dem sog. “Cannabisgesetz”, welches besagt, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur bei schwerwiegenden Erkrankungen (Definition im Diskurs) verordnet werden kann. Relativ sicher ist, dass als schwerwiegende Erkrankungen Multiple Sklerose oder HIV oder Krebs-Erkrankungen im Endstadium gelten, wobei zusätzlich alle bisherigen Therapieversuche mit bisherigen Mitteln versagt haben müssen (Therapietagebuch-Dokumentation vom entsprechenden Facharzt mit Registrierung des Patienten als Cannabis-Patient). Sie sehen also, es geht hier weniger um BTM oder nicht BTM, sondern eher um Kosten für die Krankenkasse. So heißt es:
Hinweise zur Verordnung zulasten der GKV: An den leistungsrechtlichen Regelungen der Verordnung hat sich nichts geändert. Cannabis zu medizinischen Zwecken, Dronabinol und off-label angewandtes Nabilon sind nach § 31 Absatz 6 SGB V sowie der Arzneimittel-Richtlinie für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Eine Genehmigung der Therapie durch die entsprechende Krankenkasse ist weiterhin vor der ersten Verordnung zwingend notwendig.
Aus diesem (anscheinend hauptsächlich finanziell motivierten) Richtlinien folgt somit medizin-juristisch auch bei Verordnungen auf Privatrezept, dass hier aus medizinischen Indikations-Richtlinien die gleiche Sorgfalt angesetzt werden muss, wie bei Verordnung auf Kassenrezept. (Beispiel: Privatrezept Cannabis wegen “Entspannung und Schlafstörung”, Patient hat Nebenwirkungen und Schäden (z.B. fällt “bekifft” die Treppe runter, Schädel-Hirn-Trauma), dann Arzt erst mal “schuld”, weil keine schwerwiegende Erkrankung). Daraus folgt: Besteht real die geprüfte und facharztdokumentierte medizinische Indikation für die Verschreibung von medizinischen Cannabis nach den Richtlinien, so muss faktisch das Rezept die Kasse bezahlen,im Umkehrschluss wäre somit eine nicht kassengenehmigte Privatverschreibung gegen das Cannabis-Gesetz. Hat also mit BTM nix zu tun. Vielleicht ändert sich im Laufe der Zeit noch was daran. Im Übrigen dürfte das frei verkäufliche Cannabis günstiger sein als ein in der Apotheke gekauftes Medizinprodukt. Wenn dann (bei selbst gekauftem Cannabis) der Konsument “bekifft” die Treppe runter fällt, ist er selbst “schuld” und nicht der Arzt, der ggf. Cannabis auf Privatrezept verschrieben hat. Viele Ärzte wissen das, sagen es ihren Patienten aber nicht ehrlicherweise so offen und kommen mit “Ausreden”.
Und dass in Bayern hier besonders auf das Vorgenannte geachtet wird, können Sie sich ja vorstellen. Nur so mal als Info vorab.
Viele Grüße
Cannabis in der Apotheke ist auch kein Medizinprodukt. Entweder Fertigarzneimittel (sativex) oder Cannabisblüten als Zubereitung.
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Hab die NL Auto mal als Joker rein genommen, falls ich doch noch eine auf dem Balkon kultiviere. Je nachdem, ob alle 5 Seeds überhaupt aufgehen, ggf. zwittert etwas etc.chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 21:59 Warum auto obwohl du photo kultivieren kannst? Weil schneller?
Außerdem habe ich noch 2-3 Freunde... so wie ich die kennen kommen die ganz spontan auf die Idee auch etwas auf dem Balkon haben zu wollen und dann ja ähhh welche Sorte und überhaupt ich hab kein Plan.... Dann drücke ich denen halt einen Seed ab von der Auto.
#Gönnjamin

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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Gemeldet wegen illegaler Weitergabe von Saatgut. Super Silver Haze gute Wahl btw, richtiger EvergreenBlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Apr 2024, 07:33Hab die NL Auto mal als Joker rein genommen, falls ich doch noch eine auf dem Balkon kultiviere. Je nachdem, ob alle 5 Seeds überhaupt aufgehen, ggf. zwittert etwas etc.chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 21:59 Warum auto obwohl du photo kultivieren kannst? Weil schneller?
Außerdem habe ich noch 2-3 Freunde... so wie ich die kennen kommen die ganz spontan auf die Idee auch etwas auf dem Balkon haben zu wollen und dann ja ähhh welche Sorte und überhaupt ich hab kein Plan.... Dann drücke ich denen halt einen Seed ab von der Auto.
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Re: Der große Cannabis Thread (Eigenanbau, Sorten, Einnahme etc.
Seeds und Steckis kannste weitergeben, kein Problem rechtlich 
