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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

gestiefelterKater hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Mär 2024, 22:33 Ich glaube mein Anliegen passt hier ganz gut rein.

Vor einigen Jahren bin ich mit meiner damaligen Freundin zusammen gezogen und blöde wie ich war habe ich mit ihr zusammen einen Stromvertrag beim Versorger abgeschlossen. Wir stehen also beide namentlich im Vertrag...
Letztes Jahr im Sommer ging die Beziehung in die Brüche und ich bin ausgezogen, wohne mittlerweile ganz wo anders, auch entsprechend umgemeldet usw.
Das Konto von dem der Strom bezahlt wird ist schon seit Sommer auf meine Ex umgeschrieben.
Soweit so gut.

Nun würde ich liebend gerne aus diesem Stromvertrag raus kommen um einfach restlos mit dem ganzen Zeug nichts mehr zu tun zu haben. Leider scheint das ein Ding der Unmöglichkeit zu sein.
Es hat schon mal Wochen/Monate gedauert bis der Stromversorger überhaupt kapiert hat worum es mir geht und dass hier auch keine Ehe dahinter steht...
Nächster Schritt wäre nun gewesen, dass der Vertrag gekündigt wird. Die Papiere hatte ich angefordert, allerdings werden die an die zugehörige Adresse geschickt und meine Ex behauptet nach wie vor nie irgendwas erhalten zu haben.
Ob das stimmt oder nicht weiß ich nicht... Gespräche mit meiner Ex sind auf Grund psychischer Problem extra schwierig und sie kann oder will nicht verstehen...

Im Moment weiß ich einfach nicht was ich noch machen soll. Stromversorger stellt sich dumm oder ist zu dumm oder zu träge, meine Ex ist mit dem Thema einfach überfordert und ich komme kein Schritt weiter...
Was kann ich jetzt tun, muss ich per Anwalt aus dem Vertrag klagen oder welche Möglichkeiten gibt es für mich?

Am meisten Sorgen mache ich mir darüber, dass irgendwann später noch offene Rechnungen stehen die ich, obwohl ich damit nichts mehr zu tun habe, in irgend einer Form begleichen muss weil ich namentlich noch im Vertrag stehe. Sicher nicht unrealistischer, auch wenn die Begleichung über ein anderes Konto läuft?

Sende eine Kündigung als Einschreiben mit Anlage Meldebestätigung der neuen Wohnung bzw. vielleicht noch ein Beleg das du aus der Wohnung bist. Danach ist nur noch deine ex haftbar. Damit ist das Thema Nachzahlung erledigt
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Omnimodo
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Sicher? Gemeinschaftlich abgeschlossene Verträge können regelmäßig nur gemeinschaftlich gekündigt werden, klassisch z. B. bei Mietverträgen. Ich will nicht ausschließen, dass es da bei stromlieferungsvertrag Ausnahmen gibt und versuchen würde ich eine solche Kündigung auch definitiv, da hast du nichts zu verlieren.
Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Omnimodo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2024, 21:12 Sicher? Gemeinschaftlich abgeschlossene Verträge können regelmäßig nur gemeinschaftlich gekündigt werden, klassisch z. B. bei Mietverträgen. Ich will nicht ausschließen, dass es da bei stromlieferungsvertrag Ausnahmen gibt und versuchen würde ich eine solche Kündigung auch definitiv, da hast du nichts zu verlieren.

Ansich gebe ich dir recht.


https://www.juraforum.de/news/ehewohnun ... zug_133952


Weitere Recherchen führten jedoch zu meinen Ansatz. Damit kann deine Beweislast vor Gericht erheblich vereinfacht werden.

„Deshalb sollte der Ehegatte, der auszieht beachten, dass er unverzüglich den Stromlieferanten, Gaslieferanten, Heizöfirma etc. von der Trennung informiert. Aus Beweisgründen sollte diese Information unbedingt schriftlich, per Post und unbedingt mit Einschreiben- Rückschein erfolgen.

Nur wenn der ausgezogene Ehegatte diesen Beweis führen kann, hat er eine Chance für künftig verbrauchte Energie usw. in der Ehewohnung nicht mehr mithaften müssen.“



Edit: hier geht es um Ehepartner. Müsste jetzt wissen ob der § 1357 Abs. 1 BGB auch für nicht ehe Partner gilt
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gestiefelterKater
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

thx euch mal für die Rückmeldung. Werde es mit der Kündigung per Einschreiben mal versuchen, in der Hoffnung, dass die Bestätigung per Rückschein auch bei mir landet, sofern es eine gibt, gnade Gott wenn die bei meiner ex landet...

Was man noch tun kann wenn das auch nicht geht weiß keiner? Der Vertrag wird soweit ich weiß automatisch verlängert wenn nicht gekündigt wird und wenn beide Kündigen müssen damit das wirksam wird...

Irgendwie muss ich doch aus dem Konstrukt raus kommen ohne dass meine Ex da mitziehen muss? Wenigstens so dass der Vertrag mit Ablauf nicht weiter automatisch verlängert wird...
Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

gestiefelterKater hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Mär 2024, 18:38 thx euch mal für die Rückmeldung. Werde es mit der Kündigung per Einschreiben mal versuchen, in der Hoffnung, dass die Bestätigung per Rückschein auch bei mir landet, sofern es eine gibt, gnade Gott wenn die bei meiner ex landet...

Was man noch tun kann wenn das auch nicht geht weiß keiner? Der Vertrag wird soweit ich weiß automatisch verlängert wenn nicht gekündigt wird und wenn beide Kündigen müssen damit das wirksam wird...

Irgendwie muss ich doch aus dem Konstrukt raus kommen ohne dass meine Ex da mitziehen muss? Wenigstens so dass der Vertrag mit Ablauf nicht weiter automatisch verlängert wird...

Interessantes Thema, habe da mal weiter nachgeforscht.

. Auch eine entsprechende Anwendung von § 1357 III BGB auf die Enthaftung des getrennt lebenden Ehegatten in den Fällen eines Dauerschuldverhältnisses kommt nicht in Betracht. Es fehlt bereits an einer Regelungslücke in Bezug auf den Fortbestand der Mithaftung des zwischenzeitlich getrennt lebenden Ehegatten für die nach der Trennung aus einem Dauerschuldverhältnis hervorgehenden Einzelverbindlichkeiten. Mit Recht weist die Revisionserwiderung darauf hin, dass sich ein gleichgelagertes Problem bei allen Bedarfsdeckungsgeschäften stellt, bei denen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung der Fall des Getrenntlebens eintritt. Wenn es insoweit an einer speziellen gesetzlichen Regelung fehlt, lässt dies darauf schließen, dass der Gesetzgeber eine automatische, nur an den Tatbestand des Getrenntlebens anknüpfende Enthaftung des zuvor wirksam mitverpflichteten Ehegatten nicht gewollt hat.

Irgendwie auch lächerlich muss man sagen. Das es dazu kein Präzedenzfall gibt wundert mich.


Wenn du offiziell aus der Wohnung raus bist, und dies auch beweisen kannst, kann dein Anwalt was machen.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kannst einen Anspruch darauf haben, den Vertrag zu kündigen, wobei der anderer Partner in der Wohnung an der Kündigung mitwirken muss, bevor sie einen eigenen Vertrag abschließen kann.

Kannst bei deinem RA mal den Beschluss des BGH XII ZR 159/12 vorlegen. Der weiß dann Bescheid



Edit: kannst gerne ein Update dazu geben. Wenn meine Expertise nicht mehr ausreicht kann ich in den Diskus mit meinen Kollegen gehen. Ich komme nur aus dem Gesellschaftsrecht pepecry
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Omnimodo
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Du musst es aus Sicht des Stromanbieters sehen. Er hat einen Vertrag mit mehreren, gesamtschuldnerisch haftenden Personen geschlossen. Kann dann jeder einfach so für sich kündigen, führt das faktisch zu einer Vertragsänderung, die ansonsten nur im wechselseitigen Einvernehmen möglich wäre. Jetzt wird es allerdings sehr dogmatisch…

Ich vermute, dass man dazu deshalb nicht findet, weil es in der Praxis kein Problem ist und Stromanbieter da zumindest kulant sind, wenn jemand auszieht. Denn wenn man ehrlich ist, interessiert es sie auch beim Vertragsschluss im
Normalfall nicht, ob sie jetzt einen oder mehrere Vertragspartner bekommen, Solvenz und vor allem das Fehlen von Stromschulden einmal unterstellt.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Omnimodo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren31. Mär 2024, 18:58 Du musst es aus Sicht des Stromanbieters sehen. Er hat einen Vertrag mit mehreren, gesamtschuldnerisch haftenden Personen geschlossen. Kann dann jeder einfach so für sich kündigen, führt das faktisch zu einer Vertragsänderung, die ansonsten nur im wechselseitigen Einvernehmen möglich wäre. Jetzt wird es allerdings sehr dogmatisch…

Ich vermute, dass man dazu deshalb nicht findet, weil es in der Praxis kein Problem ist und Stromanbieter da zumindest kulant sind, wenn jemand auszieht. Denn wenn man ehrlich ist, interessiert es sie auch beim Vertragsschluss im
Normalfall nicht, ob sie jetzt einen oder mehrere Vertragspartner bekommen, Solvenz und vor allem das Fehlen von Stromschulden einmal unterstellt.

Stimme ich dir zu . Aber da eine nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorhanden ist dürfte das sicher abseits der kulanzregel keine Rolle mehr spielen.
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darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Nicht direkt was zur Problemlösung aber ein Erfahrungsbericht, als ich damals mit meiner Ex zusammengezogen bin hat unser örtlicher Stromanbieter gar nicht mehrere Personen erlaubt (Ausnahme: Ehepartner) aufgrund gesetzlicher Probleme bei Trennung.

Würde da also wirklich nochmal beim Anbieter melden und schriftlich kündigen das du ausgezogen bist und der Vertrag nun nur noch über deine Ex läuft.
Evtl. mal telefonisch probieren zumindest namenhaftere Anbieter haben da oft guten Service.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Hallo zusammen,

ich nutze Paypal so gut wie gar nicht mehr und bin stattdessen auf einen anderen Anbieter umgestiegen. Der Paypal-Account dient nur noch für ein paar Abozahlungen, die ich nicht umstellen konnte.

Vor 3 Wochen hat wohl irgendjemand meine Mailadresse verwechselt und mir 128 € an meinen Paypal-Account geschickt. Derjenige schrieb mir dort, dass er das Geld innerhalb von 4 Tagen wiederhaben möchte, ansonsten leitet er rechtliche Schritte ein. Da ich Paypal aber eben nicht mehr nutze, habe ich von dem ganzen nichts mitbekommen.

Heute habe ich Post von einer Anwaltskanzlei erhalten und von der Angelegenheit erstmals erfahren. Der Absender des Geldes beruft sich auf den Herausgabeanspruch nach § 812 BGB, da ich das Geld ohne rechtlichen Grund erhalten habe.

Das ist ja auch in Ordnung und das Geld liegt unberührt auf dem Paypal-Account. Das kann er also gerne wiederhaben. Ich soll aber auch seine Anwaltskosten in Höhe von 416,50 € übernehmen. Der Anwalt musste mehrfach mit Paypal kommunizieren, um an meine Daten zu kommen, wodurch die hohen Kosten entstanden sind.

Bin ich jetzt wirklich verpflichtet, seine Anwaltskosten zu zahlen?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Bei außergerichtlicher Angelegenheiten hat jede Partei die Anwaltskosten selbst zu tragen .

Der Kläger hat einen Mandatsvertrag mit dem Anwalt von dem das Schreiben kommt. Daher bekommt er sein Honorar auch nur vom Auftraggeber a dem Kläger der das Geld gesendet hat.


Bei Gerichtsverfahren nach § 91 ZPO hat der Verlierer auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts zu bezahlen bzw. zu erstatten. Also erst ab diesen Zeitpunkt musst du die Kosten des Verfahrens begleichen, vorher nicht .

Der Anwalt muss beweisen das du das Geld vorsätzlich nicht zurück gezahlt hast. Die können gerne vor Gericht gehen, dann wären die aber ganz schön dumm.

Zahl das Geld zurück und dokumentier alles und verwende auch einen Verwendungszweck.


Paypal könnte sogar die log in Daten von dir einsehen bzw. Transaktionen um aufzuzeigen ob du Paypal wirklich nicht genutzt hast.


Also alles im einen würde ich die Anwaltskosten nicht zahlen . Vor Gericht darfst du dich im Amtsgericht selber vertreten , solange es nicht vor dem LG oder OLG landet ( § 78 ZPO)

Hatte da schon öfter meinen Spaß und ist günstiger als dir jetzt einen Anwalt zu holen
Zuletzt geändert von Kris_Law am 4. Apr 2024, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

DarkNight10 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Apr 2024, 17:06Nein
Schade. Ich bin rechtlicher Laie, aber vielleicht weiß es jemand besser. Für mich klingt es erstmal hahnebüchen, dir die Kosten in Rechnung zu stellen und kann ich mir kaum vorstellen, dass das durchgeht. Was ich aber weiß ist, dass Anwälte immer ein paar Tricks auf Lager haben, die einen Laien einschüchtern können. Schreiben kann der ja erstmal viel und das ist für viele schon ausreichend.
Ich würde mir vielleicht einen Anwalt nehmen und dem den Sachverhalt schildern. Hast du deinen Fall mal gegoogelt?

Edit: der Experte hat sich bereits gemeldet.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Sehr gute Beiträge hier vom Kollegen Chris Law. War anscheinend doch keine Fehlentscheidung, dem Account noch eine Chance zu geben.
darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Für mich klingt das fast schon nach einer neuen Scam Masche.
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