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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Jonah Lomu
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Herbert hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Aug 2024, 13:45
NeuesLeben hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Aug 2024, 09:16 Sofern der nicht mitgeteilte Sachverhalt keine Auswirkung auf das Risiko hat, sprich eine Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung vorliegt, werden nur die zu wenig bezahlten Beiträge nachgefordert.

Da die Tatsache, dass du nicht mehr bei der Bank arbeitest aller Wahrscheinlichkeit keinen Einfluss auf das Risiko hat, ist davon auszugehen, dass im schlimmsten Fall die Beiträge nachgefordert werden.
Bei einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung o. ä. sieht es wieder anders aus. Die Information zum Beruf kann das Risiko beeinflussen.

Bei Pflichtversicherungen (bspw. KFZ-Haftpflicht) gilt sowieso: Versicherungsschutz besteht. Jedoch müssen zu wenig gezahlten Beiträge zzgl. Zuschläge nachgezahlt werden. 

Man muss immer dran denken, auch im Versicherungsbereich, ist der Verbraucherschutz sehr groß geschrieben!


Woher habe ich die Infos? Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen & Finanzen, mehrere Jahre Sachbearbeitung, 2 Jahre leitender Angestellter im Versicherungsinnendienst.
Hinweis: Kleinigkeiten können im Ernstfall zu einem anderen Ergebnis führen. Die Rechtsprechung kann mal so, mal so ausfallen. Es ist immer der Einzelfall entscheidend.
Was passiert wenn man einen Neuwagen Vollkasko mit zu wenig km und „einzelgarage“ versichert, der Karren aber nie drin steht bzw nach nem Umzug keine Garage mehr da ist.
Im worst case zB bei nem Totalschaden?
Je nachdem wie das ausgelegt wird. Im besten Fall wird die Prämie nacherhoben, im schlechtesten die Erstattung Anteilig gekürzt. Wenn du 10.000km im Jahr gefahren bist anstatt den angegebenen 8.000, ist das recht undramatisch. Bei arglistiger Täuschung ist dann irgendwann Schluss mit lustig.
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NeuesLeben
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und
z. B. mittels Betondecken, bituminösen Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge befestigten
Grundstücksfläche bemessen, von der aus das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die
öffentliche Einrichtung gelangt.
Für die Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche werden die
Versiegelungsgrade der bebauten und/oder befestigten Flächen nach Flächengruppen wie folgt
berücksichtigt.

Wie muss ich das o. g. verstehen?


Habe ca. 450m² Dachfläche, der Niederschlag davon wird auf den Hof geleitet.
Der Hof hat ca. 600m² gepflasterte Fläche und ein Gefälle zum Garten.
Der Garten hat insgesamt ca. 2500m² und besteht aus waldähnlichem Gebiet + Wildwiese.

Logischerweise fließt alles Wasser von den Dächern auf dem Hof. Vom Hof fließt bedingt durchs Gefälle alles in den Garten.
Der Garten ist bis zum Grundstücksende ca. 75-80 Meter lang, hier versickert alles - Selbst bei Starkregen.
Vom Niederschlag erreicht also kein Tropfen den öffentlichen Raum und kann meiner Meinung nach auch nicht indirekt in öffentliche Einrichtungen gelangen.

Kennt sich damit jemand aus? :-)
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Zwerg
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Nimm dir einen Anwalt, die Leute aus dem Steueramt sind wahrscheinlich engstirnige hohlbratzen, die dich am Ende einfach zahlen sehen wollen.

Kannst es natürlich erst mit Bildern etc. erklären aber das wird nicht viel bringen.
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oldschool87
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Sachverhalt zu Erbrecht:

X ist verstorben, diese hatte 3 Kinder. 2 davon leben noch, drittes ist bereits vor ihr verstorben, es gibt von dem Verstorbenen noch 2 Kinder (mein Bruder und ich).

Als Erben sind somit Kind A und B, mein Bruder und ich übrig.

Es gibt allerdings ein (nicht notariell beglaubigtes) Berliner Testament, in dem die 3 Kinder zu gleichen Teilen als Erben aufgeführt sind.

Das Amtsgericht macht nun aber Stress und will den Erbschein nicht raus rücken. Angeblich bräuchten wir eine notarielle Auseinandersetzung, weil mein Bruder und ich nicht im Testament stehen, sondern unser verstorbener Vater.

Aber sind wir nicht durch die gesetzliche Erbfolge automatisch als Erbe berechtigt?
Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren14. Aug 2024, 11:59 Sachverhalt zu Erbrecht:

X ist verstorben, diese hatte 3 Kinder. 2 davon leben noch, drittes ist bereits vor ihr verstorben, es gibt von dem Verstorbenen noch 2 Kinder (mein Bruder und ich).

Als Erben sind somit Kind A und B, mein Bruder und ich übrig.

Es gibt allerdings ein (nicht notariell beglaubigtes) Berliner Testament, in dem die 3 Kinder zu gleichen Teilen als Erben aufgeführt sind.

Das Amtsgericht macht nun aber Stress und will den Erbschein nicht raus rücken. Angeblich bräuchten wir eine notarielle Auseinandersetzung, weil mein Bruder und ich nicht im Testament stehen, sondern unser verstorbener Vater.

Aber sind wir nicht durch die gesetzliche Erbfolge automatisch als Erbe berechtigt?


Bisschen verwirrend, bitte erläutern. Oder gibt es 2 Testamente , eins beglaubigt und eins nicht ?

Wurde das nicht notariell beurkundete Testament von deinem Vater eigenhändig geschrieben und unterschrieben mit Orts und Datumsangabe ?
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oldschool87
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Sorry wenns etwas ungünstig geschrieben ist. Also es gibt ein Testament von Oma und Opa, welches nicht notariell beglaubigt wurde. Dieses wurde von Opa und Oma als Berliner Testament verfasst. In diesem Testament wurden mein Vater, mein Onkel und meine Tante zu je 1/3 als Erben aufgeführt. Nachdem mein Opa 2010 verstorben war, ist mein Vater 2016 verstorben und nun 2024 meine Oma. Somit bleiben als Erben Onkel, Tante, mein Bruder und ich.

Amtsgericht will aber keinen Erbschein ausstellen, weil mein Bruder und ich eben nicht im Testament von Oma und Opa stehen, sondern unser mittlerweile verstorbener Vater. Eine Änderung des Testaments nach 2016 erfolgte nicht.

Also mein Anliegen richtet sich nur nach der Erbengemeinschaft, da das Amtsgericht unbedingt eine notarielle Auseinandersetzung fordert, aufgrund des Testaments. Wobei ich das nicht verstehe, da es ja eine gesetzliche Erbfolge gibt... in die mein Bruder und ich anstelle unseres Vaters einnehmen? Was soll ich da noch notariell auseinandersetzen? Es gibt aktuell ja auch noch gar nix auseinanderzusetzen, da noch rein gar nichts veräußert wurde etc.
Chris5432
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich habe gestern von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, da ich eine Sachbeschädigung begangen haben soll.

Vor einigen Wochen wurde vor meiner Haustür ein kleiner Stein oder ein anderer kleiner Gegenstand gegen ein fahrendes Auto geworfen. An dem Auto ist dadurch eine Delle auf dem Dach entstanden (ca. 2.000 € Sachschaden).

Ich habe keine Vorstellung, was ich damit zu tun haben könnte und somit mal den zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei angerufen: Die Delle befindet sich auf der rechten Seite des Dachs und somit wurde der Stein vermutlich auch von der rechten Straßenseite geworfen, wo ich wohne. Außerdem hat der Geschädigte nach dem Vorfall alle Häuser im Umkreis von 30 Metern fotografiert. Meine Wohnung war die einzige, in der noch die Rollladen offen waren (Tatzeitpunkt 23:00 Uhr). Somit hat der Geschädigte in Verdacht, dass ich den Stein / Gegenstand aus dem Fenster geworfen habe und mich wegen Sachbeschädigung angezeigt.

Davon bin ich natürlich wenig begeistert, weil ich überhaupt nichts damit zu tun habe. Die Aussage mit den Rolladen ist aber schon dahingehend zu relativieren, weil hier jedes Haus über öffnende Dachfenster verfügt, für die es gar keine Rolladen gibt.

Wie geht man denn jetzt hier am besten vor? Ich finde die Beweislage jedenfalls sehr dürftig.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Du machst erstmal gar nichts. Du musst nicht zur Vorladung gehen, erst sofern es die Staatsanwaltschaft verlangt. Absagen musst du auch nicht.

Strafverfolgungsbehörden sind dafür verantwortlich, den Beweis zu erbringen, dass du du die Sachbeschädigung begangen hast. Gelingt dieser Nachweis nicht, bist du freigesprochen. = Grundsatz der Unschuldsvermutung wonach jeder Angeklagte als unschuldig gilt bis seine Schuld rechtskräftig festgestellt wurde. Vielen bekannt als in dubio pro reo.


Gar nicht zu der Sache äußern und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast einen netten Kollegen vom Straftecht. Ich frage mich hier jedoch ob da die Rechtsschutz greifen würde da es sich hier um den Straftatbestand § 303 StGB handelt und die Strafe über der Definition des „Vergehens“ geht. Verbrechen und vergehen sind insbesondere bei der Rechtsschutz zu differenzieren.


Falls keine Rechtsschutz, dann trotzdem nicht aussagen und im Zweifel kannst du dir überlegen wo du zur Tatzeit warst und wer bei dir war . Dann kannst du das auch durchgeben in Sachen des rechtlichen Gehörs.


Strafantrag wurde noch nicht gestellt nehme ich an? Die StA prüft aber ob genügend Anhaltspunkte vorliegen. Dann kommt es zum Ermittlungsverfahren. Also das wird definitiv nicht passieren.


Edit: habe mal gegoogelt da ich den nicht auswendig wusste :

Es wird im Großen und ganzen auf § 170 Abs. 2 StPO hinauslaufen :)
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Chris5432
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Danke für die Einschätzung. Genau, ist eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei. Dann werde ich den Termin nicht wahrnehmen.

Ich müsste zu dem Zeitpunkt zuhause gewesen sein. Gerade im Sommer schlafe ich aber auch oft mit offenem Fenster und offenen Rolladen um kühle Luft zu bekommen. Insofern kann ich gar nicht sagen, ob ich da überhaupt noch wach war.

Sichert man in so einem Fall denn keine Fingerabdrücke oder DNA an dem Stein / Gegenstand? Würde wenigstens helfen, um zu beweisen, dass ich damit nichts zu tun habe. Obwohl, selbst als unser Keller aufgebrochen und beide E-Bikes im Wert von 9.000 € geklaut wurden, hat die Polizei nur Fotos gemacht und keine Spuren gesichert
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

What the fuck Nein hahaha . CSI Miami wegen 2000 Euro schaden :guenni:


Das wird ins Leere hinaus laufen. Bitte Update geben ! Ich stell mir ein reminder
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren14. Aug 2024, 13:32 Sorry wenns etwas ungünstig geschrieben ist. Also es gibt ein Testament von Oma und Opa, welches nicht notariell beglaubigt wurde. Dieses wurde von Opa und Oma als Berliner Testament verfasst. In diesem Testament wurden mein Vater, mein Onkel und meine Tante zu je 1/3 als Erben aufgeführt. Nachdem mein Opa 2010 verstorben war, ist mein Vater 2016 verstorben und nun 2024 meine Oma. Somit bleiben als Erben Onkel, Tante, mein Bruder und ich.

Amtsgericht will aber keinen Erbschein ausstellen, weil mein Bruder und ich eben nicht im Testament von Oma und Opa stehen, sondern unser mittlerweile verstorbener Vater. Eine Änderung des Testaments nach 2016 erfolgte nicht.

Also mein Anliegen richtet sich nur nach der Erbengemeinschaft, da das Amtsgericht unbedingt eine notarielle Auseinandersetzung fordert, aufgrund des Testaments. Wobei ich das nicht verstehe, da es ja eine gesetzliche Erbfolge gibt... in die mein Bruder und ich anstelle unseres Vaters einnehmen? Was soll ich da noch notariell auseinandersetzen? Es gibt aktuell ja auch noch gar nix auseinanderzusetzen, da noch rein gar nichts veräußert wurde etc.

Scheisse total vergessen zu antworten ich habe mich sogar Intern informieren lassen. Bevor ich weit ausschweife , bist du weiter gekommen ?

Erbrecht ist immer eine knifflige Angelegenheit die gerne durch mehrere Instanzen geht und auch gut Zeit frisst.

Bin gerade im Urlaub und wúrde Mitte September darauf zurück kommen . Die Antwort oben habe ich so nebenbei geschrieben , bei dir bedarf es schon mehr Aufwand.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Aug 2024, 10:02 Ich habe gestern von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, da ich eine Sachbeschädigung begangen haben soll.

Vor einigen Wochen wurde vor meiner Haustür ein kleiner Stein oder ein anderer kleiner Gegenstand gegen ein fahrendes Auto geworfen. An dem Auto ist dadurch eine Delle auf dem Dach entstanden (ca. 2.000 € Sachschaden).

Ich habe keine Vorstellung, was ich damit zu tun haben könnte und somit mal den zuständigen Sachbearbeiter bei der Polizei angerufen: Die Delle befindet sich auf der rechten Seite des Dachs und somit wurde der Stein vermutlich auch von der rechten Straßenseite geworfen, wo ich wohne. Außerdem hat der Geschädigte nach dem Vorfall alle Häuser im Umkreis von 30 Metern fotografiert. Meine Wohnung war die einzige, in der noch die Rollladen offen waren (Tatzeitpunkt 23:00 Uhr). Somit hat der Geschädigte in Verdacht, dass ich den Stein / Gegenstand aus dem Fenster geworfen habe und mich wegen Sachbeschädigung angezeigt.

Davon bin ich natürlich wenig begeistert, weil ich überhaupt nichts damit zu tun habe. Die Aussage mit den Rolladen ist aber schon dahingehend zu relativieren, weil hier jedes Haus über öffnende Dachfenster verfügt, für die es gar keine Rolladen gibt.

Wie geht man denn jetzt hier am besten vor? Ich finde die Beweislage jedenfalls sehr dürftig.
Dem Ratschlag, nichts zu sagen, kann man sich hier nur anschließen, eventuell hilft es dir auch, zu verstehen, was genau passiert und wie es weitergeht:
Die Polizei kann das Verfahren nicht einstellen, das wird erst der Staatsanwalt machen. Weil der Geschädigte dein Haus benannte, aber nicht dich, wird die Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Weiteres eingestellt. Es gibt schlicht keinen Tatverdacht gegen dich.

Aber nochmal ganz wichtig: Nicht, also wirklich gar nicht, mit der Polizei reden. Wenn sie an deiner Tür auftauchen schickst du sie weg. Wenn sie anrufen, legst du auf. Wenn sie schreiben, ignorierst du das Schreiben. Du sagst auch keinen Termin ab.

Das kann schon nerven, als Beschuldigter in das Visier der Polizei zu geraten, die Ermittlungen gegen dich sind aber hochgradig lächerlich und werden zu absolut nichts führen.
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oldschool87
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Kris_Law hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Aug 2024, 15:53
oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren14. Aug 2024, 13:32 Sorry wenns etwas ungünstig geschrieben ist. Also es gibt ein Testament von Oma und Opa, welches nicht notariell beglaubigt wurde. Dieses wurde von Opa und Oma als Berliner Testament verfasst. In diesem Testament wurden mein Vater, mein Onkel und meine Tante zu je 1/3 als Erben aufgeführt. Nachdem mein Opa 2010 verstorben war, ist mein Vater 2016 verstorben und nun 2024 meine Oma. Somit bleiben als Erben Onkel, Tante, mein Bruder und ich.

Amtsgericht will aber keinen Erbschein ausstellen, weil mein Bruder und ich eben nicht im Testament von Oma und Opa stehen, sondern unser mittlerweile verstorbener Vater. Eine Änderung des Testaments nach 2016 erfolgte nicht.

Also mein Anliegen richtet sich nur nach der Erbengemeinschaft, da das Amtsgericht unbedingt eine notarielle Auseinandersetzung fordert, aufgrund des Testaments. Wobei ich das nicht verstehe, da es ja eine gesetzliche Erbfolge gibt... in die mein Bruder und ich anstelle unseres Vaters einnehmen? Was soll ich da noch notariell auseinandersetzen? Es gibt aktuell ja auch noch gar nix auseinanderzusetzen, da noch rein gar nichts veräußert wurde etc.

Scheisse total vergessen zu antworten ich habe mich sogar Intern informieren lassen. Bevor ich weit ausschweife , bist du weiter gekommen ?

Erbrecht ist immer eine knifflige Angelegenheit die gerne durch mehrere Instanzen geht und auch gut Zeit frisst.

Bin gerade im Urlaub und wúrde Mitte September darauf zurück kommen . Die Antwort oben habe ich so nebenbei geschrieben , bei dir bedarf es schon mehr Aufwand.
Jo, bin weiter gekommen.
Meine Tante hatte etwas durcheinander gebracht. Es muss eine Auslegung des Testaments erfolgen.
Die Auseinandersetzung kommt (wie mir eigtl fast klar war) erst in Frage, wenn ein Erbschein vorhanden ist :thumbup:
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Wieso soll man denn bei der Polizei keine Angaben machen? Was spricht gegen ein "ich habe nichts auf ein Auto geworfen"?
Bin da totaler Laie was sowas angeht, aber wirkt gar nichts sagen nicht verdächtiger als zu sagen man war es nicht?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Blubbs hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Aug 2024, 23:44 Wieso soll man denn bei der Polizei keine Angaben machen? Was spricht gegen ein "ich habe nichts auf ein Auto geworfen"?
Bin da totaler Laie was sowas angeht, aber wirkt gar nichts sagen nicht verdächtiger als zu sagen man war es nicht?
Das wird nicht bei einer Aussage bleiben. Wenn du dort bist dann wirst du als Laie um den Finger gewinkelt. Eine falsche Aussage und das war’s . Egal ob du es so gemeint hast oder nicht.
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