Kurz nein.Somewhere87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren21. Feb 2025, 11:38 Folgende fiktive Konstellation:
Jemand bekommt von seinem Elternteil vor 15 Jahren ein Haus überschrieben (Wert unter 400.000 Euro). Das schenkende Elteem behält Nießbrauch über das gesamte Haus inkl. der Mietwohnungen.
Elternteil stirbt. Haus wird verkauft. Fällt Spekulationssteuer an?
Die Frage hier ist, wann die Anschaffung im steuerlichen Sinne erfolgt ist
Und nach Übertragung bist du derjenige der steuerlich relevant ist als Natürliche Person. Für die Spek. Steuer ist nicht die Schenkung maßgeblich sondern wann das Haus tatsächlich vom schenker gekauft wurde.
Edit: kurz copy Paste:
Der hinzuzuziehende Paragraph ist § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG.
“Die Frist nach Satz 1 beträgt zehn Jahre; dies gilt nicht, wenn das Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben wurde; in diesem Fall ist für die Berechnung der Frist der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend.”
Also: bei Schenkung beginnt Spek. Frist nicht neu bei Erbschaft oder Schenkung sondern der ursprüngliche Zeitpunkt des Erwerbs vom schenker oder erblasser