Das gilt für Angestellte.grandepene hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Aug 2023, 18:46 Fälligkeit des Entgelts
§ 24 (TVöD, TV-L, TV-H) bestimmt den so genannten Zahltag als letzten Tag des laufenden Monats. An diesem Tag ist das monatliche Tabellenentgelt nebst der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile für den laufenden Kalendermonat fällig.
Beamte kriegen zum ersten des Monats