Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:42
Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Ja sicher. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass das pfändbar ist, was tituliert ist.
Hast du schon mal einen Unterhaltstitel gesehen?
Nein
Wie kommst du eige6auf das Thema?
Also die gängigsten Titel sind dynamisch ausgestellt, d.h. % XX aus Düsseldorfer Tabelle und entsprechende Anpassung von Kindergeld. Der Unterhaltspflichtige ist immer selbst dafür verantwortlich, den Betrag entsprechend anzupassen.
Gibt auch statische, aber die sind eher eine Seltenheit.
Und dann noch die, die bei Gericht festgelegt werden, wobei die dann auch i.d.R. dynamisch angelegt sind.
Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert
Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen
Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:47
Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert
Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen
Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
Was meinst du mit wird informiert?
Also du hattest als Kind Unterhaltsanspruch an deinen Vater und hast den Anspruch als Volljähriger an deine Mutter abgetreten? Oder hattest du Ü18 noch Anspruch und es geht darum?
Und das hat mir Google noch ausgespuckt:
Achtung bei der Verjährung: Ansprüche auf Kindesunterhalt verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährung ist zwar während der Minderjährigkeit gehemmt (§ 207 BGB), die dreijährige Frist beginnt jedoch exakt am 18. Geburtstag zu laufen. Sie endet folglich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind 21 Jahre alt wird (sofern kein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorliegt, der eine längere Frist begründet).
Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:47
Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert
Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen
Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
Was meinst du mit wird informiert?
Also du hattest als Kind Unterhaltsanspruch an deinen Vater und hast den Anspruch als Volljähriger an deine Mutter abgetreten? Oder hattest du Ü18 noch Anspruch und es geht darum?
Und das hat mir Google noch ausgespuckt:
Achtung bei der Verjährung: Ansprüche auf Kindesunterhalt verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährung ist zwar während der Minderjährigkeit gehemmt (§ 207 BGB), die dreijährige Frist beginnt jedoch exakt am 18. Geburtstag zu laufen. Sie endet folglich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind 21 Jahre alt wird (sofern kein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorliegt, der eine längere Frist begründet).
Ich kläre das erstmal mit meinem Vater und meiner Mutter (separat).
Zum Kontext, weil ohne sind solche Beiträge für die Leser natürlich auch langweilig.
Mein Vater kann 0 mit Geld umgehen, zahlt 400€ extra Krankenversicherung weil er es verdödelt hat 6 Monate länger zu arbeiten um ohne diese zusätzliche Belastung in die GKV zu kommen. Er hatte schon öfter Schulden wegen den unterschiedlichsten Sachen, weil er nie was zurück legt. Zähne, Operationen für den Hund seiner Partnerin etc.
Damals nach dem Auszug/Trennung hat er die ersten 1-2 Monate gar keinen Unterhalt gezahlt, dann ein paar Monate 700€ und dann nur noch knapp über die Hälfte.
Er hat eine lange Zeit sehr gut Geld verdient, wovon wir (Frau und Kinder) aber nie was hatten. Es war nie Geld da. Sein Vater ist früh in Rente die ist ziemlich üppig.
Eigentlich lief es auch nach der Scheidung sehr gut.
Die Wohnung war dato gefördert und als Alleinerziehende mit 2 Kindern hat meine Mutter diese direkt bekommen und hat im Endeffekt für 4 Zimmer 90qm nicht mehr gezahlt als für eine 2 Zimmer Wohnung.
Mit Kindergeld, Steuervorteil und Unterhalt ging das also rein objektiv echt super klar.
In ihrer Wahrnehmung war aber immer präsent dass sie immer statt knapp über 700€ nur 350-380€ bekommen hat.
Wie haben alle gespart, aber hauptsächlich mein Bruder und ich. Ich war auch der einzige der über Lebenshaltungskosten wirklich Bescheid wusste.
Meiner Mutter ging es damals auch nie um Lösungen.
Sie war mit ihren Partnern im Urlaub, sie hatte und hat ein Alkoholproblem, Essengehen mit Freundinnen, Rauchen, Klamotten.
Das sind keine Vorwürfe, aber rein objektiv kann man festhalten, dass sie gut ausgegeben hat. Im Endeffekt das was rein kam.
Auch sie kann nicht mit Geld umgehen, aber sie kommt immerhin auf +/-0 und arbeitet jetzt während ihrer Rente auch nebenbei (um alles davon zu konsumieren).
Die Unterhaltsansprüche sind rein theoretisch für uns Kinder. Wir wurden aber genötigt sie zu überschreiben und waren in einer Abhängigkeit und aufgrund dessen dass ich damals noch stärker mit Depressionen gekämpft habe hatte ich das auch ehrlich gesagt nicht zu Ende gedacht und mich auch nicht anwaltlich beraten lassen.
Meine Mutter hat mich auch getäuscht was die Notwendigkeit der Überschreibung angeht.
Am Ende des Tages sieht es aktuell so aus:
Sie ist der Auffassung dass sie auf vieles verzichten musste und den fehlenden Unterhalt alleine aufgefangen hat. Nur wenn da widersprochen wird sieht sie es ein und redet von "wir".
Ich glaube mein rückständiger Unterhalt sind laut ihren Berechnungen (muss man auch nachprüfen) 15.000€
Mein Vater hat natürlich noch überhaupt nicht angefangen ihr etwas zurückzuzahlen, obwohl auch das möglich gewesen wäre.
Sofern mein Vater nun aber durch Erbe an Geld kommt gibt es keine Ausreden mehr von ihm, genau dann wird sie vollstrecken wollen.
Beide betonen immer wie gerne sie uns Kinder mehr unterstützen wollen würden, aber es geht ja nicht.
Klarstellung, ich erwarte nichts. Aber dann bitte auch die Fresse halten wenn es eigentlich nur fürs eigene Gewissen ist. Dann sei ehrlich und steh dazu.
Mein persönliches Problem ist hier nun die andere Seite meiner Familie.
Eltern meiner Frau haben viel gespart und verzichtet, Krebserkrankung inklusive Tod kam auch noch.
Und die haben tatsächlich verzichtet.
In deren Familie ist es auch echte Hilfe und Unterstützung gegenseitig.
Kann man sich natürlich vorstellen dass das auf Unverständnis und etwas "Wut"stößt wenn dieses Geld komplett von ihr beansprucht wird.
Ich wäre dafür es mindestens zu teilen. Frau wäre hingegen mehr als sauer wenn es nicht komplett an uns Kinder geht.
Side notes die das Unverständnis meiner Frau noch mehr fördern:
Bei einem Auszug hätte meine Mutter Unterhalt verweigert auch mit Blick darauf dass wir wohl die eigene Mutter nicht vor Gericht ziehen (was ich gar nicht erwähnt hatte)
Selbst eine Bürgschaft um fürs Studium eine Wohnung am Studienort beziehen zu können hat sie damals einfach abgelehnt.