Zu besagtem Ausspruch hatten wir uns schon mal ausgetauscht:
Ich würde einfach dafür plädieren 99% für Deutschland zu geben, sozusagen fast/beinahe alles für Deutschland.
AT93 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Mai 2024, 13:45
https://www.klonovsky.de/2024/05/15-mai-2024/
Hier nochmal der Auszug über die Gerichtsverhandlung. Poschardt und selbst die Taz positionierten sich ja auch kritisch..
"Höckes Anwälte hatten zwar darauf hingewiesen, dass weder in den beiden historischen Standardwerken über die SA – Peter Longerich, „Geschichte der SA” (1989 zunächst unter dem Titel „Die braunen Bataillone” erschienen) und Daniel Siemens, „Sturmabteilung” (2019), – noch in dem Standardwerk über die Sprache des Dritten Reichs, Cornelia Schmitz-Bernings „Vokabular des Nationalsozialismus” (2. Aufl. 2007), diese Parole überhaupt erwähnt werde (alle drei Bücher wurden dem Gericht als Dateien zur Nachprüfung vorgelegt). Es sei aber trotzdem die Parole der SA gewesen, auch wenn sie „nicht in jedem Buch stünde”, statuierten die Richter. Natürlich nicht in jedem Buch, sagt der Anwalt Ulrich Vosgerau, in „Pippi Langstrumpf” stünden diese Worte auch nicht, aber das Gericht habe nicht ein Buch vorgelegt, in dem sie zu finden seien.
Haben die Richter wenigstens Historiker als Sachverständige zur Stützung ihrer, sagen wir: Hypothese geladen? Aber wo! Nicht einen. Also tat es die Verteidigung. Was nicht einfach war; mehrere angesprochene Professoren reagierten auf die Bitte wie auf die Androhung des Scheiterhaufens – „Wenn ich zugunsten Höckes aussage, kann ich meinen Lehrstuhl abschreiben”, sagte einer."
"Höckes Anwälte hatten zwar darauf hingewiesen, dass weder in den beiden historischen Standardwerken über die SA – Peter Longerich, „Geschichte der SA” (1989 zunächst unter dem Titel „Die braunen Bataillone” erschienen) und Daniel Siemens, „Sturmabteilung” (2019), – noch in dem Standardwerk über die Sprache des Dritten Reichs, Cornelia Schmitz-Bernings „Vokabular des Nationalsozialismus” (2. Aufl. 2007), diese Parole überhaupt erwähnt werde (alle drei Bücher wurden dem Gericht als Dateien zur Nachprüfung vorgelegt). Es sei aber trotzdem die Parole der SA gewesen, auch wenn sie „nicht in jedem Buch stünde”, statuierten die Richter. Natürlich nicht in jedem Buch, sagt der Anwalt Ulrich Vosgerau, in „Pippi Langstrumpf” stünden diese Worte auch nicht, aber das Gericht habe nicht ein Buch vorgelegt, in dem sie zu finden seien.
Haben die Richter wenigstens Historiker als Sachverständige zur Stützung ihrer, sagen wir: Hypothese geladen? Aber wo! Nicht einen. Also tat es die Verteidigung. Was nicht einfach war; mehrere angesprochene Professoren reagierten auf die Bitte wie auf die Androhung des Scheiterhaufens – „Wenn ich zugunsten Höckes aussage, kann ich meinen Lehrstuhl abschreiben”, sagte einer."
https://m.focus.de/experts/afd-mann-sch ... 50483.html
Im Strafprozess wie schon davor bestritt Höcke, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotenes NS-Parole handele. Vorgehalten wurde ihm bereits vor Beginn des Prozesses, als Geschichtslehrer müsse er sie gekannt haben. Das ist alles andere als überzeugend. Ich selber beschäftige mich seit mehr als drei Jahrzehnten wissenschaftlich mit der Massenbasis des Nationalsozialismus und wusste doch nicht, dass dieser so harmlos klingende Ausruf „Alles für Deutschland!“ ein Motto der SA war.
Der Historiker Rainer Zitelmann, von dem eines der wichtigsten Bücher über die wirtschafts- und sozialpolitischen Vorstellungen Adolf Hitlers stammt, hatte nach eigenem Bekunden ebenfalls nicht gewusst, dass es sich um ein, wenn nicht das SA-Motto handelte. Mir selbst war es nur als Parole des demokratischen, der SPD nahestehenden Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold bekannt. Und selbst wenn ich es gewusst hätte, wäre mir nicht bekannt gewesen, dass es 2006 von einem Oberlandesgericht zu einer der verbotenen Parolen der NS-Zeit erklärt worden war. Denn im einschlägigen Gesetzestext selbst findet sich keine explizite Erwähnung dieses Slogans.
Einer der wichtigsten Leitsätze unseres Strafrechts lautet: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Das Landgericht Halle hat das umgedreht und im Zweifelsfall gegen den Angeklagten entschieden. Die Begründung, soweit sie durch die Medien bekannt geworden ist, ist relativ dürftig: Einem so intelligenten und wortgewandten Menschen wie Höcke müsse die Herkunft der Parole bekannt gewesen sein. Das ist eine ziemlich starke Unterstellung. Ich bin mir sicher, dass 99 Prozent aller Geschichtslehrer (und ich schließe meine historischen Kollegen an den Universitäten dabei ein) vor dem Bekanntwerden der Strafbarkeit der Verwendung dieses Slogans nichts von seiner SA-Herkunft wussten.