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"Inhaftierte Antifaschist*in in Ungarn
Maja T. tritt in den Hungerstreik
Seit einem Jahr ist Antifaschist*in Maja T. in Ungarn in Haft, es drohen bis zu 24 Jahre Gefängnis. Nun protestiert T. mit einem radikalen Schritt.
BERLIN taz Die Aussichten für Maja T. sind düster. Seit Juni 2024 sitzt die nonbinäre, 24-jährige Thüringer*in in Ungarn im Gefängnis, bis heute in Isolationshaft. Im Februar begann dann in Budapest ein Prozess gegen T., erst am Mittwoch wurde wieder verhandelt. Der Vorwurf: schwere Angriffe auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest. Die Forderung der Staatsanwaltschaft lautet auf bis zu 24 Jahren Haft.
Nun entschied sich Maja T. für einen radikalen Schritt: Am Donnerstagmorgen trat T. in einen Hungerstreik. „Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben“, heißt es in einer verbreiteten Erklärung. „Ich hoffe, bald nach Deutschland überstellt zu werden. Der Hungerstreik ist mein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erleben.“
Auch der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, äußerte sich. „Mein Kind greift zum letzten, verzweifelten Mittel.“ Die Haft in Ungarn sei „so grausam und unmenschlich, dass ich diese drastischen Schritt nachvollziehen kann und Maja mit aller Kraft unterstütze“. Er mache sich allerdings auch „große Sorgen“, erklärte Jarosch. „Keine Aufnahme von Nahrungsmitteln wird schnell lebensbedrohlich.“
Linkspartei fordert, Maja T. nach Deutschland zu holen
Der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan nannte es „erschütternd, dass ein junger Mensch zu einem solch drastischen Mittel greifen muss, um von der Bundesregierung gehört zu werden“. Ein Hungerstreik sei keine symbolische Geste, sondern ein existenzieller Akt, der schwerwiegende gesundheitliche Folgen mit sich bringen kann, warnte Schirdewan. „Die politischen und juristischen Verantwortlichen dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Majas Gesundheit und Leben auf dem Spiel steht, um ein Mindestmaß an einem gerechten Justizverfahren zu erhalten.“ Es sei „höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verantwortung übernimmt und Maja zurück nach Deutschland holt – bevor es zu spät ist“.
Das Auswärtige Amt hatte zuletzt beteuert, den Fall von Maja T. in Ungarn „intensiv“ zu betreuen und sich für bessere Haftbedingungen einzusetzen. An Auslieferungsverfahren oder eine Ausreise aus Ungarn aber sei man nicht beteiligt – darüber entschieden Gerichte. Die Anwälte von Maja T. hatten erklärt, sie bemerkten wenig vom Einsatz des Auswärtigen Amtes.
Maja T. wird vorgeworfen, mit anderen Autonomen aus Deutschland und Italien im Februar 2023 mehrere Rechtsextreme am Rande des Großaufmarschs „Tag der Ehre“ angegriffen zu haben. Alljährlich treffen sich Neonazis aus ganz Europa in der Stadt, um den „Widerstand“ der SS und Wehrmacht 1945 im von der Roten Armee belagerten Budapest zu verherrlichen. Die Attackierten wurden teils schwer verletzt.
Nach den Angriffen waren zwei deutsche und eine italienische Linke noch in Budapest festgenommen worden, weitere tauchten ab. Maja T. wurde von Zielfahndern schließlich als Erste im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Ein halbes Jahr später genehmigte das Berliner Kammergericht die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn – die direkt im Anschluss in einer nächtlichen Hauruck-Aktion stattfand. Eine Eilbeschwerde von T.s Anwälten vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht mehr abgewartet. Tatsächlich entschied Karlsruhe später, dass die Auslieferung rechtswidrig war.
Klagen über Kakerlaken und Schlafentzug
In Briefen aus der Haft und zu Prozessbeginn hatte Maja T. die Haftbedingungen in Ungarn beklagt: Es gebe Bettwanzen und Kakerlaken, Arztbesuche würden verweigert, es fehle gesundes Essen, Schlaf werde entzogen, in anderen Zellen würden Inhaftierte verprügelt. Auch kritisierte Maja T., keinen fairen Prozess zu erhalten. Zum Prozessauftakt wurde T. von vermummten Polizisten in Ketten und an einer Leine im Verhandlungssaal vorgeführt.
Erst beim Verhandlungstag am Mittwoch hatte sich die Staatsanwaltschaft gegen einen erneuten Antrag der Verteidigung ausgesprochen, Maja T. zumindest in einen Hausarrest zu verlegen. Die Entscheidung in einen Hungerstreik zu treten, soll bei Maja T. aber schon länger gereift sein.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München versucht, Maja T. nach Deutschland zu holen – für eine Zeugenaussage in einem Prozess gegen eine weitere Linke, der Angriffe in Budapest vorgeworfen werden, der Kunststudentin Hanna S. In ihrem Fall hatte Ungarn keine Auslieferung beantragt, der Prozess läuft seit Februar in München. Ungarn aber lehnte eine Überstellung von Maja T. für die Zeugenaussage ab – mit Verweis auf den eigenen, laufenden Prozess gegen T. in Budapest.
Im Januar hatten sich dann weitere sieben gesuchte Linke gestellt, denen auch die Angriffe in Budapest vorgeworfen werden. Später stellte sich eine weitere Gesuchte. In all ihren Fällen hatte Ungarn eine Auslieferung beantragt. Diese Verfahren wurden inzwischen beim Berliner Kammergericht gebündelt. Die Bundesanwaltschaft hatte sich hier bereits gegen eine Auslieferung ausgesprochen und erklärt, es sei „vorrangig“, die Verfahren in Deutschland zu führen.
In einem Fall aber erfolgte diese Ansage nicht: in dem des 21-jährigen Syrers Zaid A., der in Nürnberg aufwuchs. Als Nichtdeutscher, dem eine Tat im Ausland vorgeworfen wird, droht ihm weiter die Auslieferung. Seine Anwälte hatten zuletzt gerügt, dass für sein Auslieferungsverfahren nicht das Berliner Kammergericht, sondern das Oberlandesgericht Köln zuständig sei – in der Stadt hatte sich Zaid A. gestellt. Über die Rüge muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Bis dahin fällt auch in den anderen Auslieferungsverfahren noch keine finale Entscheidung.
Da reisen wohlstandsverwöhnte Linksterroristen ins EU-Ausland um schwerste Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit Anderer zu begehen und stilisert man sich da als Opfer einer vermeintlich undemokratischen und ungerechts Verfahren vor Ort und unter Schützenhilfe von Schirdewan das nur noch der Weg der Selbstverletzung bleibt um endlich Unterstützung durch die Bundesregierung zu bekommen etc.. das kann man sich nicht ausdenken