Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Lounger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Interessanter Fall. Frage mich wieso er dir nicht einfach ne E-Mail geschickt hat und das über PayPal Nachricht gemacht hat (wusste nichtmal, dass man per PayPal Nachrichten senden kann...)
Würde die Kosten definitiv nicht bezahlen. Und finde es auch krass, dass PayPal da die Daten so rausgeben darf. Würde es da besser finden, wenn PayPal den Kontakt herstellen würde.
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Knolle
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Scheinbar gibt's auch ne Masche, dass Leute mutwillig Geld auf das PayPal Konto zahlen, die Leute anschreiben und dann um eine Rückzahlung auf ein anderes Konto bitten. Das fällt dann wohl unter Geldwäsche. Ist hier nicht relevant, aber eben auch Paypal.
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gestiefelterKater
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Mal ein Update zu meinem Dilemma mit dem Stromvertrag. Nach dem das ja nun schon über Monate ein Theater der besonderen Art ist.
Heute unerwaretet eine Mail vom Versorger bekommen. Da steht drin dass man den Vertrag nicht umschreiben kann etc. so wie ich ja schon beschrieben hatte.
ABER man kann den Vertrag auch einfach ummelden!!! Dafür braucht es nur ein Datum welches die im System hinterlegen können und der aktuelle Zählerstand.

Klar... Wenn man von Übertragen oder Überschreiben oder Übernehmen spricht dann ist es natürlich ein RIESIGER Schritt im HIRN auf UMMELDEN zu kommen. *uglysmilie*
Durok

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Frage:

Muss aus dem SoSe 2023 eine Klausur schreiben (ich musste sie aufgrund Krankheit schieben) und jetzt habe ich drei Wochen weniger Bearbeitungszeit für die Klausur-Fragen als meine Kommilitonen letztes Jahr. Wir bekommen 9 komplexe Klausurfragen wovon 6 drankommen.

Letztes Jahr hatten wir 8 Wochen Bearbeitungszeit, ich bekam aber nur 5, weil die Prüferin die Fragen zu spät versendete.

Der Prüfungsausschuss schreibt folgendes:

herzlichen Dank für die Nachricht.
Wie sich mir die Sache darstellt, hatten Sie ausreichend seit dem SoSe2023 Zeit die Klausur vorzubereiten.

Raumnummern finden Sie jeweils am Prüfungstag an der Anzeigentafel.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Klausur am 11.4. schreiben. Bitte reichen Sie die Anmeldung beim Prüfungsamt umgehend ein. Eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung trotz Anmeldung kann nur durch eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung einer Arztpraxis bis zu drei Tagen im Nachhinein erfolgen.

Vorsorglich teile ich Ihnen hiermit bereits mit, dass zum Einlegen eines Widerspruchs gegen eine Benotung gemäß § 17 ATPO die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich ist und die Kosten hierfür selbst zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Zur Sache:
Von der Kollegin und von XXXX bin ich heute kurz auf den Sachstand gebracht worden.
Es handelt sich ja um eine Klausur aus dem SoSe 2023, von der Sie sich abgemeldet haben. Damit handelt es sich bei der Abmeldung nicht um einen sog. Fehlversuch. Es hindert also nichts daran, dass Sie in diesem Semester den regulären Schreibetermin der Klausur wahrnehmen können, zumal Sie ja zügig Ihr Studium beenden wollen. Seit Ende des SoSe2023 lag auch ausreichend Zeit, um sich fachlich auf eine Klausur im Bereich "G2" vorbereiten zu können, da der inhaltliche Stoff der Lehrveranstaltung ja seit dem SoSe2023 (und damit zeitlich vor dem Cyber-Angriff) vorliegt.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass Module und Lehrveranstaltungen eines Hochschulstudiums auf dem im Curriculum festgelegten Workload basieren, der sich aufteilt zwischen der "Selbstlernzeit" und der "Präsenzzeit". Eine Zulassung zur Modulprüfung setzt immer voraus, dass Studierende im Zweifelsfall den Nachweis der Teilnahme (d.h. der Erfüllung der Präsenzzeit) substantiiert erbringen müssen. Hier würden wir Sie notfalls bitten, dies nachzuweisen.

Um die Sache für Sie erfolgreich zum Abschluss zu bringen, schlage ich vor, dass Sie die in diesem Semester terminierte reguläre Klausur mitschreiben. Dies ist aus meiner Sicht die sinnvollste Lösung.

Der Weg, sich brieflich und auf formalem Wege mit Ihrem Anliegen an den Prüfungsausschuss zu wenden steht Ihnen selbstverständlich offen. Die kommende Sitzung wird im weiteren Verlauf des Semesters sein.
1. Was will der jetzt mit dem Nachweis der Präsenzzeiten? Hä ?
2. Hab ich beim Einspruch, sollte ich die Klausur nicht bestehen, überhaupt ne Chance dass diese nicht gewertet wird aufgrund von Benachteiligung?
Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Aus der SPO halte ich mich raus, ist leider nicht mein Bereich und bewegt sich nicht wirklich in der Jurisdiktion.


Ggf. über den P-Ausschuss gehen und gut argumentieren.


Ich Maße mir nicht an ggf. das Grundgesetz hinzuzuziehen , das solltest du auch besser sein lassen. Klage gegen Staat geht auch meistens nicht gut aus .


Viel Erfolg und sorry das ich diesmal nicht helfen kann
Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Gut getrollt haha! Aber witzig zu lesen wie hier dem Beitragsschreiber eher zugeredet wird. PS: Würde bei merkwürdigem Geldeingang bei PayPal auch eher an einen Scam denken.
regen hat geschrieben: zum Beitrag navigieren24. Jun 2023, 02:10
Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren23. Jun 2023, 18:02 Ich wollte heute einen Kumpel bei Paypal Geld senden. Habe bei seiner Mailadresse leider die Endung .com statt .net verwendet und nun hat jemand anderes das Geld erhalten (130 €).

Den Kundenservice habe ich schon kontaktiert. Sollte die falsche Mailadresse keinem Paypal-Konto zugeordnet sein, könnte ich die Zahlung stornieren. Dies ist aber nicht der Fall, also mit dieser Mailadresse ist ein Konto verknüpft.

Ich habe natürlich nicht mit Käuferschutz gezahlt sondern „Freunde & Familie“. Daher kann Paypal wohl nichts machen.

Dem Empfänger habe ich schon eine Mail geschrieben und um Rückzahlung des Geldes gebeten, allerdings reagiert er da gar nicht drauf.

Habe ich da sonst noch irgendwelche Möglichkeiten? Rechtlich wäre es vermutlich auch schwer, da irgendwie vorzugehen? Ist ja mein Fehler gewesen
Rechtliche Möglichkeiten bestehen, da es ungerechtfertigte Bereicherung wäre, wenn der Empfänger es trotz Kenntnis des Geldempfangs und der Bitte um Rückzahlung einfach behält.

§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

DarkNight10 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Apr 2024, 16:57 Hallo zusammen,

ich nutze Paypal so gut wie gar nicht mehr und bin stattdessen auf einen anderen Anbieter umgestiegen. Der Paypal-Account dient nur noch für ein paar Abozahlungen, die ich nicht umstellen konnte.

Vor 3 Wochen hat wohl irgendjemand meine Mailadresse verwechselt und mir 128 € an meinen Paypal-Account geschickt. Derjenige schrieb mir dort, dass er das Geld innerhalb von 4 Tagen wiederhaben möchte, ansonsten leitet er rechtliche Schritte ein. Da ich Paypal aber eben nicht mehr nutze, habe ich von dem ganzen nichts mitbekommen.

Heute habe ich Post von einer Anwaltskanzlei erhalten und von der Angelegenheit erstmals erfahren. Der Absender des Geldes beruft sich auf den Herausgabeanspruch nach § 812 BGB, da ich das Geld ohne rechtlichen Grund erhalten habe.

Das ist ja auch in Ordnung und das Geld liegt unberührt auf dem Paypal-Account. Das kann er also gerne wiederhaben. Ich soll aber auch seine Anwaltskosten in Höhe von 416,50 € übernehmen. Der Anwalt musste mehrfach mit Paypal kommunizieren, um an meine Daten zu kommen, wodurch die hohen Kosten entstanden sind.

Bin ich jetzt wirklich verpflichtet, seine Anwaltskosten zu zahlen?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich habe seit längerem einen Konflikt mit meinem Nachbarn. Er schaut im Schlafzimmer teilweise den ganzen Tag fern und auch oft bis spät in die Nacht. Der Fernseher ist dabei so laut, dass man ihn problemlos in meiner Wohnung hört.

Ich habe den Nachbarn jetzt schon mehrfach angesprochen und um Rücksichtnahme gebeten. Das stieß aber auf wenig Verständnis, sodass sich nicht viel geändert hat. Ich wollte das eigentlich immer untereinander klären, aber nachdem der Fernseher wieder bis 3 Uhr nachts lief, habe ich unseren Vermieter eingeschaltet. Dieser hat meinem Nachbarn jetzt ein Schreiben geschickt, dass der Fernseher auf Zimmerlautstärke einzuschalten ist und die Ruhezeiten zu beachten sind.

Der Nachbar ist daraufhin völlig ausgeflippt und hat mich zur Rede gestellt, warum ich direkt zum Vermieter renne. Ich sei eine „Fotze“, er gehöre zu einer arabischen Großfamilie, ich werde noch sehen, was ich davon habe und er wird mir das Leben zur Hölle machen.

Der Fernseher läuft jetzt schon deutlich lauter, als sonst schon.

Wie geht man mit solchen Leute um? Mein Nervenkostüm ist bald aufgebraucht.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:42 Ich habe seit längerem einen Konflikt mit meinem Nachbarn. Er schaut im Schlafzimmer teilweise den ganzen Tag fern und auch oft bis spät in die Nacht. Der Fernseher ist dabei so laut, dass man ihn problemlos in meiner Wohnung hört.

Ich habe den Nachbarn jetzt schon mehrfach angesprochen und um Rücksichtnahme gebeten. Das stieß aber auf wenig Verständnis, sodass sich nicht viel geändert hat. Ich wollte das eigentlich immer untereinander klären, aber nachdem der Fernseher wieder bis 3 Uhr nachts lief, habe ich unseren Vermieter eingeschaltet. Dieser hat meinem Nachbarn jetzt ein Schreiben geschickt, dass der Fernseher auf Zimmerlautstärke einzuschalten ist und die Ruhezeiten zu beachten sind.

Der Nachbar ist daraufhin völlig ausgeflippt und hat mich zur Rede gestellt, warum ich direkt zum Vermieter renne. Ich sei eine „Fotze“, er gehöre zu einer arabischen Großfamilie, ich werde noch sehen, was ich davon habe und er wird mir das Leben zur Hölle machen.

Der Fernseher läuft jetzt schon deutlich lauter, als sonst schon.

Wie geht man mit solchen Leute um? Mein Nervenkostüm ist bald aufgebraucht.
Möchtest du jetzt Ratschläge dahingehend, wie du rechtlich vorgehen kannst/welche rechtlichen Schritte möglich wären oder was die für deine Person optimale Vorgehensweise wäre? Beides muss sich nämlich nicht überschneiden.

Meine persönliche Erfahrung: der klügere gibt nach und du solltest dich nach einer anderen Wohnung umschauen. Solche Typen haben in der Regel wenig zu verlieren und können einen "Krieg" länger aushalten, als du es eventuell möchtest. Das mag zwar am Ego kratzen und ist auch nicht Fair, aber spart dir vermutlich eine Menge Nerven, Stress und mögliche unangenehme Folgen.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich werde sowieso umziehen, habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Das wird aber erst im September der Fall sein. Die 5 Monate muss ich also noch irgendwie überstehen.

Da ich bei meinem neuen Job aber komplett aus dem Home Office arbeite, bin ich ich dem Krach noch mehr ausgeliefert
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Gut, das sind natürlich wichtige Parameter, die am besten gleich hättest beschreiben sollen 👍
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

DarkNight10 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Apr 2024, 16:57 Hallo zusammen,

ich nutze Paypal so gut wie gar nicht mehr und bin stattdessen auf einen anderen Anbieter umgestiegen. Der Paypal-Account dient nur noch für ein paar Abozahlungen, die ich nicht umstellen konnte.

Vor 3 Wochen hat wohl irgendjemand meine Mailadresse verwechselt und mir 128 € an meinen Paypal-Account geschickt. Derjenige schrieb mir dort, dass er das Geld innerhalb von 4 Tagen wiederhaben möchte, ansonsten leitet er rechtliche Schritte ein. Da ich Paypal aber eben nicht mehr nutze, habe ich von dem ganzen nichts mitbekommen.

Heute habe ich Post von einer Anwaltskanzlei erhalten und von der Angelegenheit erstmals erfahren. Der Absender des Geldes beruft sich auf den Herausgabeanspruch nach § 812 BGB, da ich das Geld ohne rechtlichen Grund erhalten habe.

Das ist ja auch in Ordnung und das Geld liegt unberührt auf dem Paypal-Account. Das kann er also gerne wiederhaben. Ich soll aber auch seine Anwaltskosten in Höhe von 416,50 € übernehmen. Der Anwalt musste mehrfach mit Paypal kommunizieren, um an meine Daten zu kommen, wodurch die hohen Kosten entstanden sind.

Bin ich jetzt wirklich verpflichtet, seine Anwaltskosten zu zahlen?
Ich hoffe du hast das Geld noch nicht zurück geschickt:

https://www.merkur.de/verbraucher/freun ... 91621.html

Das ist eine neue Betrugsmethode. Das Geld wird dir über die Händler-Option zugeschickt, danach schreibt man dir das du das Geld wieder zurück schicken sollst, mit der Option "Freunde und Familie". Wenn du es geschickt hast, zieht der Absender dir zusätzlich über seine Händler-Option die ursprüngliche Überweisung auch wieder ab. Bis jetzt waren das eher freundliche Nachrichten, das mit dem Anwalt gedroht wird ist neu.

An Paypal melden und die sollen sich darum kümmern.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:42 Ich habe seit längerem einen Konflikt mit meinem Nachbarn. Er schaut im Schlafzimmer teilweise den ganzen Tag fern und auch oft bis spät in die Nacht. Der Fernseher ist dabei so laut, dass man ihn problemlos in meiner Wohnung hört.

Ich habe den Nachbarn jetzt schon mehrfach angesprochen und um Rücksichtnahme gebeten. Das stieß aber auf wenig Verständnis, sodass sich nicht viel geändert hat. Ich wollte das eigentlich immer untereinander klären, aber nachdem der Fernseher wieder bis 3 Uhr nachts lief, habe ich unseren Vermieter eingeschaltet. Dieser hat meinem Nachbarn jetzt ein Schreiben geschickt, dass der Fernseher auf Zimmerlautstärke einzuschalten ist und die Ruhezeiten zu beachten sind.

Der Nachbar ist daraufhin völlig ausgeflippt und hat mich zur Rede gestellt, warum ich direkt zum Vermieter renne. Ich sei eine „Fotze“, er gehöre zu einer arabischen Großfamilie, ich werde noch sehen, was ich davon habe und er wird mir das Leben zur Hölle machen.

Der Fernseher läuft jetzt schon deutlich lauter, als sonst schon.

Wie geht man mit solchen Leute um? Mein Nervenkostüm ist bald aufgebraucht.

Ich melde mich heute Abend in dem thread wieder mit einer ausführlichen antwort.


So viel sei gesagt: wenn du es geschickt anstellst ist das alles das Problem des Vermieters. Der wird garantiert etwas unternehmen sobald mietminderung ins Spiel kommt
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2024, 11:42 Ich habe seit längerem einen Konflikt mit meinem Nachbarn. Er schaut im Schlafzimmer teilweise den ganzen Tag fern und auch oft bis spät in die Nacht. Der Fernseher ist dabei so laut, dass man ihn problemlos in meiner Wohnung hört.

Ich habe den Nachbarn jetzt schon mehrfach angesprochen und um Rücksichtnahme gebeten. Das stieß aber auf wenig Verständnis, sodass sich nicht viel geändert hat. Ich wollte das eigentlich immer untereinander klären, aber nachdem der Fernseher wieder bis 3 Uhr nachts lief, habe ich unseren Vermieter eingeschaltet. Dieser hat meinem Nachbarn jetzt ein Schreiben geschickt, dass der Fernseher auf Zimmerlautstärke einzuschalten ist und die Ruhezeiten zu beachten sind.

Der Nachbar ist daraufhin völlig ausgeflippt und hat mich zur Rede gestellt, warum ich direkt zum Vermieter renne. Ich sei eine „Fotze“, er gehöre zu einer arabischen Großfamilie, ich werde noch sehen, was ich davon habe und er wird mir das Leben zur Hölle machen.

Der Fernseher läuft jetzt schon deutlich lauter, als sonst schon.

Wie geht man mit solchen Leute um? Mein Nervenkostüm ist bald aufgebraucht.
Entschuldigen dass man den Vermieter informiert hat und auf einen Döner einladen.
Da deine Lage erklären und über Bluetooth Kopfhörer für den Fernseher reden.

Auch der Vermieter kann da legal nichts machen.
Und Straftaten/Gewalt deinerseits (muss nicht nur gegen ihn direkt gehen, das wäre zu harmlos) sind solche Menschen nicht wert.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Entschuldigen und das Gespräch suchen. Bitte berichte wie es läuft und weitergeht @Chris5432
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Entschuldigen? Dafür, dass der ihn bedroht hat und er aus Trotz weiter belästigt, obwohl er es schon mehrfach auf die höfliche Art versucht hat?
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