Also wie, man darf nicht in seiner Garage trainieren?M.a.K hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mär 2024, 18:14Interessanterweise darf man das gar nicht. Wenn es eine Baugenehmigung für eine echte Garage ist. Ich werde dich aber sicher nicht verraten. Viel zu schön so.WorkoutManiac hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mär 2024, 17:17 Jo - Auto meiner Frau steht drin und meiner steht in der Einfahrt (mit Standheizung kein Problem im Winter) - ursprünglich passten mal beide + Gym rein … aber ist ja Quatsch … Garage baut man fürs Gym und nicht für Autos
HomeGym Bilderthread
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Re: HomeGym Bilderthread
3 sentence training manual: "Eat meat and eggs when hungry until no longer hungry. Spend 180 minutes a week picking something up off the floor and putting it over your head. Don’t repeat the same meal or workout twice in a row."
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Re: HomeGym Bilderthread
Man muss die Garage streng genommen als Garage nutzen und die Karre reinstellen und nicht ausschließlich als Abstell- oder Trainingsraum. In Deutschland zumindest. Der Kollege befindet sich aber in NL
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Re: HomeGym Bilderthread
Sieh mal an, wusste gar nicht, dass die Gesetze in DE da so streng sind.
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Re: HomeGym Bilderthread
Ist mir mal in meinem Mietvertrag aufgefallen und da hab ich nachgeschaut warum ich die Garage nicht als Abstellort verwenden darf.
Gibt es eine einheitliche Garagennutzungsverordnung?
Die Garagennutzung ist per Gesetz in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer können eigene Vorgaben diesbezüglich machen. Allerdings gibt es auch einheitliche Regelungen, welche zum Beispiel die Garagengröße betreffen. Zudem gilt überall in Deutschland, dass Sie nur Ihr Kraftfahrzeug in der Garage parken dürfen.
Wie darf eine Garage genutzt werden?
Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.
Was darf man nicht in die Garage stellen?
Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.
Kann im Zusammenhang mit der Garage ein Bußgeld ausgesprochen werden?
Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden.
https://www.bussgeldkatalog.org/garagennutzung/
Ist was typisch deutsches und Garagengyms wären damit verboten, komplett verrückt eigentlich. Der Anzeigemeister würde sowas eventuell dann verpetzen.
Gibt es eine einheitliche Garagennutzungsverordnung?
Die Garagennutzung ist per Gesetz in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer können eigene Vorgaben diesbezüglich machen. Allerdings gibt es auch einheitliche Regelungen, welche zum Beispiel die Garagengröße betreffen. Zudem gilt überall in Deutschland, dass Sie nur Ihr Kraftfahrzeug in der Garage parken dürfen.
Wie darf eine Garage genutzt werden?
Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.
Was darf man nicht in die Garage stellen?
Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.
Kann im Zusammenhang mit der Garage ein Bußgeld ausgesprochen werden?
Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden.
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Re: HomeGym Bilderthread
Richtig eklige Bürokraten Regelung.
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Re: HomeGym Bilderthread
kanns ja irgendwo verstehen, dass es nicht gewollt ist dass hunderttausende PKW im öffentlichen Raum stehen obwohl ein Garagenplatz vorhanden ist. Wenn man aber den PKW aufm Grundstück vor der Garage stehen hat, ist doch scheißegal und wenn die Garage so groß ist das neben PKW eben auch anderer scheiß reinpasst doch auch amk.
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Re: HomeGym Bilderthread
Interessant wird es ja wenn du nicht einmal ein Auto hast. Müsstest das dann wahrscheinlich ummelden für eine neue Nutzung oder so? Oder leer lassen
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Re: HomeGym Bilderthread
Du musst ja die Garage nicht öffnen und ich bezweifel, dass sich die Polizei einen Durchsuchungsbefehl besorgt, weil sie in deiner Garage ein gym vermuten
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
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Re: HomeGym Bilderthread
Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.
Ich könnte mir also vorstellen, dass es dann direkt zu einem Bußgeld kommt wenn man sich weigert?
Keine Ahnung, muss dich ohnehin jemand anschwärzen, von alleine passiert das sicher nicht.
Ich könnte mir also vorstellen, dass es dann direkt zu einem Bußgeld kommt wenn man sich weigert?
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Re: HomeGym Bilderthread
Die "Tat" müssen sie dir schon nachweisen.
Aber auch krass. Seit über 20 Jahren beschäftige ich mit Rechtsfragen, habe seit 10 Jahren eine eigene Garage und noch nie davon gehört.
Es gibt wohl ein "strukturelles Vollzugsdefizit" bezüglich dieser Regelung.
Aber auch krass. Seit über 20 Jahren beschäftige ich mit Rechtsfragen, habe seit 10 Jahren eine eigene Garage und noch nie davon gehört.
Es gibt wohl ein "strukturelles Vollzugsdefizit" bezüglich dieser Regelung.
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Re: HomeGym Bilderthread
Die Behörden gucken da gerne mal weg, zumindest so lange die Garagen privat zweckenteignet werden- bei gewerblichen Nutzungen ist es anders. Die würden sonst mit Arbeit zugeschüttet sein: Es gibt Neubausiedlungen, da steht kein einziges Auto in einer Garage, dafür aber viele Fahrräder, Kinderfahrzeuge oder eben mal ein Homegym. Meist läuft es auf das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" hinaus.
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Re: HomeGym Bilderthread
Man sollte dann den Behörden natürlich auch keinen Grund geben Stress zu machen
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Re: HomeGym Bilderthread
Nutzungsänderung beantragen.M.a.K hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mär 2024, 11:07 Müsstest das dann wahrscheinlich ummelden für eine neue Nutzung oder so? Oder leer lassen
Hab von dem ganzen vor paar Jahren das erste mal gehört. Da gabs in einer Kommune in NRW den Fall, dass das Ordnungsamt sich damit beschäftigt hat, weil in einem Wohngebiet die Leute kreuz und quer geparkt haben, weil die Garagen von allen als Abstellort für alles Mögliche genutzt wurde, nur nicht fürs Auto.
Im Endeffekt ist es wie bei allem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Re: HomeGym Bilderthread
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Nicht ganz so umfangreich wie so manches in diesem Thread aber ich mags
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Re: HomeGym Bilderthread
Zum Glück passiert sowas in Deutschland ja nie und wird auch politisch nicht gefördert.M.a.K hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mär 2024, 11:27 Keine Ahnung, muss dich ohnehin jemand anschwärzen, von alleine passiert das sicher nicht.