Kann man sich nur an den Kopf fassen. Jeder Depp kann herkommen und einfach selbst entscheiden, zu bleiben. Und wenn er bleibt, kriegt er irgendwann einfach ganz normal Geld, Versicherung, usw.
Donnerstag ist Zahltag in Dänemark. Umgerechnet 7,60 Euro pro Tag erhält dann jeder Asylbewerber in dem skandinavischen Land. Macht monatlich etwa 220 Euro, zusätzlich zur Unterbringung im Flüchtlingsheim.
Die Leistung aber gibt es nur so lange, wie das Asylverfahren läuft. Wurde der Antrag abgelehnt und der Betreffende weigert sich, das Land zu verlassen, ändert sich die Lage – dann gibt es kein Geld mehr, sondern nur ein Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag im Heim. Die dänische Regelung folgt damit dem europäischen Muster: Mit einem negativen Asylbescheid sinken oder enden die Hilfen.
Nur in einem wichtigen EU-Staat drohen abgelehnten Asylbewerbern keine Leistungseinbußen: in Deutschland.
Am 30. Juni lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 279.098 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Davon besaßen 224.768 eine Duldung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen sei damit erstmals seit vielen Jahren gesunken, berichtete Mitte August die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Geduldet meint, dass diese Menschen eigentlich dazu verpflichtet sind, Deutschland wieder zu verlassen, aber dies aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen nicht können.
Worauf Merz‘ Kritik zielt: Asylbewerber erhalten nach 18 Monaten Aufenthalt sogenannte „Analog-Leistungen“. Das heißt, sie werden bei den Sozialleistungen legal in Deutschland lebenden Menschen gleichgestellt.
Es handelt sich dabei um keine marginale Frage. Derzeit werden hierzulande mehr Asylanträge negativ beschieden als positiv. Abgelehnte Asylbewerber erhalten meist relativ zügig eine Duldung. Wenn die „Analog-Leistungen“ greifen, gelten für sie nahezu alle Leistungen des Sozialgesetzbuches, auf die auch „normale“ Sozialhilfeempfänger ein Anrecht haben.
Neben einer Krankenversicherungskarte mit vollem Behandlungsanspruch haben sie auch einen Anspruch auf das Bürgergeld. Das beträgt für Alleinstehende derzeit 502 Euro im Monat, bei einer vierköpfigen Familie sind es ungefähr 1600 Euro.
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