Recht so ! Bleibt zu hoffen das man auf dieser Linie bleibt oder sogar noch mal nachschärft was Verwarngelder oder weitere Sanktionen angeht"Schüler gehen dennoch wieder streiken
"Schulstreik gegen Wehrpflicht": Schüler müssen 20 Euro Verwarngeld zahlen, weil sie nicht im Unterricht waren
Stuttgarter Schüler haben nach dem ersten "Schulstreik gegen Wehrpflicht" Post vom Ordnungsamt bekommen - 20 Euro Verwarnungsgeld. Jetzt könnte ihnen eine härtere Strafe drohen.
Der erste "Schulstreik gegen Wehrpflicht" in Stuttgart ist schon fast zwei Monate her, als der 16-jährige Marco einen Brief von der Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart bekommt. "Verwarnung mit Verwarnungsgeld" steht im Betreff, er soll innerhalb einer Woche 20 Euro an das Ordnungsamt zahlen. Der Grund: Versäumnis des Unterrichts. Marco hatte zuvor am 5. Dezember unentschuldigt in der Schule gefehlt, er war damals auf dem Schulstreik gewesen. Insgesamt erhalten mindestens sieben Mitschüler und Mitschülerinnen Post vom Ordnungsamt, berichtet Marco.
Jetzt könnte ihnen ein weiteres Verwarnungsgeld drohen: Vor wenigen Tagen, am Donnerstag, haben einige von ihnen beim zweiten "Schulstreik gegen Wehrpflicht" erneut im Unterricht gefehlt, sagt Marco - trotz der Ankündigung von "massiven Konsequenzen" bei einem Wiederholungsfall.
Schulstreik für mehr öffentliche Aufmerksamkeit
Als der Bundestag am 5. Dezember dem neuen Wehrdienstgesetz zustimmt, gehen bundesweit Tausende junge Menschen beim ersten "Schulstreik gegen Wehrpflicht" auf die Straße. Am Stuttgarter Eschbach-Gymnasium möchten damals einige Schüler und Schülerinnen beim Streik mitmachen, darunter auch der 16-jährige Marco: "Weil der Schulstreik für uns ein Weg ist, um das Thema in die Medien zu bringen. Um zu zeigen, dass wir nicht gezwungen werden wollen, in eine Armee zu gehen." Seinen vollen Namen möchte Marco lieber nicht in dem Beitrag lesen.
Schulleiter droht mit "massiven Konsequenzen"
Schon vor dem Streik meldet sich die Schulleitung in einem Elternbrief, warnt vor einer Teilnahme am "Schulstreik gegen Wehrpflicht". Marco geht auf den Streik; fehlt an diesem Tag nach eigenen Angaben sechs Schulstunden unentschuldigt im Unterricht. Er rechnet mit einem Gespräch, mit Zeugniseinträgen, mit Nachsitzen. "Wir wissen, dass wir die Schulpflicht bewusst verletzt haben. Und wir waren auch bereit, solche Konsequenzen hinzunehmen", so der Elftklässler, der selbst im Stuttgarter Streik-Komitee aktiv sei.
Wir wissen, dass wir die Schulpflicht bewusst verletzt haben.
Marco, Schüler am Eschbach-Gymnasium Stuttgart
Doch die Konsequenzen sind härter als erwartet: An dem Montag nach dem Streik im Dezember seien 14 Schüler und Schülerinnen zur Schulleitung des Eschbach-Gymansiums zitiert worden, erzählt Marco. In dem Gespräch habe der Schulleiter dann mögliche Bußgelder angekündigt - für einen erneuten Schulstreik habe der Schulleiter zudem mit "massiven Konsequenzen" gedroht.
Schüler müssen Verwarnungsgeld bezahlen
"Wir waren sehr erstaunt über diese Maßnahmen", sagt Marco, der Schüler spricht von einem "Schock", als der Brief mit der Verwarnung ankommt. Er fühlt sich nicht fair behandelt, denn bei anderen Fällen von unentschuldigtem Fehlen habe das Eschbach-Gymnasium zuvor milder reagiert - das kann der SWR aber nicht prüfen.
Ende Januar erhält Marco den Brief der Bußgeldstelle, zudem hätten seine Eltern eine Kopie des Briefs erhalten. Insgesamt haben laut ihm mindestens sieben Schüler und Schülerinnen das Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen müssen. Dem SWR liegt ein solches Schreiben des Ordnungsamts vor. Die Schüler prüfen noch rechtliche Schritte, doch schließlich zahlt Marco das Geld; er habe wenig Chancen bei einem Einspruch gesehen.
Am vergangenen Donnerstag seien Marco sowie einige Mitschüler und Mitschülerinnen dennoch auf den zweiten "Schulstreik gegen Wehrpflicht" gegangen, diesmal habe er eine Schulstunde gefehlt: "Wir wollten uns davon nicht einschüchtern lassen, wir wollten der Schulleitung nicht die Genugtuung geben". Andere Mitschüler und Mitschülerinnen seien aber in der Schule geblieben, aus Angst vor Konsequenzen. Marco rechnet - besonders nach dem Gespräch mit der Schulleitung im Dezember - damit, dass er bald wieder von der Bußgeldstelle hören könnte.
20 Euro Verwarnungsgeld für Schüler? Schule reagiert nicht auf Anfragen
Ein Sprecher der Stadt Stuttgart bestätigt dem SWR, dass die Bußgeldstelle im Rahmen des Schulstreiks im Dezember einige Verwarnungsgelder in Höhe von 20 Euro ausgesprochen habe. Aus Datenschutzgründen könne die Stadt keine Angaben zur Anzahl der Schulen machen - sonst könnte man Rückschlüsse ziehen. Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort.
Der Stuttgarter Zeitung sagte Christian Brust - Rektor des Eschbach-Gymnasiums - in diesem Zusammenhang, dass er das politische Engagement seiner Schüler und Schülerinnen schätze. Aber: "Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen - im Rahmen der rechtlichen Ordnung."
Bildungsverband unterstützt Vorgehen der Schule
"Das war ein Schwänzen mit Ansage, das ist dann eine andere Hausnummer", sagt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Er begrüßt es, wenn junge Menschen sich für ihre politischen Überzeugungen einsetzen: "Doch wenn sie dabei die Schulpflicht verletzen, müssen sie auch mit Sanktionen rechnen." Für die Schulen bedeute der Schulstreik zudem eine zusätzliche Belastung, etwa wenn Klassenarbeiten für fehlende Schüler und Schülerinnen nachgeholt werden müssten.
Das war ein Schwänzen mit Ansage, das ist dann eine andere Hausnummer.
Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung
Brand kenne die internen Abläufe im Eschbach-Gymnasium nicht, doch er sei sicher, dass die Schule die verschiedenen Sanktionen abgewogen habe - und die richtige Entscheidung getroffen habe: "Die Schule hat korrekt gehandelt", sagt Brand, denn "eine Gesellschaft braucht Regeln". Das Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro sei zudem ein "sanftes Bußgeld" - das könnte sich aber ändern: "Wenn die Schüler uneinsichtig sind und weiter streiken, kann das Bußgeld höher ausfallen."
"Eine Beurlaubung zur Teilnahme an Demonstrationen ist nicht vorgesehen", sagt das Regierungspräsidium Stuttgart dem SWR; eine Demo-Teilnahme sei kein Entschuldigungsgrund. Die Schule könne dem Ordnungsamt eine Schulpflichtverletzung melden - das Ordnungsamt entscheide dann über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. "Schulleitungen gehen mit entsprechenden Fehlzeiten verantwortungsvoll und mit Augenmaß um", heißt es außerdem.
Verwarnungsgelder am Eschbach-Gymnasium ein Einzelfall?
Das Vorgehen an dem Eschbach-Gymnasium scheint derweil ein Einzelfall zu sein: "Uns sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, bei denen Bußgelder für die Teilnahme am Streik verhängt wurden", schreibt die bundesweite Initiative "Schulstreik gegen Wehrpflicht". Auch Gerhard Brand vom VBE kennt keine weiteren Fälle von Verwarnungsgeldern im Zusammenhang mit dem "Schulstreik gegen Wehrpflicht".
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