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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Jhonny Jimpo
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ist es nicht möglich am Gemeinschaftseigentum etwas anzubringen.
Die Hausverwaltung ist für alles Weitere was mit der Sachbeschädigung zutun hat nicht zuständig, war mir eh klar, Verwaltet ja nur das Gemeinschaftseigentum.

Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten brauche ich Beweise, welche ich nicht habe.
Ich habe keine Zeugen und filmen darf ich natürlich zukünftig auch nicht :clown:
Somit bleibt nur eine Anzeige gegen unbekannt und da bin ich mal gespannt wie das ermittelt werden soll,
versuchen werd ich es wohl.
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Zwerg
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

In diesem Fall hilft wohl nur noch den stabilen Freundeskreis zu mobilisieren und ein physisches Warnzeichen auszusprechen.
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husefak
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Jhonny Jimpo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Jan 2025, 17:00 Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ist es nicht möglich am Gemeinschaftseigentum etwas anzubringen.
Die Hausverwaltung ist für alles Weitere was mit der Sachbeschädigung zutun hat nicht zuständig, war mir eh klar, Verwaltet ja nur das Gemeinschaftseigentum.

Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten brauche ich Beweise, welche ich nicht habe.
Ich habe keine Zeugen und filmen darf ich natürlich zukünftig auch nicht :clown:
Somit bleibt nur eine Anzeige gegen unbekannt und da bin ich mal gespannt wie das ermittelt werden soll,
versuchen werd ich es wohl.
Ich würde ab sofort Bilder machen, wenn ich das Auto abstelle und zurückkehre. Damit wäre der Zeitraum schonmal eingeschränkt und evtl. ist zufällig das andere Auto mit drauf. Farbe etc. gibt dann schonmal nen Anhaltspunkt.

Würde der Polizei auf jeden Fall auch den Verdacht mitteilen und alle Indizien nennen. Vllt. ist der Kollege bei ner Polizeibefragung nicht mehr so dreist.

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darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

ich kenne mich da nicht aus, aber wäre es in dem fall das ein neuer kratzer dran ist nicht möglich den lack bestimmen zu lassen?
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Jhonny Jimpo
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Jan 2025, 17:38 In diesem Fall hilft wohl nur noch den stabilen Freundeskreis zu mobilisieren und ein physisches Warnzeichen auszusprechen.
Vor 15 Jahren hätte ich da wohl mal drüber nachgedacht :guenni:
Der Penner ist locker Ende 70, das würde definitiv nicht gut ausgehen, in beide Richtungen
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Zwerg
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Jhonny Jimpo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Jan 2025, 18:46
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Jan 2025, 17:38 In diesem Fall hilft wohl nur noch den stabilen Freundeskreis zu mobilisieren und ein physisches Warnzeichen auszusprechen.
Vor 15 Jahren hätte ich da wohl mal drüber nachgedacht :guenni:
Der Penner ist locker Ende 70, das würde definitiv nicht gut ausgehen, in beide Richtungen
Ne das war auch Spaß. Sowas ist Scheiße mir ist damals auch so ein Opa auf dem Parkplatz vor dem Haus ins Auto gefahren. Die Spuren auf meinem Auto hatten sogar exakt die Farbe seines Autos. Hat er natürlich geleugnet.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Kennt sich hier ggf. jemand aus?

Wir haben einen Hinweis bekommen, dass wir ggf. den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen können.
Nach Beantragung haben wir Bescheid bekommen, dass wir monatlich ~130€ Kinderzuschlag erhalten.
Soweit so gut.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
Absatz 4:
(4) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen oder auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Eltern über die Möglichkeit einer Antragstellung nach Satz 1 bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge zu beraten. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

Heißt im Endeffekt, wir können uns aufgrund des Kinderzuschlags von den Kitagebühren (189€mtl) befreien lassen.
Die zuständige Stelle (Jugendamt) fordert von uns jetzt aber alle möglichen Unterlagen (Gehaltsnachweise, Hausnebenkosten, Versicherungen, Werbungskosten etc.) an. Meiner Meinung nach, reicht es doch wenn wir einfach nur den Bescheid zum Kinderzuschlag einreichen. Prüfen kann/muss das Amt ja nichts mehr weiter. Der Wortlaut s. o. ist eindeutig oder?
Ich meine mich zu erinnern, dass Behörden nur Unterlagen welche zur Bearbeitung notwendig sind anfordern darf, hier also nur der Bescheid. Finde aber im Google nichts.


Jemand eine Ahnung, ob das Jugendamt quasi alles mögliche anfordern darf/kann/muss?
Für mich ist dass einfach Schikane... Rechtlich ist die Sache ja eigentlich mit dem o. g. klar ...
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Zwerg
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Kann mir nicht vorstellen, dass die so viel anfordern, wenn sie es nicht brauchen würden. Wahrscheinlich müssen die noch irgendwas ausrechnen.

Am Ende hast du eh keine Wahl. Kommst du dem nicht Nacht wird abgelehnt und du musst in Widerspruch. Dann wahrscheinlich zum Anwalt.

Würde die Unterlagen einfach einreichen, sollte ja jeder recht schnell in seinen Ordnern finden.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Haben wir alles zusammen, weil es fast 1zu1 die gleichen Unterlagen wie beim Kinderzuschlag sind ...
Es widerstrebt mir nur denen Unterlagen zu geben, welche die (meiner Meinung nach) gar nicht benötigen.
Das wir kein großes Einkommen oder Vermögen haben, sollte ja eigentlich selbstverständlich sein mit dem Bescheid zum Kinderzuschlag.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Fat-Couple hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Feb 2025, 23:57 Haben wir alles zusammen, weil es fast 1zu1 die gleichen Unterlagen wie beim Kinderzuschlag sind ...
Es widerstrebt mir nur denen Unterlagen zu geben, welche die (meiner Meinung nach) gar nicht benötigen.
Das wir kein großes Einkommen oder Vermögen haben, sollte ja eigentlich selbstverständlich sein mit dem Bescheid zum Kinderzuschlag.
Ich arbeite auch bei ner Behörde, weist du wie oft ich mir so ne Scheiße Anhören muss von wegen die Unterlagen würde ich doch garnicht benötigen. Man fordert die nicht aus Spaß an. Irgendwo in den Richtlinien steht dann, dass das und das und das geprüft werden muss und man kann nichts gegen tun. Auch wenns wie in deinem Fall keine Logik dafür gibt. Aber das ist leider unsere Bürokratie.

Also mein Rat, reich dein Kram ein, geh den Leuten nicht mit „meiner Meinung nach braucht ihr das nicht“ Diskussionen auf den Sack, ansonsten kriegst du ne Ablehnung und musst dir den Stress mit nem Widerspruch geben.

Deine Meinung interessiert die Zahnräder der Bürokratie nicht. Du machst gerade allen nur unnötig Kopfschmerzen.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

:-) :guenni:
Duojet hat geschrieben:manchmal raste ich kommplett aus , zb. wenn ne gabel runterfällt oder einen bei assassins creed die wachen wieder erwischen....aber sonst gehts mir gut.....
Hums hat geschrieben:up the döner
babús hat geschrieben:alles egal, hauptsache masse, masse ist macht.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Ich arbeite auch bei ner Behörde, weist du wie oft ich mir so ne Scheiße Anhören muss von wegen die Unterlagen würde ich doch garnicht benötigen. Man fordert die nicht aus Spaß an. Irgendwo in den Richtlinien steht dann, dass das und das und das geprüft werden muss und man kann nichts gegen tun. Auch wenns wie in deinem Fall keine Logik dafür gibt. Aber das ist leider unsere Bürokratie.
Mit Blick darauf, dass ein großer Teil der Jugendämter bereits auf Ihrer Internetseite darüber informieren, dass beim Kinderzuschlag nur der Bescheid notwendig ist, ist davon auszugehen, dass es sich um ein falsches Vorgehen handelt und es nicht notwendig ist.
Ich würde gerne den Grund wissen und nicht nur "Müssen wir halt anfordern".
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Also mein Rat, reich dein Kram ein, geh den Leuten nicht mit „meiner Meinung nach braucht ihr das nicht“ Diskussionen auf den Sack, ansonsten kriegst du ne Ablehnung und musst dir den Stress mit nem Widerspruch geben.
Auch wenn es mir widerstrebt, werde ich es so machen.
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Deine Meinung interessiert die Zahnräder der Bürokratie nicht. Du machst gerade allen nur unnötig Kopfschmerzen.
Bisher habe ich nur einmal telefonisch nachgefragt, wofür das benötigt wird.
Aussage: "Müssen wir halt anfordern"
darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

meistens kann man drüber reden, persöhnlich oder am telefon immer besser und die lage erklären oftmals muss man dann doch garnicht alles einreichen weil eben die die anforderungsschreiben verschicken das ohne eine gehirnzelle tun

bevor man also unnötig arbeit macht einfach mit jemandem sprechen der was zu sagen hat.

(ich sollte schon oft für bauanträge unterlagen einreichen die garnicht notwendig waren oder es wurden eingereichte übersehen, weil da meistens erstmal so ein standard schreiben verschickt wird)
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Zwerg
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Fat-Couple hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 15:16
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Ich arbeite auch bei ner Behörde, weist du wie oft ich mir so ne Scheiße Anhören muss von wegen die Unterlagen würde ich doch garnicht benötigen. Man fordert die nicht aus Spaß an. Irgendwo in den Richtlinien steht dann, dass das und das und das geprüft werden muss und man kann nichts gegen tun. Auch wenns wie in deinem Fall keine Logik dafür gibt. Aber das ist leider unsere Bürokratie.
Mit Blick darauf, dass ein großer Teil der Jugendämter bereits auf Ihrer Internetseite darüber informieren, dass beim Kinderzuschlag nur der Bescheid notwendig ist, ist davon auszugehen, dass es sich um ein falsches Vorgehen handelt und es nicht notwendig ist.
Ich würde gerne den Grund wissen und nicht nur "Müssen wir halt anfordern".
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Also mein Rat, reich dein Kram ein, geh den Leuten nicht mit „meiner Meinung nach braucht ihr das nicht“ Diskussionen auf den Sack, ansonsten kriegst du ne Ablehnung und musst dir den Stress mit nem Widerspruch geben.
Auch wenn es mir widerstrebt, werde ich es so machen.
Zwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Feb 2025, 00:41 Deine Meinung interessiert die Zahnräder der Bürokratie nicht. Du machst gerade allen nur unnötig Kopfschmerzen.
Bisher habe ich nur einmal telefonisch nachgefragt, wofür das benötigt wird.
Aussage: "Müssen wir halt anfordern"
Du hast auf dem Amt oft 2 Arten von Leuten.

Person a ist alles Scheiß egal, Hauptsache die Post ist irgendwie vom Tisch und das Gehalt kommt am Monatsende an (da gehöre ich zu) und Person B, die denkt sie wäre ihre königliche Majestät über allem erhaben und immer im Recht.

Bei Person a würde das mit nem Anruf und nem klärenden Gespräch sicher klappen, Person a wäre sogar dankbar für den Hinweis auf seinen Fehler, da es für ihn weniger Arbeit bedeutet.

Person B würde sich in der Ehre verletzt fühlen und auf stur schalten.

Also ich will dir eigentlich nur sagen, auf den Ämter sitzen meist richtige vollidioten. Aus Erfahrung würde ich einfach behauptet die Unterlagen, auch wenn hier nicht nötig, einzureichen. Gegen Person B auf sein Recht bestehen endet so gut wie immer im Widerspruchsverfahren.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Folgende fiktive Konstellation:

Jemand bekommt von seinem Elternteil vor 15 Jahren ein Haus überschrieben (Wert unter 400.000 Euro). Das schenkende Elteem behält Nießbrauch über das gesamte Haus inkl. der Mietwohnungen.

Elternteil stirbt. Haus wird verkauft. Fällt Spekulationssteuer an?
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