Geld sparen und das Forum unterstützen bei unseren Partnern. Jetzt neu: Level Equipment und HBN


Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Für Fragen/Infos über die Ausbildung, Studienwahl, Geldanlage o.Ä. Themengebiete.
Antworten
Chris5432
Lounger
Beiträge: 54
Registriert: 5. Apr 2023, 17:01
Squat: 140
Bench: 120
Deadlift: 165

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich habe vorhin den Termin telefonisch abgesagt. Ohne Begründung und mich sonst auch nicht zur Sache geäußert. Eben nur, dass ich die Vorladung nicht wahrnehmen werde.

Anstatt das einfach zu akzeptieren, wollte mich der Kommissar überreden, dass ich doch auftauche. „Das wirkt aber direkt sehr verdächtig. Wenn Sie unschuldig sind, müssten Sie doch gar nichts zu befürchten haben. Der Staatsanwalt wird sich natürlich auch seinen Teil dazu denken. Also überlegen Sie sich gut, ob Sie da richtig handeln“.

Läuft das immer so ab?
Benutzeravatar
chiki
Moderator
Beiträge: 5603
Registriert: 5. Mär 2023, 20:55
Wohnort: Bonn17
Körpergröße: 190
Körpergewicht: 94
Sportart: MexicanGroundKarate
Ich bin: 🍔

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

In Bonn gab es gestern einen Schweren Unfall mit einer Diplomatin, Sie ist wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hat stehende Fahrzeuge und ein Haus beschädigt, zum Glück keine Personen, aber 6 Stelliger Sachschaden.
Weiß einer wie das ist mit den Schäden? belangt werden die Diplomaten ja für sowas nicht, aber gibt es das Versicherungen?

Ich erinnere mich an einen Fall in Berlin wo ein Saudischer Diplotmat für den Tod eines Radfahrers verantwortlich war weil der Pisser im Absoluten Halteverbot geparkt und seine Tür aufgerissen und dadurch den Radfahrer zu Fall gebracht hat. Der ist so schwer gestürzt dass er starb. Belangt wurde er nicht und eigentlich hätten den Hinterbliebenen auch keine Entschädigung zugestanden, aber da wurde irgendwie was getrixt
Ronja4711
Lounger
Beiträge: 463
Registriert: 9. Mär 2023, 18:46

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 15:55 Ich habe vorhin den Termin telefonisch abgesagt. Ohne Begründung und mich sonst auch nicht zur Sache geäußert. Eben nur, dass ich die Vorladung nicht wahrnehmen werde.

Anstatt das einfach zu akzeptieren, wollte mich der Kommissar überreden, dass ich doch auftauche. „Das wirkt aber direkt sehr verdächtig. Wenn Sie unschuldig sind, müssten Sie doch gar nichts zu befürchten haben. Der Staatsanwalt wird sich natürlich auch seinen Teil dazu denken. Also überlegen Sie sich gut, ob Sie da richtig handeln“.

Läuft das immer so ab?
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen 🙈

Merkst du was?
Chris5432
Lounger
Beiträge: 54
Registriert: 5. Apr 2023, 17:01
Squat: 140
Bench: 120
Deadlift: 165

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen 🙈

Merkst du was?
Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.
Benutzeravatar
Verfechter
Lounger
Beiträge: 271
Registriert: 11. Mär 2023, 14:38
Lieblingsübung: BD,KB,OHP,KH

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

:spika: :rofl:
Duojet hat geschrieben:manchmal raste ich kommplett aus , zb. wenn ne gabel runterfällt oder einen bei assassins creed die wachen wieder erwischen....aber sonst gehts mir gut.....
Hums hat geschrieben:up the döner
babús hat geschrieben:alles egal, hauptsache masse, masse ist macht.
Ronja4711
Lounger
Beiträge: 463
Registriert: 9. Mär 2023, 18:46

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 22:41
Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen 🙈

Merkst du was?
Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.
Naja eben aus dem Grund. Die uniformierten sind oft sehr überheblich mit dem was sie sagen.
Deswegen solltest du nicht absagen, sondern nur nicht hingehen.
Aber ist ja jetzt schon so 🤷😉
Benutzeravatar
Herbert
Lounger
Beiträge: 382
Registriert: 18. Mai 2024, 15:22

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich hätte wohl aus höflichkeit auch abgesagt (und mich sonst auf 0,0 eingelassen)
Kris_Law
Top Lounger
Beiträge: 1089
Registriert: 3. Mär 2024, 11:27
Trainingsbeginn: 2012
Körpergröße: 181
Körpergewicht: 95
KFA: 12
Ich bin: ⚖️

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 22:41
Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen 🙈

Merkst du was?
Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.

Ach Chris :(

Ich hätte das lieber spezifizieren sollen wobei das : mach einfach nix , ausgereicht hätte sollen.


Ach manno
Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
Benutzeravatar
davidhigh
Lounger
Beiträge: 216
Registriert: 10. Mär 2023, 00:28

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Wobei es in dem Fall ja am Ende auf das gleiche hinauslaufen wird, ob du nun implizit (durch Nichtstun) oder explizit am Telefon absagst -- natürlich außer dass du halt noch mit nem Wichtigtuer reden musst und jetzt verunsichert bist. Die Staatsanwaltschaft wird ja auch beim Nichterscheinen ohne vorherige Absage annehmen, dass du die Vorladung zur Kenntnis genommen hast. Wenn du aber am Telefon bist darfst Du dich halt unter keinen Umständen in ein Gespräch verwickeln lassen.

Ist übrigens eine goldene Grundregel: Bei der Polizei nichts aussagen und schon zweimal nichts unterschreiben. Das wird in der Regel gegen dich verwendet.
Benutzeravatar
BasFan
Spätzünder
Beiträge: 2683
Registriert: 9. Mär 2023, 16:43
Wohnort: Nrw
Alter: 31
Geschlecht: M
Körpergewicht: 79
Sportart: Karate
Squat: 115
Bench: 100
Deadlift: 105
Snatch: 0
Lieblingsübung: Military Press
Ich bin: Wertvoll

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich bin seit paar Monaten ein Mensch der regelmäßig auf Deinstreisen in Hotels übernachtet.

Diese buche ich über Check24

Jetzt habe ich zwei Aufenthalte gehabt, bei denen ich keine Rechnung vom Hotel erhalten habe.

Diese sagten mlr dass ich keine Rechnung bekomme, weil die nicht mein Vertragspartner sind sondern Check24.

Check24 sagt mir dass die mir nur Zahlunsbelege ausstellen und keine Rechnungen, weil siehe Bild.
Reiche ich die Zahlungsbelege bei meinem AG ein bekomme ich die Scheisse zurück weil "keine Rechnung"


Was soll der Scheiss und habt ihr Tipps wie ich an mein Geld komme? :-)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Hakuna Mata Bitches
Felix94
Neuer Lounger
Beiträge: 9
Registriert: 14. Mär 2024, 18:48

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich bin im Juni in meine Eigentumswohnung gezogen. Vor 9 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung 2023 für meine vorherige Wohnung bekommen, aus der sich ein Guthaben von über 1.600 € ergibt.

Auf die Auszahlung des Guthabens warte ich seitdem aber leider vergebens. Die Überweisung sollte schon mehrfach im Zahllauf dabei, dann war die Buchhalterin aber krank, auf einer Fortbildung, im Urlaub und letztlich hatte man angeblich technische Probleme.

Ich komme mir langsam verarscht vor. Welches Zahlungsziel hat denn überhaupt der Vermieter? Auf der NK-Abrechnung befinden sich dazu keine Angaben, lediglich, dass man das Guthaben auf mein angegebenes Konto überweist. Welche Schritte leitet man hier sinnvollerweise als nächstes ein?
Benutzeravatar
Maxim
Lounge-Legende
Beiträge: 988
Registriert: 11. Mär 2023, 08:00
Geschlecht: m
Trainingsbeginn: 2015
Körpergröße: 180
Körpergewicht: 88
Squat: 180
Bench: 145
Deadlift: 220
Lieblingsübung: OHP

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Felix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Okt 2024, 14:00 Ich bin im Juni in meine Eigentumswohnung gezogen. Vor 9 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung 2023 für meine vorherige Wohnung bekommen, aus der sich ein Guthaben von über 1.600 € ergibt.

Auf die Auszahlung des Guthabens warte ich seitdem aber leider vergebens. Die Überweisung sollte schon mehrfach im Zahllauf dabei, dann war die Buchhalterin aber krank, auf einer Fortbildung, im Urlaub und letztlich hatte man angeblich technische Probleme.

Ich komme mir langsam verarscht vor. Welches Zahlungsziel hat denn überhaupt der Vermieter? Auf der NK-Abrechnung befinden sich dazu keine Angaben, lediglich, dass man das Guthaben auf mein angegebenes Konto überweist. Welche Schritte leitet man hier sinnvollerweise als nächstes ein?
Frist ist, sofern nix anderes vereinbart, 30 Tage.

Würde ihn unter Fristsetzung (14 Tage) zur Zahlung auffordern.
Kommt dann nix, Mahnung mit "unverzüglich" (dann halt noch mal ne Woche warten).

Kommt immer noch nix, Mahnverfahren einleiten. Kostet nix und ist relativ schnell gemacht, danach liegt der Ball beim Schuldner.
Antworten