Um das mal einzuordnen:Weltraumsoldat hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Mär 2025, 16:47„Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Mär 2025, 16:33Und wer sagt dir, dass die zugrunde liegenden Vergehen für Volksverhetzung nicht danach ebenso geändert werden, man also für Lapalien schon belangt werden kann? Einfach mal den ganzen Artikel lesen. Das beste Beispiel ist doch dieser §188, da kann man jetzt für ein Meme schon eine schöne Hausdurchsuchung bekommen. Die Richtung, in die das alles geht, ist mehr as eindeutig.martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Mär 2025, 16:28 Naja, also wegen Volksverhetzung mehrfach verurteilt zu werden bedarf schon etwas mehr als sehr rechte oder sehr linke Ansicht.
Das ist schon ziemlich krass. Eigentlich ist Volksverhetzung ja strafbar, damit man die Öffentlichkeit nicht aufstachelt. Aber wenn das oben so wirklich kommt wie im Zitat, dann klingt das schon sehr nach Gesinnungspolizei.
Die aktuellsten Zahlen bzgl. Volksverhetzungen sehen so aus, dass es 2022 im gesamten Jahr in ganz Deutschland 297 Verurteilungen gab. Für 2023 gibt es bisher nur die Zahl der Verfahren (also Anschuldigungen) und die liegt scheinbar bei 7670. Von 2024 gibt es wohl noch gar keine Zahlen.
Wenn wir mal die 297 von 2022 nehmen und einfach mal unterstellen, dass ein Drittel davon zum wiederholten Male verurteilt wird, wären das dann mit der neuen Regelung rund 100 Wähler weniger.
Bis zur ganz großen totalitären MAchtergreifung braucht es also noch ein paar Schritte.