H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2024, 20:50
GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2024, 20:10
Beim Bürgergeld steht übrigens ganz klar, dass dies nur gilt, wenn man sich um Angehörige kümmert.
Die Frage ist doch, wieso man im Ausland überhaupt Informationen oder Werbung schaltet, die das Bürgergeld behandeln. Spricht man Fachkräfte an, indem man direkt den sozialen Teppich ausbreitet und die Hängematte erläutert?
Erschließt sich mir irgendwie nicht. Diese Info hat im Ausland, zumindest von offizieller Seite, überhaupt nicht so ausgebreitet/beworben zu werden.
Und wir wundern uns über geringe Quoten der Beschäftigungsverhältnisse.
Dies
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- Warum bewirbt man die flexiblen Möglichkeiten des deutschen Passes so devot / wirft diesen fast hinterher? Das suggeriert doch: alles möglich bei uns, keine Anpassung nötig, keine Entscheidung. Dieser Pass ist doch ein hohes und begehrtes Gut, das erst als Belohnung am Ende eines erfolgreichen Prozesses stehen sollte.
- Erreicht man auf diesem Weg tatsächlich Fachkräfte, oder nicht eher mehr von den Fachkräften, derer man bereits reichlich hat? Wäre es nicht sinnvoller primär Werbung an den Universitäten dort vor Ort zu machen mit Präsenz, Flyern, Ansprechpartnern etc.
- Hat man mit Einwanderern aus diesen Regionen bisher so gute Erfahrungen gemacht? Gelingt deren Integration hier erfahrungsgemäß leicht und gut? Wirbt man auch in anderen Regionen (mit denen man gute Erfahrungen macht) wie Ostasien so intensiv und sollte man seine Bemühungen nicht lieber dort intensivieren, sofern eine Anwerbung überhaupt zwingend nötig ist?
- Warum nicht auf Englisch?
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Das ist doch auch viel zu lax und zu schnell. Also eine Ausbildung gut absolvieren und nach 3 Jahren hat man Narrenfreiheit und keiner kann einem mehr was, sobald man den Pass hat. Straffällig werden wie man will, dauerhaft Bürgi ziehen etc. Eine Zwischenstufe "auf Probe" wäre gut und viel längere Zeiträume, in denen man eine Vollzeitanstellung ohne Unterstützung nachweisen muss und nicht straffällig werden darf. Pauschalen Nachzug gibt es nicht. Nur wenn die Partnerin diese Bedingungen ebenfalls erfüllt und sich dem Prozess aussetzt.
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