Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wie oft wird das überhaupt gemacht?
Also ich hab gefühlt noch nie ne 14 jährige Person in nem Restaurant etc. was alkoholisches trinken sehen, nicht mal ein Bier.
Aber ja, wusste nicht mal das es erlaubt ist und sollte es auch nicht. Würde eher daran zweifeln ob die Eltern ein Sorgerecht haben sollten.
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Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.nzz.ch/zuerich/bundesgerich ... ld.1888225

Da scheint man in der Schweiz durch aus etwas robuster durchzugreifen wenn es um mögliche Scheinehen und deren Nachweis gehtUrteil im «Schweizermacher»-Fall: Bundesgericht gibt Zürcher Migrationsbehörden Recht – Hausdurchsuchung bei schwulem Paar war nicht illegal
Der Verdacht: Scheinehe. Das Vorgehen: ziemlich resolut. Aber auch illegal? Die Geschichte eines Urteils mit weitreichenden Folgen.
Es ist ein Donnerstagmorgen im August 2022, als die Polizei vor der Haustür der zwei Männer steht. Es ist kurz nach sechs Uhr, das Paar ist eben aufgestanden. Nur Momente später wird ihr Privatleben von zwei Zürcher Kantonspolizisten durchleuchtet.
Sie öffnen Schränken, fotografieren Zahnbürsten und schauen sich auf den Mobiltelefonen der beiden Fotos an. Alles wird fotografisch festgehalten. Höflich seien die Polizisten gewesen, so erzählt es der Anwalt des Paares. Und doch seien seine Klienten sich in diesem Moment wie Verbrecher vorgekommen, wie im falschen Film.
Anders als im Krimi fehlte dieser Durchsuchung jedoch das, worum sich Fernseh-Kommissare jeweils mit viel Drama bemühen: ein offizieller Durchsuchungsbefehl. Ja, gegen die beiden Männer, deren Wohnung ohne Vorwarnung inspiziert wird, läuft noch nicht einmal ein Strafverfahren.
Stattdessen erfahren die beiden, dass man sie verdächtigt, eine Schein-Partnerschaft zu führen. Was in einer solchen Situation ihre Rechte sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung erfolgt – das erfahren sie dagegen nicht. So wird es später ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts festhalten.
Ob die Zürcher Behörden korrekt handelten oder mit ihrem Vorgehen vielmehr selbst das Recht brachen – das ist bis heute umstritten. Als «Schweizermacher»-Fall sorgte die Geschichte national für Schlagzeilen.
Nun hat das oberste Gericht des Landes, das Bundesgericht, in der Sache geurteilt. Es ist ein Entscheid, der Folgen haben wird für die Arbeit von Migrationsbehörden im ganzen Land. Und der nicht im Sinn des betroffenen Paars ausfällt.
Um zu verstehen, wie es so weit kommen konnte, muss man zurückblicken, zurück auf eine Liebesgeschichte. Edoardo Pérez reist im Februar 2017 legal in die Schweiz ein, um ein Doktorat in einem naturwissenschaftlichen Fach zu beginnen. Er zieht zu David Pfister, die beiden leben als Paar zusammen.
Beide Namen sind Pseudonyme. Die Schilderungen in diesem Artikel beruhen auf Dokumenten aus dem Gerichtsverfahren, die der NZZ vorliegen.
Der Verdacht der Behörden
Zunächst wohnt das Paar in Zürich, wo Pérez doktoriert. Dann, ein Jahr nach der Einreise, wechselt er an die Universität Bern und bezieht dort eine eigene Wohnung. 2021 droht seine Aufenthaltsbewilligung auszulaufen. Einen Tag vor dem fraglichen Datum lassen die beiden ihre Partnerschaft offiziell eintragen. Als Partner eines Schweizers darf Pérez im Land bleiben. Er nimmt auch seinen Namen an.
Damit ist der Verdacht der Behörden geweckt. Zunächst verlangen die Berner Migrationsbehörden, dass die beiden in derselben Wohnung wohnen. Nur so sei der Verbleib des Peruaners im Land möglich. Das Paar fügt sich, zieht in Zürich wieder zusammen.
Doch nun hegt das Zürcher Migrationsamt den Verdacht, dass die beiden «ihre Partnerschaft nur zum Schein haben eintragen lassen». So steht es in einem Brief, den das Amt an die Zürcher Kantonspolizei schickt. Datiert ist er auf den 13. Juni 2022.
Das Paar weiss zu diesem Zeitpunkt nichts vom Verdacht der Behörden. Statt sie zu einem Gespräch zu laden, bitten die Migrationsbehörden die Polizei am Wohnort der beiden «eine Kontrolle vorzunehmen und die beiden Partner getrennt (. . .) zu befragen».
Das tut die Polizei am besagten Donnerstag im August. Nach der Kontrolle der Wohnung nehmen die Polizisten Edoardo mit auf den Posten. Sein Partner muss zu Fuss nachkommen. Dann werden beide getrennt befragt. Dabei zeigt sich: Am Vorwurf einer Scheinpartnerschaft ist nichts dran, die Behörden lassen ihren Verdacht fallen.
Pérez und Pfister fragen sich dagegen: Ist das, was ihnen hier passiert ist, überhaupt legal?
Für ihren Anwalt Christian Bignasca ist klar: Nein, ist es nicht. «Wenn wirklich ein Verdacht auf eine Scheinpartnerschaft besteht, kann das Migrationsamt Strafanzeige einreichen», sagt er der NZZ. Dann sei eine Hausdurchsuchung ebenfalls möglich – aber unter Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen. So aber sei das Vorgehen unverhältnismässig und verletze die
Grundrechte der beiden Männer.
Bignasca bezweifelt ausserdem, dass die Migrationsbehörden das Recht haben, direkt bei der Polizei eine Hausdurchsuchung anzuordnen – er spricht von einer «unzulässigen Zwangsmassnahme». Vor dem Entscheid des Bundesgerichts wollten weder Kantonspolizei noch Migrationsamt auf Anfrage der NZZ Stellung nehmen. Auch im Gerichtsverfahren verzichteten die Zürcher Behörden bisher darauf, sich zu äussern.
Speziell an der Geschichte ist, dass die Zürcher Behörden den Betroffenen zunächst nicht einmal eine Bestätigung des Geschehenen ausstellen wollen. Erst als sie an das Zürcher Verwaltungsgericht gelangen, hält dieses fest: Die beiden haben ein Recht darauf, das behördliche Vorgehen juristisch überprüfen zu lassen.
Das Gericht kritisiert ausserdem, wie die Kontrolle durchgeführt wurde. So hätten es die Polizisten unterlassen, das Paar über eine zentrale Tatsache aufzuklären: nämlich dass sie die Durchsuchung auch hätten verweigern dürfen. Das hätte zwar zu ihrem Nachteil ausgelegt werden dürfen – als Indiz für eine Schein-Partnerschaft. Doch es wäre ihr Recht gewesen. Allenfalls, so das Gericht, hätten die Zürcher Behörden somit auch das Recht auf persönliche Freiheit der beiden verletzt.
Der Showdown vor Gericht
Im Grundsatz beurteilte das Gericht eine solche unangemeldete Wohnungskontrolle jedoch als zulässig. Denn: Wenn es um Einwanderer geht, gibt das Ausländergesetz den Behörden weitgehende Befugnisse, Verstösse auch ausserhalb des Strafrechts abzuklären.
Ausländer müssen in solchen Untersuchungen mit den Behörden kooperieren – «Mitwirkungspflicht» nennt sich das. Ein Recht, seine Aussage zu verweigern, so wie in den TV-Krimis? Gibt es nicht. Und, so legt dieser Fall nahe: Diese weitgehenden Befugnisse der Behörden können auch all jene Schweizer tangieren, die mit einer Ausländerin oder einem Ausländer liiert sind.
Weil das Paar diese Sichtweise nicht akzeptieren wollten, zogen sie den Fall weiter ans Bundesgericht. Dort misst man der Frage eine grosse Bedeutung zu. Sie wurde am Dienstag in aller Öffentlichkeit von fünf Richterinnen und Richtern diskutiert. Ein Vorgehen, das nur höchst selten erfolgt, bei Rechtsfragen von grundsätzlichem Charakter.
Die Frage lautet in diesem Fall: Was wiegt schwerer? Das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung, festgeschrieben in der Bundesverfassung und der Europäischen Konvention für Menschenrechte? Oder das öffentliche Interesse an der Überführung von Scheinehen und, allgemeiner, die ausländerrechtliche Pflicht, mit den Behörden zu kooperieren?
Die Debatte darüber war kontrovers. Während über zwei Stunden diskutierten die Richter. Hoch oben auf ihrem Podium, mitten im repräsentativen Hauptsaal des Bundesgerichts in Lausanne. Am Schluss stimmten sie ab.
Und befanden: Die Zürcher Behörden haben im Grundsatz korrekt gehandelt. Die Hausdurchsuchung war zulässig. Die Polizisten hätten das Paar jedoch besser über seine Rechte aufklären müssen.
Der Entscheid fiel denkbar knapp aus, mit drei zu zwei Stimmen. Vergeblich hatte die Minderheit argumentiert, die Durchsuchung sei widerrechtlich (so SP-Richterin Marianne Ryter) oder unverhältnismässig (so FDP-Richter Matthias Kradolfer) gewesen. Eine parteipolitisch bunte Allianz setzte sich mit einer anderen Sichtweise durch.
Das Recht sei das Recht, es könne einem passen oder nicht, so sagte es Florence Aubry Girardin (Grüne). Aber in der Schweiz könne man nur dann eine Aufenthaltsbewilligung für seinen Partner erwirken, wenn man sich tatsächlich in einer Lebenspartnerschaft befinde. Und die Behörden hätten die Aufgabe, das zu kontrollieren.
Wohnungsbesuche wie die vorliegende fänden jedes Jahr zu Hunderten statt, ergänzte Julia Hänni (Mitte). «Niemand will so etwas erleben.» Aber solange sie ohne Zwang erfolgten, seien sie zulässig. Und – darin war sich die Mehrheit einig – es gebe im vorliegenden Fall eben keinen Beleg für ein gewaltsames Eindringen der Polizei.
Man sei hier nicht im Strafrecht, sagte der parteilose Richter Yves Donzallaz (einst für die SVP gewählt). Gehe es um das Ausländerrecht und das dazugehörende Verwaltungsverfahren, gälten andere Regeln. Und eine davon lautet gemäss einer Mehrheit der Richter: Gibt es keinen klar geäusserten Widerstand gegen die Durchsuchung, dürfen die Behörden auch ohne explizite Einwilligung fortfahren.
Dennoch hielt eine Mehrheit der Richter mündlich an der Kritik des Verwaltungsgerichts fest. Das Paar sei zu wenig über das Tun der Polizei, die eigenen Rechte und Pflichten aufgeklärt worden, was einer ernsten Verletzung seiner Grundrechte gleichkomme.
Das Urteil ist also kein Freibrief. Für Migrationsämter im ganzen Land heisst es dennoch: Sie dürfen die Polizei auch künftig frühmorgens in die Wohnung von Verdächtigen schicken, ganz ohne Durchsuchungsbefehl oder Strafverfahren. Mit dem Ziel, möglichst jede Scheinehe zu finden, eine fotografierte Zahnbürste nach der anderen.

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Also hier wir hier in unserer Generation auf dem Dorf, da war Bier in dem Alter testen drin. Lieber dann mit Eltern aber dann eher daheimKarl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 15:16 Wie oft wird das überhaupt gemacht?
Also ich hab gefühlt noch nie ne 14 jährige Person in nem Restaurant etc. was alkoholisches trinken sehen, nicht mal ein Bier.
Aber ja, wusste nicht mal das es erlaubt ist und sollte es auch nicht. Würde eher daran zweifeln ob die Eltern ein Sorgerecht haben sollten.
Zuletzt geändert von Gurkenplatzer am 16. Jun 2025, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Die Deutschen lieben einfach Verbote und haben panische Angst vor VerantwortungGoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 15:11
Geisteskrank, dass das überhaupt noch erlaubt ist.

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Manchmal muss man leider Kinder vor ihren Eltern beschützen. Das leidige Thema mit dem Rauchen im geschlossenen Auto hatten wir ja in der letzten Legislaturperiode ja auch. FDP mit ihrem besten move damalstroi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:23Die Deutschen lieben einfach Verbote und haben panische Angst vor VerantwortungGoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 15:11
Geisteskrank, dass das überhaupt noch erlaubt ist.![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Jap, mehr Gesetze werden nämlich immer perfekt durchgesetzt und mehr Verbote sind auch immer gut.
Neben Verbotszonen für Autos und Messer wünsche ich mir noch Verbotszonen für Roboter und das Internet. Schlimmes Zeug bringen diese Sachen zu uns!
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Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Meinetwegen sollen die Alkohol ab 18 freigeben, wenn interessiert sowas, ganz ehrlich...Wir haben doch ganz andere Sorgen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Diese Personen, die darüber jubeln, bezeichnen sich selbst vermutlich nicht als "Frauen" sondern wahlweise als "weiblich gelesen", "MtF" oder "AFAB" (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 13:38 Peak Zerfall der westlichen Welt, wenn sogar Frauen darüber jubeln das ein Mann andere Frauen in nem Boxring verprügelt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wegen ein paar Einzelfällen immer die gesamte Gesellschaft in Haft nehmen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:25Manchmal muss man leider Kinder vor ihren Eltern beschützen. Das leidige Thema mit dem Rauchen im geschlossenen Auto hatten wir ja in der letzten Legislaturperiode ja auch. FDP mit ihrem besten move damalstroi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:23Die Deutschen lieben einfach Verbote und haben panische Angst vor VerantwortungGoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 15:11
Geisteskrank, dass das überhaupt noch erlaubt ist.![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das ist eben wirklich die deutsche Art. Die meisten mit irgendwelchen sesselwärmenden Sachbearbeiterleben haben einfach panische Angst vor jeder Art der Freiheit bzw. Verantwortung.BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:44Wegen einer paar Einzelfällen immer die gesamte Gesellschaft in Haft nehmen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:25Manchmal muss man leider Kinder vor ihren Eltern beschützen. Das leidige Thema mit dem Rauchen im geschlossenen Auto hatten wir ja in der letzten Legislaturperiode ja auch. FDP mit ihrem besten move damalstroi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:23
Die Deutschen lieben einfach Verbote und haben panische Angst vor Verantwortung![]()
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Da wird nach Uhr und Schema F gearbeitet und wenn ein Standardverfahren fehlt und man selbst etwas in die Hand nehmen müsste, werfen sie verängstigt das Handtuch "kann ich nicht"
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:25Manchmal muss man leider Kinder vor ihren Eltern beschützen. Das leidige Thema mit dem Rauchen im geschlossenen Auto hatten wir ja in der letzten Legislaturperiode ja auch. FDP mit ihrem besten move damalstroi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:23Die Deutschen lieben einfach Verbote und haben panische Angst vor VerantwortungGoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 15:11
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So quasi
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Du findest es also ok, dass es nicht verboten ist, wenn Eltern im geschlossenen Auto rauchen, während ihre Kinder oder schwangere Frauen im gleichen Auto sitzen?clayz hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:33 Jap, mehr Gesetze werden nämlich immer perfekt durchgesetzt und mehr Verbote sind auch immer gut.
Neben Verbotszonen für Autos und Messer wünsche ich mir noch Verbotszonen für Roboter und das Internet. Schlimmes Zeug bringen diese Sachen zu uns!
Es geht auch nicht darum, dass alles perfekt durchgesetzt werden muss. Das ist ja auch der von dir oft bemängelte deutsche Weg, dass etwas lieber nicht gemacht wird, weil nicht sichergestellt ist, dass es zu 100 Prozent klappt.
Wenn durch solch ein Verbot auch nur 1 Kind nicht in einem Auto sitzen muss, während die Eltern dabei rauchen, dann wäre das aus meiner Sicht ein unglaublicher Gewinn.
- Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ist ja nichts passiert, die Leute dürfen zum Glück weiterhin im Auto rauchen, während ihre Kinder auf der Rückbank sitzen und die Freiheit einatmentroi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:52Das ist eben wirklich die deutsche Art. Die meisten mit irgendwelchen sesselwärmenden Sachbearbeiterleben haben einfach panische Angst vor jeder Art der Freiheit bzw. Verantwortung.BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:44Wegen einer paar Einzelfällen immer die gesamte Gesellschaft in Haft nehmen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Jun 2025, 17:25
Manchmal muss man leider Kinder vor ihren Eltern beschützen. Das leidige Thema mit dem Rauchen im geschlossenen Auto hatten wir ja in der letzten Legislaturperiode ja auch. FDP mit ihrem besten move damals
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