maximised hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 18:59
Die Definition von Meinungsfreiheit würde mich mal interessieren. Ich glaube da bekommt man hier unterschiedliche Ergebnisse, oder?
Das ist ganz klar gesetzlich geregelt
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
maximised hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 18:59
Die Definition von Meinungsfreiheit würde mich mal interessieren. Ich glaube da bekommt man hier unterschiedliche Ergebnisse, oder?
Das ist ganz klar gesetzlich geregelt
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 19:16
Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Diesbezüglich solltest du dir mal den 3. Absatz der von dir zitierten norm durchlesen, bevor du hier irgendwas von Weltbild schreibst.
Wie auch immer. Renate stellt die richtigen Fragen:
Was genau hat die Bewertung des Urteils durch die Welt damit zu tun, ob diese das Grundgesetz achtet? Wird immer wilder hier.
Ich schreibe aber lieber nichts zu Renate. Ich habe keinen Bademantel.
Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 19:42
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Damit ist eigentlich schon sehr vieles bis fast alles gesagt und warum das Führen von sinnvollen und zielführenden Diskussionen oftmals anscheinend unmöglich ist.
Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 19:42
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Damit ist eigentlich schon sehr vieles bis fast alles gesagt und warum das Führen von sinnvollen und zielführenden Diskussionen oftmals anscheinend unmöglich ist.
Genau, weil man leider nur die Ausschnitte aus Rechtsgrundlagen zitiert, die einem passen und den Rest, welcher die Herbeiführung solcher Urteile erklären könnte, einfach Mal weglässt. So sind leider sinnvolle und zielführende Diskussionen kaum möglich
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 19:16
Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Kannst du mir zeigen wo das jemand als legitim betrachtet hat. Also ich hab es zumindest nicht gelesen.
Was da vor Gericht entschieden wurde kann ich nicht beurteilen habe mich damit nicht befasst. Mir ging es rein um die Definition der Meinungsfreiheit.
Richtig, Hassrede, Aufruf zu Verbrechen usw. fallen soweit ich weiß nämlich nicht unter die Meinungsfreiheit.
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Kannst du mir zeigen wo das jemand als legitim betrachtet hat. Also ich hab es zumindest nicht gelesen.
Was da vor Gericht entschieden wurde kann ich nicht beurteilen habe mich damit nicht befasst. Mir ging es rein um die Definition der Meinungsfreiheit.
Kleiner Tipp: wenn man keine Ahnung hat, worum es geht, hält man die Klappe oder informiert sich gefälligst.
Eric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Apr 2025, 19:42
Es sei denn man bezeichnet Frau Weidel als Nazischlampe. Aber interessant was einige hier alles als legitim betrachten, wenn das in ihr Weltbild passt.
Damit ist eigentlich schon sehr vieles bis fast alles gesagt und warum das Führen von sinnvollen und zielführenden Diskussionen oftmals anscheinend unmöglich ist.
Genau, weil man leider nur die Ausschnitte aus Rechtsgrundlagen zitiert, die einem passen und den Rest, welcher die Herbeiführung solcher Urteile erklären könnte, einfach Mal weglässt. So sind leider sinnvolle und zielführende Diskussionen kaum möglich
Aber nur, weil es eine "Comedyshow" ist heißt es doch nicht, dass es als Freifahrtsschein für alles gilt?