Die Berechnungen stimmen soweit.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 16:15
Kann jemand bestätigen, dass das so stimmt mit den Sätzen?
Hinzu können beim Bürgergeldempfänger (u.a.) noch kommen:
- halbjährliche Schulpauschale(n)
- Leistungen aus dem Bildungs-Teilhabepakt (Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Tagesausflüge, Nachhilfe etc.)
Sofortzuschlag i.H.v 20,00 je Kind und Monat
- Ggf. Mehrbedarf wie Warmwasser, Alleinerziehende..)
- Weitere, anrechenfreie Leistungen anderer Träger (z.B. Familiengeld in Bayern, 300 € mtl.)
- Erwerbseinkommen der Kinder wären bis 520,00 € komplett anrechnungsfrei
- Auf übriges Erwerbseinkommen gibt es (erhöhte) Freibeträge
- rechtlich wirksame Mieterhöhungen werden in der Regel übernommen
- Betriebs- und Heizkostenabschläge werden aktuell in der Regel in voller Höhe übernommen
- Betriebs- und Heizkoszenabrechmungsnachzahlungen werden in der Regel in voller Höhe übernommen
Es gibt noch mehr, ich muss jetzt aber los.