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Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Nachrichten aus aller Welt
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 12:29 CDU/CSU hat vor 2-3 Jahren doch überhaupt nicht regiert.
Ich meine Habeck hatte angeboten, dass die Grünen das gemeinsam mit der SPD ins Parlament einbringen und es gemeinsam mit der Opposition umgesetzt wird, weil die FDP nicht wollte. Also so ähnlich wie am Ende der Ampel, wo die Union diesen Migrations Antrag offen eingebracht hatte, wo jeder zustimmen konnte, der es wollte.

Damals wurden diese Vorschläge aber in der Luft zerrissen und die Schuldenbremse war auch heilig
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Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

https://www.spiegel.de/kultur/femizid-e ... 14146c762c
"Tötung von Frauen und Strafrecht

Einige Klarstellungen zum Begriff des Femizids

Der sogenannte Femizid gilt seit einiger Zeit als verkanntes oder verleugnetes Verbrechen. Diese Behauptung ist überwiegend falsch. Sie prägt ein vermeintlich progressives, tatsächlich aber rückschrittliches Narrativ.

Am 20. Juni veröffentlichte die »Süddeutsche Zeitung« einen ganzseitigen Text mit dem Titel »Vor aller Augen«. Der Untertitel lautete:
»Dass ein Mann eine Frau tötet, die er mal geliebt hat, passiert in dieser Welt ständig. Unvorstellbar, dass Teile der Gesellschaft Femizide trotzdem nicht als Problem sehen.«

Erzählt wurde (bebildert mit einem Foto des Angeklagten mit einem Aktendeckel vor dem Gesicht) unter diesen Zeilen von einer vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg laufenden Hauptverhandlung: Der Angeklagte wird beschuldigt, seine ehemalige Partnerin vorsätzlich getötet zu haben, weil er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Er bestreitet die Tötung als solche nicht, behauptet aber, sich in einer Notwehrsituation befunden und den Tod unvorsätzlich verursacht zu haben. Mit dieser Erkenntnislage endet der Bericht. Was das Gericht festgestellt hat, erfährt der Leser nicht, stattdessen erlangt er inzident Kenntnis davon, wie der Reporter entscheiden würde, wenn er es denn dürfte. Vor welchen »allen Augen« sich was zutrug, bleibt unerschlossen.

Diese Behauptungslage reichte jedenfalls für die aus zahllosen Veröffentlichungen und Statements vertraute (sinngemäß) bittere Beschwerde aus, Femizide würden in Deutschland aufgrund struktureller Erkenntnisdefizite als sogenannte Beziehungstaten oder Familiendramen »verharmlost«, von Teilen der Gesellschaft nicht als Problem angesehen und im Ergebnis zu milde bestraft. Das spiegelt sich etwa in der auf der Plattform Campact laufenden, an die Bundesjustizministerin und die Bundesfrauenministerin gerichteten Onlinepetition »Femizide in Deutschland stoppen«. Sie fordert:

»Trennungstötungen müssen als Femizide anerkannt werden. Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken«,
und führt dazu aus:

»(Die Istanbul-Konvention des Europarats vom 11. Mai 2011) fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt [Art. 43 und 46a, 5]. Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu (…) Die Rechtslage bleibt problematisch, da es im deutschen Recht bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau gibt; der Begriff Femizid wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert.«

Das ist ganz überwiegend falsch.

Art. 43 der Konvention lautet:

»Die nach diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten finden unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung Anwendung.«
Und Art. 46:

»Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden Umstände, soweit sie nicht bereits Tatbestandsmerkmale darstellen, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des internen Rechts (…) als erschwerend berücksichtigt werden können:
a) Die Straftat wurde gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin im Sinne des internen Rechts beziehungsweise gegen einen früheren oder derzeitigen Ehemann oder Partner im Sinne des internen Rechts oder von einem Familienmitglied, einer mit dem Opfer zusammenlebenden Person oder einer ihre Autoritätsstellung missbrauchenden Person begangen (…)«

Die Konvention verlangt also ausdrücklich eine unabhängig (!) von der Täter-Opfer-Beziehung vorzunehmende Tatbewertung. Wie man daraus schließen kann, für die tatbestandliche Bewertung komme es entscheidend gerade auf eine solche Beziehung an, entzieht sich meinem Verständnis.

Entsprechende Forderungen sind populär. Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes (JuMiKo) hat im Juni auf Antrag Niedersachsens beschlossen, die Bundesjustizministerin aufzufordern, die Einführung eines neuen, »Femizid«-spezifischen Mordmerkmals zu prüfen.
Ahnliches ist im Koalitionsvertrag ausgeführt:

»(Wir) verbessern den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub.«
(Zeilen 2918 bis 2921, im Abschnitt »Familienrecht«)

Statistik und Ideologie

Deutschland hat ungefähr 82 Millionen Einwohner. Davon sind ungefähr 41,8 Millionen weiblichen Geschlechts. Im Jahr 2023 hat die Polizei 360 vollendete (und etwa 600 versuchte) Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen registriert. Davon waren 247 vollendete Taten in die Rubrik »Häusliche Gewalt« eingeordnet. Dieser Begriff umfasst nach der kriminologischen

Definition des BKA

»sowohl innerfamiliäre Gewalt als auch Partnerschaftsgewalt, unabhängig davon, ob das Opfer und die tatverdächtige Person zusammenwohnen«.
(BKA, Bundeslagebild »Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023«, siehe dazu schon die Kolumne vom 7. Dezember 2024)

Aus den Ergebnissen des BKA-Berichts machte das Bundesfrauenministerium die Feststellung:
»Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.«

Und die Bundesinnenministerin teilte mit:

»Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland.«

Tatsächlich ist diese vielfach unkritisch abgeschriebene Behauptung, »fast jeden Tag« (nämlich in 360 Fällen im Jahr) werde in Deutschland eine Frau von einem aktuellen oder früheren (unterstellt: männlichen) Partner getötet, mindestens sehr ungenau. Denn es fehlt schon eine Erklärung für die Differenz zwischen den »häuslichen« (im genannten Sinn) und den »sonstigen« Tötungsdelikten; und bei den »häuslichen« bleibt das Verhältnis von »Partnerschafts-« zu »familiären« Tötungen unklar. Auch wenn der statistische Anteil klein beziehungsweise unbekannt ist: Auch Töchter oder Söhne töten Mütter, Mütter töten Töchter, Schwestern töten Schwestern und Tanten Nichten.

Es ist also hier wie stets bei der Diskussion und Bewertung von statistischen Daten: Sie widerspiegeln die Struktur, die Voraussetzungen und Bewertungen ihrer Erhebung. Anders gesagt: Man bekommt statistisch aus der Lebenswirklichkeit nicht mehr Erkenntnisse heraus, als man hineinfragt. Gefahren für die öffentliche Wahrnehmung können namentlich an zwei Stellen lauern: Die eine ist eine mehr oder minder tendenziöse Konzeption der Erhebung selbst (etwa im Bereich der Fragestellung, Kategorisierung, Erhebungsparameter); die andere eine tendenziöse Fehl- oder Überinterpretation durch wie auch immer interessierte Kreise, Institutionen oder Personen.

Es wird also mit der Autorität wissenschaftlicher Akribie in zwei Schritten ein beinahe beliebig instrumentalisierbares Narrativ hergestellt, welches dann wiederum, je nach Bedarf, zur Grundlage weiterer Bewertungen, Schlussfolgerungen oder Spekulationen gemacht werden kann: Der erste Schritt ist die – nicht selten partei- oder karrierepolitisch gesteuerte – Usurpation von empirischen Daten für eigene tendenziöse Interpretationen.

Der BKA-Hinweis:

»Zum einen fehlt bislang eine bundeseinheitliche Definition von Femiziden, zum anderen ist auf Basis der PKS-Daten nur eine Annäherung an die tatsächliche Anzahl … möglich« wird zu »360 Femizide im Jahr«. Der zweite Schritt ist die medienspezifische Wiedergabe dieser Usurpation in selektiven Informationen für die durch genaue Analyse vermeintlich überforderten Nachrichtenkonsumenten.

Femizide sind im allgemeinen Verständnis Tötungsdelikte gegen Frauen, die getötet werden, weil sie Frauen sind. Der Täter wird von der Annahme einer geschlechtsbezogenen Ungleichwertigkeit von Frauen zu seiner Tat motiviert.

Man kann dabei unterscheiden zwischen Taten aus Frauenhass, Trennungstötungen und solchen Taten, die im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände oder Subkulturen verübt werden. Es handelt sich also nicht um einen strafrechtlichen, sondern um einen kriminologischen Begriff, ähnlich »Infantizid« (Kindstötung), »Androzid« (Männertötung), »Terrorismus« oder »Organisierte Kriminalität«: eine politisch-soziologische Umschreibung einer bestimmten Tatmodalität oder -Motivation. Als solche ist sie weder falsch noch sinnlos, sondern erlaubt die verstehende Erfassung einer bestimmten Fallgruppe von Tötungsdelikten.
Rechtslage

Hieraus abzuleiten, Taten des »Femizids« seien in Deutschland nicht »anerkannt« oder würden von der Rechtsprechung »verharmlost«, ist allerdings Unsinn; es vermischt ganz unterschiedliche Gesichtspunkte. Tatsache ist, dass der Begriff »Femizid« kein Tatbestandsmerkmal im Sinne des materiellen Strafrechts und des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 103 Abs. 2 GG) ist. Das heißt aber natürlich nicht, dass diese Taten nicht vom geltenden Recht erfasst werden. Es gibt – beispielhaft – auch keinen Straftatbestand »Vandalismus«, trotzdem sind solche Taten natürlich strafbar (als Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw.).

Die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen ist in § 212 StGB mit Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bedroht, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB). Unter bestimmten Umständen, wenn eines der im Gesetz genannten »Mord-Merkmale« vorliegt, ist die Tat »qualifiziert« und heißt dann »Mord« (§ 211 StGB). Die Strafdrohung dafür ist – ohne Ausnahme – lebenslange Freiheitsstrafe. Einen »minder schweren Fall des Mordes« gibt es nicht.

Eines der neun gesetzlichen Merkmale, die eine vorsätzliche Tötung zum »Mord« machen, ist das Merkmal der »niedrigen Beweggründe«. Dazu gibt es eine lang zurückreichende und differenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Nach meiner eigenen 35-jährigen Erfahrung – unter anderem als Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer – machen Tötungen aus »Eifersucht« oder aus der Motivation, Trennungen nicht akzeptieren zu wollen, schätzungsweise 60 Prozent der Fälle »niedriger Beweggründe« aus. Andere Fallgruppen sind rassistische, antisemitische und allgemein menschenfeindliche und verachtenswerte Motive. Nicht selten kommt zum Merkmal der niedrigen Beweggründe noch das Merkmal der »Heimtücke« hinzu. Dann, aber auch bei besonders brutalen Taten, liegt die Annahme »besonders schwerer Schuld« nahe.

Die Strafe ist in all diesen Fällen die lebenslange Freiheitsstrafe; eine Milderung gibt es da nicht. Der BGH akzeptiert nur in Ausnahmefällen, wenn (nachvollziehbare) Gesichtspunkte der Verzweiflung die Motivationslage bestimmen, die Nichtanwendung des Mord-Tatbestands. Bei Tötungen mit dem Ziel, angebliche »Rechte« nicht aufgeben zu wollen, Macht zu demonstrieren und das Opfer zu »bestrafen«, kommt das praktisch nicht vor.

Eine grobe Verkennung schließlich ist der Vorwurf, die Bezeichnung solcher Taten als »Beziehungstaten« oder »Familiendrama« stelle eine entschuldigende Verharmlosung dar. Zum einen sind diese Begriffe ebenfalls keine strafrechtlichen: »Beziehungstat« ist wiederum ein kriminologischer Begriff«, »Familiendrama« ein feuilletonistischer. Beide haben ihren Sinn, spielen aber für die strafrechtliche Bewertung überhaupt keine Rolle. Im Strafrecht geht es um gesetzlich bestimmte Tatbestände, nicht um starke Worte.
Zum anderen ist eine Eifersuchts- oder Trennungstötung selbstverständlich eine »Beziehungstat«; das macht sie nicht besser. Und die Ermordung eines Kindes durch einen Elternteil wird man als »Familiendrama« bezeichnen dürfen; auch dies ändert ja an der rechtlichen Bewertung nichts.

Sogenannte Femizide als gesetzlichen Tatbestand einzuführen, würde daher nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung der Tötungs-Tatbestände führen, sondern nur zu einer sinnlosen Verdopplung eines bereits geregelten Mordmerkmals. Außerdem wäre gänzlich unerklärlich, warum dann nicht auch andere Opfergruppen (zum Beispiel Kinder) gesondert aufgezählt werden sollten. Das vorgeschlagene Merkmal »Ausnutzung körperlicher Überlegenheit« wiederum wäre unspezifisch und ungeeignet. Die Initiative zur Ergänzung der Mordmerkmale ist reine Symbolpolitik.
Bester Mann der Fischer... endlich bringt da einer tatsächlich etwas ins Dunkel der "ideologischen Kampfbegriffe" zum Thema des sogenannte "Femizid"
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 12:39 https://www.spiegel.de/kultur/femizid-e ... 14146c762c
"Tötung von Frauen und Strafrecht

Einige Klarstellungen zum Begriff des Femizids

Der sogenannte Femizid gilt seit einiger Zeit als verkanntes oder verleugnetes Verbrechen. Diese Behauptung ist überwiegend falsch. Sie prägt ein vermeintlich progressives, tatsächlich aber rückschrittliches Narrativ.

Am 20. Juni veröffentlichte die »Süddeutsche Zeitung« einen ganzseitigen Text mit dem Titel »Vor aller Augen«. Der Untertitel lautete:
»Dass ein Mann eine Frau tötet, die er mal geliebt hat, passiert in dieser Welt ständig. Unvorstellbar, dass Teile der Gesellschaft Femizide trotzdem nicht als Problem sehen.«

Erzählt wurde (bebildert mit einem Foto des Angeklagten mit einem Aktendeckel vor dem Gesicht) unter diesen Zeilen von einer vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg laufenden Hauptverhandlung: Der Angeklagte wird beschuldigt, seine ehemalige Partnerin vorsätzlich getötet zu haben, weil er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Er bestreitet die Tötung als solche nicht, behauptet aber, sich in einer Notwehrsituation befunden und den Tod unvorsätzlich verursacht zu haben. Mit dieser Erkenntnislage endet der Bericht. Was das Gericht festgestellt hat, erfährt der Leser nicht, stattdessen erlangt er inzident Kenntnis davon, wie der Reporter entscheiden würde, wenn er es denn dürfte. Vor welchen »allen Augen« sich was zutrug, bleibt unerschlossen.

Diese Behauptungslage reichte jedenfalls für die aus zahllosen Veröffentlichungen und Statements vertraute (sinngemäß) bittere Beschwerde aus, Femizide würden in Deutschland aufgrund struktureller Erkenntnisdefizite als sogenannte Beziehungstaten oder Familiendramen »verharmlost«, von Teilen der Gesellschaft nicht als Problem angesehen und im Ergebnis zu milde bestraft. Das spiegelt sich etwa in der auf der Plattform Campact laufenden, an die Bundesjustizministerin und die Bundesfrauenministerin gerichteten Onlinepetition »Femizide in Deutschland stoppen«. Sie fordert:

»Trennungstötungen müssen als Femizide anerkannt werden. Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken«,
und führt dazu aus:

»(Die Istanbul-Konvention des Europarats vom 11. Mai 2011) fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt [Art. 43 und 46a, 5]. Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu (…) Die Rechtslage bleibt problematisch, da es im deutschen Recht bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau gibt; der Begriff Femizid wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert.«

Das ist ganz überwiegend falsch.

Art. 43 der Konvention lautet:

»Die nach diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten finden unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung Anwendung.«
Und Art. 46:

»Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden Umstände, soweit sie nicht bereits Tatbestandsmerkmale darstellen, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des internen Rechts (…) als erschwerend berücksichtigt werden können:
a) Die Straftat wurde gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin im Sinne des internen Rechts beziehungsweise gegen einen früheren oder derzeitigen Ehemann oder Partner im Sinne des internen Rechts oder von einem Familienmitglied, einer mit dem Opfer zusammenlebenden Person oder einer ihre Autoritätsstellung missbrauchenden Person begangen (…)«

Die Konvention verlangt also ausdrücklich eine unabhängig (!) von der Täter-Opfer-Beziehung vorzunehmende Tatbewertung. Wie man daraus schließen kann, für die tatbestandliche Bewertung komme es entscheidend gerade auf eine solche Beziehung an, entzieht sich meinem Verständnis.

Entsprechende Forderungen sind populär. Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes (JuMiKo) hat im Juni auf Antrag Niedersachsens beschlossen, die Bundesjustizministerin aufzufordern, die Einführung eines neuen, »Femizid«-spezifischen Mordmerkmals zu prüfen.
Ahnliches ist im Koalitionsvertrag ausgeführt:

»(Wir) verbessern den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub.«
(Zeilen 2918 bis 2921, im Abschnitt »Familienrecht«)

Statistik und Ideologie

Deutschland hat ungefähr 82 Millionen Einwohner. Davon sind ungefähr 41,8 Millionen weiblichen Geschlechts. Im Jahr 2023 hat die Polizei 360 vollendete (und etwa 600 versuchte) Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen registriert. Davon waren 247 vollendete Taten in die Rubrik »Häusliche Gewalt« eingeordnet. Dieser Begriff umfasst nach der kriminologischen

Definition des BKA

»sowohl innerfamiliäre Gewalt als auch Partnerschaftsgewalt, unabhängig davon, ob das Opfer und die tatverdächtige Person zusammenwohnen«.
(BKA, Bundeslagebild »Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023«, siehe dazu schon die Kolumne vom 7. Dezember 2024)

Aus den Ergebnissen des BKA-Berichts machte das Bundesfrauenministerium die Feststellung:
»Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.«

Und die Bundesinnenministerin teilte mit:

»Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland.«

Tatsächlich ist diese vielfach unkritisch abgeschriebene Behauptung, »fast jeden Tag« (nämlich in 360 Fällen im Jahr) werde in Deutschland eine Frau von einem aktuellen oder früheren (unterstellt: männlichen) Partner getötet, mindestens sehr ungenau. Denn es fehlt schon eine Erklärung für die Differenz zwischen den »häuslichen« (im genannten Sinn) und den »sonstigen« Tötungsdelikten; und bei den »häuslichen« bleibt das Verhältnis von »Partnerschafts-« zu »familiären« Tötungen unklar. Auch wenn der statistische Anteil klein beziehungsweise unbekannt ist: Auch Töchter oder Söhne töten Mütter, Mütter töten Töchter, Schwestern töten Schwestern und Tanten Nichten.

Es ist also hier wie stets bei der Diskussion und Bewertung von statistischen Daten: Sie widerspiegeln die Struktur, die Voraussetzungen und Bewertungen ihrer Erhebung. Anders gesagt: Man bekommt statistisch aus der Lebenswirklichkeit nicht mehr Erkenntnisse heraus, als man hineinfragt. Gefahren für die öffentliche Wahrnehmung können namentlich an zwei Stellen lauern: Die eine ist eine mehr oder minder tendenziöse Konzeption der Erhebung selbst (etwa im Bereich der Fragestellung, Kategorisierung, Erhebungsparameter); die andere eine tendenziöse Fehl- oder Überinterpretation durch wie auch immer interessierte Kreise, Institutionen oder Personen.

Es wird also mit der Autorität wissenschaftlicher Akribie in zwei Schritten ein beinahe beliebig instrumentalisierbares Narrativ hergestellt, welches dann wiederum, je nach Bedarf, zur Grundlage weiterer Bewertungen, Schlussfolgerungen oder Spekulationen gemacht werden kann: Der erste Schritt ist die – nicht selten partei- oder karrierepolitisch gesteuerte – Usurpation von empirischen Daten für eigene tendenziöse Interpretationen.

Der BKA-Hinweis:

»Zum einen fehlt bislang eine bundeseinheitliche Definition von Femiziden, zum anderen ist auf Basis der PKS-Daten nur eine Annäherung an die tatsächliche Anzahl … möglich« wird zu »360 Femizide im Jahr«. Der zweite Schritt ist die medienspezifische Wiedergabe dieser Usurpation in selektiven Informationen für die durch genaue Analyse vermeintlich überforderten Nachrichtenkonsumenten.

Femizide sind im allgemeinen Verständnis Tötungsdelikte gegen Frauen, die getötet werden, weil sie Frauen sind. Der Täter wird von der Annahme einer geschlechtsbezogenen Ungleichwertigkeit von Frauen zu seiner Tat motiviert.

Man kann dabei unterscheiden zwischen Taten aus Frauenhass, Trennungstötungen und solchen Taten, die im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände oder Subkulturen verübt werden. Es handelt sich also nicht um einen strafrechtlichen, sondern um einen kriminologischen Begriff, ähnlich »Infantizid« (Kindstötung), »Androzid« (Männertötung), »Terrorismus« oder »Organisierte Kriminalität«: eine politisch-soziologische Umschreibung einer bestimmten Tatmodalität oder -Motivation. Als solche ist sie weder falsch noch sinnlos, sondern erlaubt die verstehende Erfassung einer bestimmten Fallgruppe von Tötungsdelikten.
Rechtslage

Hieraus abzuleiten, Taten des »Femizids« seien in Deutschland nicht »anerkannt« oder würden von der Rechtsprechung »verharmlost«, ist allerdings Unsinn; es vermischt ganz unterschiedliche Gesichtspunkte. Tatsache ist, dass der Begriff »Femizid« kein Tatbestandsmerkmal im Sinne des materiellen Strafrechts und des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 103 Abs. 2 GG) ist. Das heißt aber natürlich nicht, dass diese Taten nicht vom geltenden Recht erfasst werden. Es gibt – beispielhaft – auch keinen Straftatbestand »Vandalismus«, trotzdem sind solche Taten natürlich strafbar (als Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw.).

Die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen ist in § 212 StGB mit Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bedroht, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB). Unter bestimmten Umständen, wenn eines der im Gesetz genannten »Mord-Merkmale« vorliegt, ist die Tat »qualifiziert« und heißt dann »Mord« (§ 211 StGB). Die Strafdrohung dafür ist – ohne Ausnahme – lebenslange Freiheitsstrafe. Einen »minder schweren Fall des Mordes« gibt es nicht.

Eines der neun gesetzlichen Merkmale, die eine vorsätzliche Tötung zum »Mord« machen, ist das Merkmal der »niedrigen Beweggründe«. Dazu gibt es eine lang zurückreichende und differenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Nach meiner eigenen 35-jährigen Erfahrung – unter anderem als Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer – machen Tötungen aus »Eifersucht« oder aus der Motivation, Trennungen nicht akzeptieren zu wollen, schätzungsweise 60 Prozent der Fälle »niedriger Beweggründe« aus. Andere Fallgruppen sind rassistische, antisemitische und allgemein menschenfeindliche und verachtenswerte Motive. Nicht selten kommt zum Merkmal der niedrigen Beweggründe noch das Merkmal der »Heimtücke« hinzu. Dann, aber auch bei besonders brutalen Taten, liegt die Annahme »besonders schwerer Schuld« nahe.

Die Strafe ist in all diesen Fällen die lebenslange Freiheitsstrafe; eine Milderung gibt es da nicht. Der BGH akzeptiert nur in Ausnahmefällen, wenn (nachvollziehbare) Gesichtspunkte der Verzweiflung die Motivationslage bestimmen, die Nichtanwendung des Mord-Tatbestands. Bei Tötungen mit dem Ziel, angebliche »Rechte« nicht aufgeben zu wollen, Macht zu demonstrieren und das Opfer zu »bestrafen«, kommt das praktisch nicht vor.

Eine grobe Verkennung schließlich ist der Vorwurf, die Bezeichnung solcher Taten als »Beziehungstaten« oder »Familiendrama« stelle eine entschuldigende Verharmlosung dar. Zum einen sind diese Begriffe ebenfalls keine strafrechtlichen: »Beziehungstat« ist wiederum ein kriminologischer Begriff«, »Familiendrama« ein feuilletonistischer. Beide haben ihren Sinn, spielen aber für die strafrechtliche Bewertung überhaupt keine Rolle. Im Strafrecht geht es um gesetzlich bestimmte Tatbestände, nicht um starke Worte.
Zum anderen ist eine Eifersuchts- oder Trennungstötung selbstverständlich eine »Beziehungstat«; das macht sie nicht besser. Und die Ermordung eines Kindes durch einen Elternteil wird man als »Familiendrama« bezeichnen dürfen; auch dies ändert ja an der rechtlichen Bewertung nichts.

Sogenannte Femizide als gesetzlichen Tatbestand einzuführen, würde daher nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung der Tötungs-Tatbestände führen, sondern nur zu einer sinnlosen Verdopplung eines bereits geregelten Mordmerkmals. Außerdem wäre gänzlich unerklärlich, warum dann nicht auch andere Opfergruppen (zum Beispiel Kinder) gesondert aufgezählt werden sollten. Das vorgeschlagene Merkmal »Ausnutzung körperlicher Überlegenheit« wiederum wäre unspezifisch und ungeeignet. Die Initiative zur Ergänzung der Mordmerkmale ist reine Symbolpolitik.
Bester Mann der Fischer... endlich bringt da einer tatsächlich etwas ins Dunkel der "ideologischen Kampfbegriffe" zum Thema des sogenannte "Femizid"

Das wird die ganzen Hardcore Linken (selbsternannten Feministinnen)aber nicht interessieren.Für die ist Partout der Mann immer das absolute Böse.
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Abraxas
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt



Lel, arme Schweine. Widerlich, wie sich da jeder bereichert. Am besten einfach zu Hause bleiben. :)
Junge Inder in Deutschland - Das Geschäft mit den Studis

Ritik Yadav und Shivam Kumar kamen zum Studium an einer Privat-Uni nach Deutschland. Jetzt arbeiten sie beim Lieferdienst und in der Gastro.
Ritik Yadav ist nicht der einzige indische Student, der den Schritt nach Deutschland gewagt hat. Mittlerweile leben 43.000 indische Studierende hier. Damit stellen sie die größte Gruppe internationaler Studierender an deutschen Universitäten. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht – kein anderes Herkunftsland hatte ein so starkes Plus. Seit dem Migrationsabkommen zwischen Indien und Deutschland, das im März 2023 in Kraft trat, erleichtert Deutschland Inderinnen und Indern die Einreise.
Am Berliner IU-Standort kommen 40,6 Prozent aller Studierenden aus Indien und 36,9 Prozent aus Deutschland, so die Hochschule.
Es wirkt, als habe sich die IU mit den indischen Studierenden ein neues Geschäftsfeld erschlossen.
Die Räumlichkeiten der IU bleiben aber nicht die einzige Enttäuschung für Yadav. Die meisten seiner Studienkollegen kämen, genau wie er, aus Südasien, erzählt der junge Mann. Dabei sei er nach Deutschland gekommen, um die Kultur besser kennenzulernen und sich hier ein Leben aufzubauen, so wie die Werbung es versprochen hat. „Aber wie soll ich das machen, wenn meine Kommilitonen aus Indien, Bangladesch und Pakistan kommen? Wenn wir hier unter uns bleiben?“, fragt er. 
Die ersten Tage wohnt er in einem Hostel, dann geben ihm andere indische Studierende, die er dort trifft, eine Nummer von jemandem, der ihm ein möbliertes Zimmer vermitteln kann. Dort ruft Ritik Yadav an. „Er hat 1.000 Euro Vermittlungsgebühr, 1.200 Euro Kaution und 1.800 Euro Miete verlangt. Die sollten wir jeden Monat in bar bezahlen.“ Belege gibt es nicht.
Die Wohnung von Bilal – ein Mann, von dem Ritik Yadav bis heute nur den Vornamen weiß – liegt in Moabit. Laut Yadav bietet Bilal in seinem Whatsapp-Status täglich mehrere solcher möblierten Apartments überall in Berlin an. Yadavs erste Wohnung ist klein, 40 Quadratmeter. Gemeinsam mit drei anderen indischen Studierenden mietet er sie an, sie teilen sich die Kosten.
Zwei seiner Mitbewohner schlafen in der Wohnküche, Yadav und ein weiterer Mitbewohner teilen sich ein kleines Zimmer. „Es gab keinen Platz zum Aufhängen der Kleidung, ich musste den Koffer öffnen und meine Sachen herausnehmen und wieder hineinlegen. Niemand von uns hatte einen Schreibtisch zum Lernen.“
Im März 2023 habe er seinen ersten Job aber bereits wieder verloren. „Ich bin im Schnee ausgerutscht und habe mich verletzt“, erzählt Ritik Yadav. Er meldet sich krank – und wird entlassen. Bis heute habe er für die Zeit seiner Krankmeldung kein Gehalt bekommen.
Der Arbeitgeber ist in einer viel stärkeren Position als der indische Studierende, der seine Wohnung nicht verlieren darf, weil er Visa-Probleme bekommt.
Das erklärt aber nicht, warum das LEA die Visa-Anträge der indischen Studierenden vor ihrer Einreise nach Deutschland genehmigte und warum es jetzt plötzlich ein Problem darin sieht. Hat das LEA mitbekommen, dass die IU eventuell mehr Kurse online als in Präsenz anbietet? Eine Vermutung, die sich nicht beweisen lässt.
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Auf solchen Leuten beruhen ja teilweise ganze Geschäftsmodelle. Ein Schulfreund von mir ist Tutor an der TU Berlin, nahezu alle Studis aus Indien usw ackern bei Lieferando, wolt, uber eats usw als Freelancer, vom Mindestlohn können die nur träumen
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Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:07 Auf solchen Leuten beruhen ja teilweise ganze Geschäftsmodelle. Ein Schulfreund von mir ist Tutor an der TU Berlin, nahezu alle Studis aus Indien usw ackern bei Lieferando, wolt, uber eats usw als Freelancer, vom Mindestlohn können die nur träumen
Die Frage ist halt.. wer trägt daran den nun wieder Schuld ?

inb4 "Der alte weiße Mann"
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Mein Mitleid hält sich irgendwie in Grenzen. Was haben die sich den gedacht, wie die sich hier das Studium und ihr Leben finanzieren ?
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Soweit ich mitbekommen habe, sind da feste Strukturen im Hintergrund, welche diese Leute halt in unvorteilhafte Rahmenbedingungen bringen (zum Beispiel die bereits genannten "Wohnungen" zu horrenden Preisen) und dann entsprechend Druck aufbauen. Klar kann man sagen, sucht euch halt ne billigere Wohnung, wo man nicht 1,8k für nen Zimmer Bar bezahlen muss. Aber irgendwie scheint da ja ein System hinter zu sein. Kennt man ja auch von Tönnies usw, diese ausländischen Lohnsklaven sind teilweiser fester Bestandteil von Business-Cases
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Karl_Lagerfeld
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Lieblingsübung: Schrägbankdrücken
Ich bin: Narzisst

Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Ich sehe jetzt nicht wirklich den Unterschied zu nem Studenten der in München/Berlin studiert aber hier geboren ist?
Wenn keine Eltern mit Geld im Hintergrund sind müssen alle davon arbeiten gehen neben dem Studium um sich ihre Wohnung etc. zu finanzieren da Bafög für teure Städte nicht ausreicht.
Klar müssen die evtl. nicht für Uber Eats fahren, aber dann halt in der Gastronomie etc. arbeiten.

@Certa wieso können Lieferanten von Uber Eats und Co. nur vom Mindestlohn träumen? Meines wissens nach müssen diese Unternehmen Mindestlohn zahlen.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:48 Ich sehe jetzt nicht wirklich den Unterschied zu nem Studenten der in München/Berlin studiert aber hier geboren ist?
Wenn keine Eltern mit Geld im Hintergrund sind müssen alle davon arbeiten gehen neben dem Studium um sich ihre Wohnung etc. zu finanzieren da Bafög für teure Städte nicht ausreicht.
Klar müssen die evtl. nicht für Uber Eats fahren, aber dann halt in der Gastronomie etc. arbeiten.

@Certa wieso können Lieferanten von Uber Eats und Co. nur vom Mindestlohn träumen? Meines wissens nach müssen diese Unternehmen Mindestlohn zahlen.
Unterhalte dich Mal mit den Lieferanten 👍

Theoretisch muss Mindestlohn gezahlt werden. Praktisch finden Arbeitgeber viiiiele wege, den Mindestlohn zu unterwandern. Das fängt bei Scheinselbständigkeit an und hört bei Lohnabzügen für "Arbeitsmaterialien" auf.

Bei uber und den Subunternehmern machen alle Fahrer zufällig bei Kontrollen immer Probearbeit
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Abraxas
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Registriert: 3. Mai 2025, 14:35

Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Das Thema Zuwanderung lässt sich nicht ohne die Wirtschaft denken und führt in der aktuellen Spielart immer zu Überfremdung und Multi Kulti.
Sobald die neuen Zuwanderer etwas aufgestiegen sind, braucht es wieder neue Lohnsklaven für die niedrigsten Tätigkeiten.
Frappierend und bezeichnend auch wie Linke das immer als Argument anführen um unseren Lebensstandard zu erhalten (bei den Bedingungen in Schlachthöfen etc).

Wem das egal ist, solange es fleißige Inder sind, die nicht straffällig werden, sich zum GG bekennen und ansonsten hier ihre Heimatkultur leben, dann ok. Wenn nicht, ist man halt inkonsequent.

Auch Osteuropa wird peau a peau aufgebrochen. Heute noch unvorstellbar und nur ein bisschen Arbeitsmigration, mit steigender Wirtschaftskraft dann immer mehr + Liberalisierungsprozesse und geringere Homogenität, fruchtbarerer Boden für NGOs, hier mal ein paar Flüchtlinge, da mal ein paar Flüchtlinge und schon sieht es aus wie bei uns.



Text:
In my meeting with #Philippines Migrant Workers Secretary Hans Cacdac, we discussed opening the window for 🇱🇹🇵🇭 cooperation on workforce migration.

Unprecedented number of Russian-speaking migrants from post-Soviet states raise national security concerns for Lithuania. Whereas English speaking, Catholic, pro-Western Filipino workers are famous for high skills, great work ethics, & willingness to learn the language of the host country.

Cooperation in this area would benefit both nations 💪
--

Blumpf wird es der Wirtschaft wegen nicht machen, obwohl er das Mandat dafür hätte:

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:54
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:48 Ich sehe jetzt nicht wirklich den Unterschied zu nem Studenten der in München/Berlin studiert aber hier geboren ist?
Wenn keine Eltern mit Geld im Hintergrund sind müssen alle davon arbeiten gehen neben dem Studium um sich ihre Wohnung etc. zu finanzieren da Bafög für teure Städte nicht ausreicht.
Klar müssen die evtl. nicht für Uber Eats fahren, aber dann halt in der Gastronomie etc. arbeiten.

@Certa wieso können Lieferanten von Uber Eats und Co. nur vom Mindestlohn träumen? Meines wissens nach müssen diese Unternehmen Mindestlohn zahlen.
Unterhalte dich Mal mit den Lieferanten 👍

Theoretisch muss Mindestlohn gezahlt werden. Praktisch finden Arbeitgeber viiiiele wege, den Mindestlohn zu unterwandern. Das fängt bei Scheinselbständigkeit an und hört bei Lohnabzügen für "Arbeitsmaterialien" auf.

Bei uber und den Subunternehmern machen alle Fahrer zufällig bei Kontrollen immer Probearbeit
Quelle?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 14:38
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:54
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:48 Ich sehe jetzt nicht wirklich den Unterschied zu nem Studenten der in München/Berlin studiert aber hier geboren ist?
Wenn keine Eltern mit Geld im Hintergrund sind müssen alle davon arbeiten gehen neben dem Studium um sich ihre Wohnung etc. zu finanzieren da Bafög für teure Städte nicht ausreicht.
Klar müssen die evtl. nicht für Uber Eats fahren, aber dann halt in der Gastronomie etc. arbeiten.

@Certa wieso können Lieferanten von Uber Eats und Co. nur vom Mindestlohn träumen? Meines wissens nach müssen diese Unternehmen Mindestlohn zahlen.
Unterhalte dich Mal mit den Lieferanten 👍

Theoretisch muss Mindestlohn gezahlt werden. Praktisch finden Arbeitgeber viiiiele wege, den Mindestlohn zu unterwandern. Das fängt bei Scheinselbständigkeit an und hört bei Lohnabzügen für "Arbeitsmaterialien" auf.

Bei uber und den Subunternehmern machen alle Fahrer zufällig bei Kontrollen immer Probearbeit
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Hier zu Uber

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag ... g-app.html
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 14:38
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:54
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2025, 13:48 Ich sehe jetzt nicht wirklich den Unterschied zu nem Studenten der in München/Berlin studiert aber hier geboren ist?
Wenn keine Eltern mit Geld im Hintergrund sind müssen alle davon arbeiten gehen neben dem Studium um sich ihre Wohnung etc. zu finanzieren da Bafög für teure Städte nicht ausreicht.
Klar müssen die evtl. nicht für Uber Eats fahren, aber dann halt in der Gastronomie etc. arbeiten.

@Certa wieso können Lieferanten von Uber Eats und Co. nur vom Mindestlohn träumen? Meines wissens nach müssen diese Unternehmen Mindestlohn zahlen.
Unterhalte dich Mal mit den Lieferanten 👍

Theoretisch muss Mindestlohn gezahlt werden. Praktisch finden Arbeitgeber viiiiele wege, den Mindestlohn zu unterwandern. Das fängt bei Scheinselbständigkeit an und hört bei Lohnabzügen für "Arbeitsmaterialien" auf.

Bei uber und den Subunternehmern machen alle Fahrer zufällig bei Kontrollen immer Probearbeit
Quelle?
Zum Thema Mindestlohn unterwandern oder die uber Geschichte?

Zu beiden Sachverhalten gab es in den letzten Jahren umfangreiche Recherchetätigkeiten und Berichterstattung.

Zum Beispiel

https://www.google.com/amp/s/www.rbb24. ... t=amp.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berl ... 15630.html
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