21.06.2023 11:30 UhrCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren23. Sep 2023, 12:33Wir reden aneinander vorbei bzw. Du gehst auf den Punkt der Verfassung/Grundgesetz nicht ein.ELPocoLoco hat geschrieben: zum Beitrag navigieren23. Sep 2023, 12:30Bayerns Ausgangssperren am Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 waren unverhältnismäßig - so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.22.11.2022Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren23. Sep 2023, 12:23
In welchen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht denn geurteilt, dass die Maßnahmen nicht vom Grundgesetz abgedeckt gewesen sind? Darüber habe ich doch geschrieben
Der Kreis Groß-Gerau hebt die Ausgangsbeschränkung sowie die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen auf. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte beide Regeln für rechtswidrig befunden.
Etc....
Sachsen hätte Versammlungen während der Corona-Pandemie nicht prinzipiell verbieten dürfen, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Es fordert klare Regelungen für Ausnahmen.
Auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie hätten Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Ausnahmen mussten jedenfalls im Frühjahr 2020 möglich und deren Voraussetzungen klar geregelt sein, wie am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.
Grundgesetz Art. 8.