Es handelt sich hierbei um eine anerkannte und offenbar diagnostizierte Erkrankung. Und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist für die Gesellschaft ja auch besser, weil derjenige dann halt wirklich potentiell lebenslang weg ist.Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:29 Ich finde, dass zu oft auf die Befindlichkeiten der Täter Rücksicht genommen wird und die Opfer dabei den Kürzeren ziehen.
Recht & Gerechtigkeit
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Re: Recht & Gerechtigkeit
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Jemand, der in einer Fußgängerzone gezielt Menschen überfährt, ist ohne Zweifel nicht ganz richtig im Kopf. Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass man sich mehr um die Rechte der Opfer ( beziehungsweise deren Hinterbliebenen ) und weniger um die der Täter kümmern sollte.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:53Es handelt sich hierbei um eine anerkannte und offenbar diagnostizierte Erkrankung. Und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist für die Gesellschaft ja auch besser, weil derjenige dann halt wirklich potentiell lebenslang weg ist.Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:29 Ich finde, dass zu oft auf die Befindlichkeiten der Täter Rücksicht genommen wird und die Opfer dabei den Kürzeren ziehen.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Das verstehe ich und sehe es ähnlich. Deshalb finde ich es auch besser, wenn der Täter bis an sein Lebensende in einer psychiatrischen Klinik verteilt und nicht in ein normales Gefängnis kommt, wo er nach X Jahren wieder entlassen wird. Das dürfte auch im Interesse der Hinterbliebenen seinEric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:59Jemand, der in einer Fußgängerzone gezielt Menschen überfährt, ist ohne Zweifel nicht ganz richtig im Kopf. Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass man sich mehr um die Rechte der Opfer ( beziehungsweise deren Hinterbliebenen ) und weniger um die der Täter kümmern sollte.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:53Es handelt sich hierbei um eine anerkannte und offenbar diagnostizierte Erkrankung. Und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist für die Gesellschaft ja auch besser, weil derjenige dann halt wirklich potentiell lebenslang weg ist.Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:29 Ich finde, dass zu oft auf die Befindlichkeiten der Täter Rücksicht genommen wird und die Opfer dabei den Kürzeren ziehen.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
In diesem Fall mag das ja vielleicht richtig sein, aber so generell sehe ich das eher kritisch. Aus Sicht der Opfer ist es doch völlig Latte, was jemanden dazu gebracht hat, ein schlimmes Verbrechen zu begehen.
Finde demnach nicht, dass ein berauschter Zustand jemanden aus seiner Verantwortung befreit. Derjenige soll bitte die Konsequenzen tragen, das müssen die Opfer ja auch. Soll er sich halt nix reinstellen, vor allem nix illegales. Lernen durch Schmerz.
Finde demnach nicht, dass ein berauschter Zustand jemanden aus seiner Verantwortung befreit. Derjenige soll bitte die Konsequenzen tragen, das müssen die Opfer ja auch. Soll er sich halt nix reinstellen, vor allem nix illegales. Lernen durch Schmerz.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Das ein berauschter Zustand zu Strafminderung führt, ist ja eh komplett daneben. Das gehört dringend abgeschafft. Wird ja auch in anderen Ländern anders gehandhabt, bzw. kann die Strafe sogar höher ausfallen.
Bei psychischen Erkrankungen sehe ich es allerdings wie Certa. Da macht es durchaus Sinn den Täter in eine psychiatrische Klinik zu sperren.
Bei psychischen Erkrankungen sehe ich es allerdings wie Certa. Da macht es durchaus Sinn den Täter in eine psychiatrische Klinik zu sperren.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Die volle Verantwortung zu tragen und keine Strafmilderung zu kriegen. Eher im Gegenteil.schlafschaf hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 09:57 Und wie soll dieser Schmerz aussehen ?
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Re: Recht & Gerechtigkeit
So ist es, im Prinzip ist das dann unter Umständen tatsächlich "lebenslänglich.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:22 Naja, wenn der Fahrer wirklich an einer paranoiden Schizophrenie gelitten hatte, dann muss man das Urteil wirklich kritisch hinterfragen. Schuldunfähigkeit heißt ja kein Freispruch, sondern potentiell bis zum Lebensende in einer psychiatrischen Klinik.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Und vor allem in einer psychiatrischen Klinik, was aus meiner Sicht weeeesentlich schlimmer ist, als ein normales Gefängnis.Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Dez 2023, 09:30So ist es, im Prinzip ist das dann unter Umständen tatsächlich "lebenslänglich.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:22 Naja, wenn der Fahrer wirklich an einer paranoiden Schizophrenie gelitten hatte, dann muss man das Urteil wirklich kritisch hinterfragen. Schuldunfähigkeit heißt ja kein Freispruch, sondern potentiell bis zum Lebensende in einer psychiatrischen Klinik.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Maßregelvollzug bzw Therapie wird tatsächlich oft unterschätzt.. in der Regel sogar vom Gefangenen selbst. Nicht selten sitzt man dann dem Irrglauben auf per Therapie den leichteren Weg zu gehen und quasi so dem ruglären Strafvollzug zu entgehen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Dez 2023, 09:33Und vor allem in einer psychiatrischen Klinik, was aus meiner Sicht weeeesentlich schlimmer ist, als ein normales Gefängnis.Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Dez 2023, 09:30So ist es, im Prinzip ist das dann unter Umständen tatsächlich "lebenslänglich.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Dez 2023, 08:22 Naja, wenn der Fahrer wirklich an einer paranoiden Schizophrenie gelitten hatte, dann muss man das Urteil wirklich kritisch hinterfragen. Schuldunfähigkeit heißt ja kein Freispruch, sondern potentiell bis zum Lebensende in einer psychiatrischen Klinik.
Dabei wird allerdings selten bedacht, das die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung in der Regel länger dauert als die eigentliche Haftstrafe, ganz zu schweigen von der Kostenübernahme, für die erst mal ein Kostenträger gefunden werden muss.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Strafurteile werden in der Revision relativ oft zumindest in Teilen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung/Entscheidung zurückverwiesen, nichts anderes ist ja auch hier passiert. In der Zwischenzeit wird eine angeordneten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung auch grundsätzlich weiter vollstreckt, was Verurteilte oft härter als die eigentliche Strafhaft etc. empfinden. Freigesprochen hat der BGH ihn ja nicht.
Oder geht es darum, dass das Landgericht überhaupt von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen ist?
Oder geht es darum, dass das Landgericht überhaupt von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen ist?
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Zitat:Omnimodo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Dez 2023, 14:33 Oder geht es darum, dass das Landgericht überhaupt von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen ist?
Bei der Unterbringung sei dem Landgericht ein Fehler unterlaufen, teilt der Bundesgerichtshof nun mit. Es habe nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass der Angeklagte in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Damit seien die "Rechtsfolgeentscheidungen aufzuheben" - gemeint ist die Einweisung in die Klinik.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden sorgte für großes Aufsehen: 21 Schätze mit einem Wert von 116,8 Millionen Euro wurden gestohlen. Hinter dem Coup steckte der Remmo-Clan. Jetzt bleibt auch noch der Freistaat Sachsen auf den Prozesskosten in Millionenhöhe sitzen.
2020 konnte die Polizei einige Mitglieder des Remmo-Clans festnehmen. Das Gericht handelte einen Deal mit den Männern aus. Für das Zurückgeben einiger gestohlener Schmuckstücke und Kunstwerke wurden ihre Strafen gemindert. Das Verfahren endete im Mai 2023. Die Angeklagten müssen zwischen vier und sechs Jahren hinter Gitter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Jetzt streitet der Freistaat Sachsen um die hohen Prozesskosten des Remmo-Clans. Diese berechnen sich aus dem Wert der gestohlenen Juwelen. Sachsen will die Summe von 3,8 Millionen Euro nicht bezahlen, scheiterte aber mit einer Beschwerde vor Gericht, wie die „Bild“-Zeitung schreibt.
Wie kommt die Summe zustande? Der Staat stellt in Deutschland jedem Angeklagten einen oder zwei Pflichtverteidiger zur Verfügung. Da es im Prozess um Diebesgut im Wert von über 100 Millionen Euro ging, bekam der Remmo-Clan laut der „ Bild “-Zeitung insgesamt 12 Anwälte für jeweils knapp 120.100 Euro. Zudem klagte der Freistaat Sachsen auf Schadenersatz, jedoch ohne Erfolg. Auch für diesen Prozess bekam der Remmo-Clan rund 240.100 Euro für die Verteidigung. Die Gesamtkosten liegen bei rund 3,8 Millionen Euro.
https://www.focus.de/panorama/welt/proz ... 34560.html„Rein formal sind die Remmos Empfänger des Geldes. Sie müssen damit ihre Pflichtverteidiger zahlen. Der Freistaat kann das Geld als Schadenersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird", so der Rechtsexperte Gerhard Rahn zur „Bild“-Zeitung. In einem weiteren Zivilprozess will Sachsen nun erneut um Schadensersatz kämpfen.
Die bürgerliche Stimme in mir flucht. Kann das jemand zerpflücken bzw. erklären?
Edit: Alleine die Tatsache, dass man beschuldigt wird etwas getan zu haben, die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung aber nicht tragen muss, sondern die Allgemeinheit, ist so abstrus.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Ja, der ganze Sachverhalt ist wirklich absurd und irre.
Die Tat an sich (ähnlich wie die Münze im Bodemuseum) ist auch kaum zu überbieten. Echt entsetzlich wie ungeschützt solche Wertgegenstände rumliegen, würde gerne Mal wissen wie die Gespräche der Versicherung mit den Museum ablaufen
Die Tat an sich (ähnlich wie die Münze im Bodemuseum) ist auch kaum zu überbieten. Echt entsetzlich wie ungeschützt solche Wertgegenstände rumliegen, würde gerne Mal wissen wie die Gespräche der Versicherung mit den Museum ablaufen
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Re: Recht & Gerechtigkeit
@mello
Kann ich absolut nachvollziehen.. mir geht es dabei selbst nicht anders, vorallem wenn es um Berliner Clan-Kriminelle geht.
Leider wird auch in diesem Fokus-Artikel ein unfassbar komplexes Tatgeschehen enorm verkürzt dargestellt, selbst der Bild-Beitrag auf den verwiesen wird ist da aufschlussreicher warum es jetzt zu diesen Forderungen kommt.
https://www.bild.de/regional/dresden/dr ... .bild.html
"Das Landgericht Dresden bestätigt jetzt gegenüber BILD, dass eine Beschwerde des Bezirksrevisors (Staatskasse) gegen die „Festsetzung des Gegenstandswertes“ (113,8 Mio. Euro) im Strafverfahren vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen wurde.
Außerdem wurde die Rüge des Freistaats gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) als „unzulässig verworfen“. Gerichtssprecherin Corinna Michaelis (62) zu BILD: „Diese Entscheidung ist nach herrschender Meinung unanfechtbar.“"
Wie BILD erfuhr, stehen den zwölf Remmo-Anwälten (sechs Angeklagte hatten je zwei Pflichtverteidiger) jeweils 120 081,71 Euro fürs Strafverfahren zu. Zudem sollen sie für das gescheiterte Adhäsionsverfahren (Gericht sah sich nicht in der Lage den exakten Schaden zu beziffern) noch einmal 240 139,62 Euro bekommen.
Nach BILD-Informationen sollen die Anwälte des freigesprochenen Ahmed Remmo (24) bei den Kosten des Adhäsionsverfahren leer ausgehen. Alles äußerst kompliziert, heißt aber unterm Strich: Sachsen muss exakt 3 842 376,72 Euro an die Remmos zahlen.
Und: Auslagen – u. a. Hotelkosten, welche in den 47 Verhandlungstagen zusammen gekommen sind, bekommen die Clan-Anwälte übrigens extra aus der Staatskasse erstattet."
Rechtsexperte Rahn erkennt Verfahrens-Fehler beim Freistaat und hält das eingeleitete Adhäsionsverfahren für unnötig. „Der sinnlose Adhäsionsantrag ist eine Subvention für die Anwälte des Remmo-Clans. Durch die beantragte Einziehung im Strafverfahren hätte der Staat bereits den Wertsatz für die Juwelen bekommen“, so der bekannte Strafverteidiger zu BILD."
Der springende Punkt ist allerdings das was ich markiert habe...
Kann ich absolut nachvollziehen.. mir geht es dabei selbst nicht anders, vorallem wenn es um Berliner Clan-Kriminelle geht.
Leider wird auch in diesem Fokus-Artikel ein unfassbar komplexes Tatgeschehen enorm verkürzt dargestellt, selbst der Bild-Beitrag auf den verwiesen wird ist da aufschlussreicher warum es jetzt zu diesen Forderungen kommt.
https://www.bild.de/regional/dresden/dr ... .bild.html
"Das Landgericht Dresden bestätigt jetzt gegenüber BILD, dass eine Beschwerde des Bezirksrevisors (Staatskasse) gegen die „Festsetzung des Gegenstandswertes“ (113,8 Mio. Euro) im Strafverfahren vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen wurde.
Außerdem wurde die Rüge des Freistaats gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) als „unzulässig verworfen“. Gerichtssprecherin Corinna Michaelis (62) zu BILD: „Diese Entscheidung ist nach herrschender Meinung unanfechtbar.“"
Wie BILD erfuhr, stehen den zwölf Remmo-Anwälten (sechs Angeklagte hatten je zwei Pflichtverteidiger) jeweils 120 081,71 Euro fürs Strafverfahren zu. Zudem sollen sie für das gescheiterte Adhäsionsverfahren (Gericht sah sich nicht in der Lage den exakten Schaden zu beziffern) noch einmal 240 139,62 Euro bekommen.
Nach BILD-Informationen sollen die Anwälte des freigesprochenen Ahmed Remmo (24) bei den Kosten des Adhäsionsverfahren leer ausgehen. Alles äußerst kompliziert, heißt aber unterm Strich: Sachsen muss exakt 3 842 376,72 Euro an die Remmos zahlen.
Und: Auslagen – u. a. Hotelkosten, welche in den 47 Verhandlungstagen zusammen gekommen sind, bekommen die Clan-Anwälte übrigens extra aus der Staatskasse erstattet."
Rechtsexperte Rahn erkennt Verfahrens-Fehler beim Freistaat und hält das eingeleitete Adhäsionsverfahren für unnötig. „Der sinnlose Adhäsionsantrag ist eine Subvention für die Anwälte des Remmo-Clans. Durch die beantragte Einziehung im Strafverfahren hätte der Staat bereits den Wertsatz für die Juwelen bekommen“, so der bekannte Strafverteidiger zu BILD."
Der springende Punkt ist allerdings das was ich markiert habe...