Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Hat ja auch niemand behauptet oder? Aber im Zweifelsfall ist es mir lieber, wenn eine Linkspartei in der Opposition lügt als unser Kanzler und dessen Partei, welche in Deutschland und Europa maßgeblich über unser Leben bestimmt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wohne zwar in Sachsen, aber des Spaßes halber mal gemacht. Manche Fragen sind allerdings wieder super uneindeutig.Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 07:07https://www.wahl-o-mat.de/bw2026/app/main_app.htmlNickySenior hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Feb 2026, 19:36 Gerade gesehen, dass in BaWü ja schon in einem Monat gewählt wird. Hatte das alles erst für Herbst auf dem Schirm.
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H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Mir persönlich stößt das eher besonders dann auf, wenn man sich als die vermeintlich Guten bzw moralisch Überlegenen positioniert und das ist halt eher das klassische linke Spielfeld, sprich SPD, Grüne und die LinkeCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 08:56 Hat ja auch niemand behauptet oder? Aber im Zweifelsfall ist es mir lieber, wenn eine Linkspartei in der Opposition lügt als unser Kanzler und dessen Partei, welche in Deutschland und Europa maßgeblich über unser Leben bestimmt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das macht doch jeder, siehe AFD: sich über Korruption, Filz und Seilschaften der altparteien aufregen und selbst auch sämtliche Familienmitglieder in steuerfinanzierte Posten unterbringen. Da nimmt sich am Ende des Tages keine Partei etwas. Alle reden A und machen dann BSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:01Mir persönlich stößt das eher besonders dann auf, wenn man sich als die vermeintlich Guten bzw moralisch Überlegenen positioniert und das ist halt eher das klassische linke Spielfeld, sprich SPD, Grüne und die LinkeCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 08:56 Hat ja auch niemand behauptet oder? Aber im Zweifelsfall ist es mir lieber, wenn eine Linkspartei in der Opposition lügt als unser Kanzler und dessen Partei, welche in Deutschland und Europa maßgeblich über unser Leben bestimmt.![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidgetZehn Tote und 25 Verletzte: Schüsse an Schule und in Wohnhaus in Kanada
Ottawa – Zehn Menschen, darunter die mutmaßliche Schützin, sind im Zusammenhang mit einer Schießerei in der Ortschaft Tumbler Ridge in Kanada am Dienstag (Ortszeit) ums Leben gekommen. Die Schützin tötete in einer Schule mindestens sieben Menschen und verletzte mehr als zwei Dutzend weitere, erklärte die Polizei in der westlichen Provinz British Columbia. An einem zweiten Ort, einem Wohnhaus, das wahrscheinlich mit der Tat in Verbindung stehe, seien zwei weitere Tote gefunden worden. Die mutmaßliche Täterin habe sich allem Anschein nach das Leben genommen, erklärte die Polizei.
Die Polizei wurde nach eigenen Angaben um 13.20 Ortszeit (21.20 Uhr MEZ) über Schüsse an einer Schule in der Gemeinde Tumbler Ridge informiert. Bei der Ankunft hätten Beamte sechs Tote entdeckt. Zwei Verletzte seien per Hubschrauber mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Eine weitere Person sei auf dem Weg ins Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen.
Mindestens zwei weitere Personen wurden mit schweren oder lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Bis zu 25 weitere Menschen wurden wegen nicht lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt, erklärte die Polizei.
zehn tote, 25 verletzte; der ort hat keine 2400 einwohner, ist 700km von vancouver entfernt, shooter war trans
dritttödlichster amoklauf kanadas
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Die behaupten aber nicht die Welt retten zu wollen oder die "Guten" zu seinCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:07Das macht doch jeder, siehe AFD: sich über Korruption, Filz und Seilschaften der altparteien aufregen und selbst auch sämtliche Familienmitglieder in steuerfinanzierte Posten unterbringen. Da nimmt sich am Ende des Tages keine Partei etwas. Alle reden A und machen dann BSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:01Mir persönlich stößt das eher besonders dann auf, wenn man sich als die vermeintlich Guten bzw moralisch Überlegenen positioniert und das ist halt eher das klassische linke Spielfeld, sprich SPD, Grüne und die LinkeCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 08:56 Hat ja auch niemand behauptet oder? Aber im Zweifelsfall ist es mir lieber, wenn eine Linkspartei in der Opposition lügt als unser Kanzler und dessen Partei, welche in Deutschland und Europa maßgeblich über unser Leben bestimmt.![]()

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das ist doch der USP der AFD. Alle anderen sind kacke, nur mit der AFD wird es besser. Sehe da keinen UnterschiedSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:12Die behaupten aber nicht die Welt retten zu wollen oder die "Guten" zu seinCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:07Das macht doch jeder, siehe AFD: sich über Korruption, Filz und Seilschaften der altparteien aufregen und selbst auch sämtliche Familienmitglieder in steuerfinanzierte Posten unterbringen. Da nimmt sich am Ende des Tages keine Partei etwas. Alle reden A und machen dann BSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:01
Mir persönlich stößt das eher besonders dann auf, wenn man sich als die vermeintlich Guten bzw moralisch Überlegenen positioniert und das ist halt eher das klassische linke Spielfeld, sprich SPD, Grüne und die Linke![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Der USP der AfD ist Deutschland retten zu wollen über das ob und wie kann man streiten aber die AfD steht sicher nicht dafür die "Guten" zu sein oder eben die ganze Welt retten zu wollenCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:14Das ist doch der USP der AFD. Alle anderen sind kacke, nur mit der AFD wird es besser. Sehe da keinen UnterschiedSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:12Die behaupten aber nicht die Welt retten zu wollen oder die "Guten" zu seinCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:07
Das macht doch jeder, siehe AFD: sich über Korruption, Filz und Seilschaften der altparteien aufregen und selbst auch sämtliche Familienmitglieder in steuerfinanzierte Posten unterbringen. Da nimmt sich am Ende des Tages keine Partei etwas. Alle reden A und machen dann B![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Schon mal zugehört, wenn weidel und co im Bundestag reden? Alle anderen sind Vaterlandsverräter, die AFD sind die guten, welche Deutschland retten. Wie war das immer mit der Doppelmoral?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:17Der USP der AfD ist Deutschland retten zu wollen über das ob und wie kann man streiten aber die AfD steht sicher nicht dafür die "Guten" zu sein oder eben die ganze Welt retten zu wollenCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:14Das ist doch der USP der AFD. Alle anderen sind kacke, nur mit der AFD wird es besser. Sehe da keinen UnterschiedSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:12
Die behaupten aber nicht die Welt retten zu wollen oder die "Guten" zu sein![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wurde sowas nicht immer whataboutism genannt? Oder zählen diese coolen #Schlagwörter nur, wenns gerade passt?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Doppelmoral passt nur, wenn es gegen Linke geht. Bei anderen ist es dann etwas gaaaaaanz anderes. Weißt du dochShivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:23 Wurde sowas nicht immer whataboutism genannt? Oder zählen diese coolen #Schlagwörter nur, wenns gerade passt?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.welt.de/wirtschaft/plus6987 ... idrig.html
Na da schau an... nicht vereinbar mit dem GG"Faktisch keine Abwägung“
Habecks „Windkraft-Turbo“ ist laut Gutachten verfassungswidrig
2023 hatte der damalige Wirtschaftsminister Habeck mit seiner EEG-Novelle Richtern vorgeschrieben, in Abwägungsfragen stets für den Ausbau von Windkraft zu entscheiden. Ein Rechtsgutachten hält diese Privilegierung für unvereinbar mit dem Grundgesetz – in gleich mehrfacher Hinsicht.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat und stattet ihn mit grundlegenden Rechten aus. Manchmal kommt es vor Gericht aber zu Streitigkeiten, in denen sich beide Parteien auf ein Grundrecht berufen. Der Richter muss dann abwägen, welches Vorrang hat. Ein ziemlich grundsätzliches Problem entsteht, wenn eine Regierung den Richtern vorgibt, wie das Ergebnis ihrer Abwägung auszusehen hat.
Ebendies hat der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 getan. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg kommt nun zu dem Schluss, dass Habecks Neufassung des Paragrafen 2 EEG verfassungswidrig ist.
Sollte sich seine Rechtsauffassung bestätigen, hätten etwa Klagen von Bürgerinitiativen gegen geplante Wind- oder Solarparks höhere Erfolgsaussichten, als es derzeit der Fall ist. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von „Vernunftkraft Niedersachsen“, einem Verein, der den Ausbau der Windkraft kritisch sieht.
Windräder plötzlich wichtiger als Grundrechte
Habeck hatte 2023 das EEG unter dem Slogan „Windkraft-Turbo“ geändert. Ziel war es, den erneuerbaren Energien alle Hürden aus dem Weg zu räumen. Dafür sollten juristische Einsprüche gegen den Bau von Windparks möglichst verhindert werden. Seitdem heißt es in Paragraf 2 EEG, dass Errichtung und Betrieb von Ökostrom-Anlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ lägen und „der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienten.
Und es folgte eine Anweisung an die Justiz: Bei „Schutzgüterabwägungen“ sollen die erneuerbaren Energien „als vorrangiger Belang eingebracht werden“.
Die Folgen spüren seither die rund 1000 Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, die sich vor Gericht gegen den Bau von Windrädern in ihrer Nachbarschaft wehren. Falls ein Anwohner den Wert seines Hauses durch ein Windkraft-Projekt bedroht sieht und vor Gericht sein Grundrecht auf Eigentum geltend macht, zieht er den Kürzeren: Die Belange des Windkraft-Investors gelten immer als „vorrangig“. Denn der handelt ja angeblich im „überragenden“ Interesse der Allgemeinheit.
Jede „Abwägung“ endet somit zwangsläufig mit dem Vorrang der erneuerbaren Energien. „Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor“, heißt es im Gutachten. Eine Abwägung, deren Ergebnis von vornherein feststeht, sei jedoch „faktisch keine Abwägung mehr“, so der Jurist Boehme-Neßler. Daher werde ein Verfassungsgrundsatz ausgehebelt.
„Die Abwägung ist eines der zentralen Instrumente im modernen Verwaltungsrecht“, schreibt er: „Gleichzeitig ist sie tief im Verfassungsrecht verwurzelt. Änderungen der Abwägung durch Gesetze sind deshalb Eingriffe in die Verfassung.“
Rechtliche Konflikte beim Bau von Wind- und Solarparks gibt es zuhauf: Von der Planung sind typischerweise auch andere betroffen, führt das Gutachten aus: „Damit ist das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Grundgesetz) tangiert.“ Gerade bei Windenergieanlagen seien zudem oft standortgebundene Berufe negativ berührt, etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus oder bei gesundheits- und erholungsbezogenen Betrieben: „Damit geht es auch um das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG).“ Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnte ebenfalls betroffen sein, oder das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Gutachter zieht Klima-Argument in Zweifel
Umweltvereine argumentieren zwar, dass „Klimaschutz“ in der Verfassung steht und damit der Ausbau von Wind- und Solarkraft praktisch Verfassungsrang habe. Doch das lässt Boehme-Neßler nicht gelten.
Denn der Artikel 20a des Grundgesetzes fordere „keine eindimensionale Umweltpolitik, sondern ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis, das Klima-, Arten-, Boden- und Landschaftsschutz gleichermaßen umfasst“, so der Jurist: „Der absolute klimapolitische Imperativ von §2 EEG, der alle anderen Aspekte des Umweltschutzes dem Klimaschutz unterwirft und ignoriert, verletzt deshalb auch das Nachhaltigkeitsgebot in Art. 20 a GG.“
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hält jedoch auch unter der aktuellen CDU-Ministerin die Ökostrom-Privilegien im EEG für unkritisch. Dem Gesetzgeber stehe „grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, die Gewichtung von öffentlichen Interessen festzulegen“, erklärte ein Sprecher von Katherina Reiche. Es bestünden daher „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“.
Mitglieder des Vereins Vernunftkraft Niedersachsen und weitere Windkraftgegner prüfen indes nach Informationen von WELT AM SONNTAG, ob sie mit einer Normenkontrollklage auf Basis des Gutachtens gegen diese Rechtsauffassung vorgehen.
- H_B
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Bei Asyl und Klimawandel jucken Gesetze nicht.Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:51 https://www.welt.de/wirtschaft/plus6987 ... idrig.html
Na da schau an... nicht vereinbar mit dem GG"Faktisch keine Abwägung“
Habecks „Windkraft-Turbo“ ist laut Gutachten verfassungswidrig
2023 hatte der damalige Wirtschaftsminister Habeck mit seiner EEG-Novelle Richtern vorgeschrieben, in Abwägungsfragen stets für den Ausbau von Windkraft zu entscheiden. Ein Rechtsgutachten hält diese Privilegierung für unvereinbar mit dem Grundgesetz – in gleich mehrfacher Hinsicht.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat und stattet ihn mit grundlegenden Rechten aus. Manchmal kommt es vor Gericht aber zu Streitigkeiten, in denen sich beide Parteien auf ein Grundrecht berufen. Der Richter muss dann abwägen, welches Vorrang hat. Ein ziemlich grundsätzliches Problem entsteht, wenn eine Regierung den Richtern vorgibt, wie das Ergebnis ihrer Abwägung auszusehen hat.
Ebendies hat der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 getan. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg kommt nun zu dem Schluss, dass Habecks Neufassung des Paragrafen 2 EEG verfassungswidrig ist.
Sollte sich seine Rechtsauffassung bestätigen, hätten etwa Klagen von Bürgerinitiativen gegen geplante Wind- oder Solarparks höhere Erfolgsaussichten, als es derzeit der Fall ist. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von „Vernunftkraft Niedersachsen“, einem Verein, der den Ausbau der Windkraft kritisch sieht.
Windräder plötzlich wichtiger als Grundrechte
Habeck hatte 2023 das EEG unter dem Slogan „Windkraft-Turbo“ geändert. Ziel war es, den erneuerbaren Energien alle Hürden aus dem Weg zu räumen. Dafür sollten juristische Einsprüche gegen den Bau von Windparks möglichst verhindert werden. Seitdem heißt es in Paragraf 2 EEG, dass Errichtung und Betrieb von Ökostrom-Anlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ lägen und „der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienten.
Und es folgte eine Anweisung an die Justiz: Bei „Schutzgüterabwägungen“ sollen die erneuerbaren Energien „als vorrangiger Belang eingebracht werden“.
Die Folgen spüren seither die rund 1000 Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, die sich vor Gericht gegen den Bau von Windrädern in ihrer Nachbarschaft wehren. Falls ein Anwohner den Wert seines Hauses durch ein Windkraft-Projekt bedroht sieht und vor Gericht sein Grundrecht auf Eigentum geltend macht, zieht er den Kürzeren: Die Belange des Windkraft-Investors gelten immer als „vorrangig“. Denn der handelt ja angeblich im „überragenden“ Interesse der Allgemeinheit.
Jede „Abwägung“ endet somit zwangsläufig mit dem Vorrang der erneuerbaren Energien. „Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor“, heißt es im Gutachten. Eine Abwägung, deren Ergebnis von vornherein feststeht, sei jedoch „faktisch keine Abwägung mehr“, so der Jurist Boehme-Neßler. Daher werde ein Verfassungsgrundsatz ausgehebelt.
„Die Abwägung ist eines der zentralen Instrumente im modernen Verwaltungsrecht“, schreibt er: „Gleichzeitig ist sie tief im Verfassungsrecht verwurzelt. Änderungen der Abwägung durch Gesetze sind deshalb Eingriffe in die Verfassung.“
Rechtliche Konflikte beim Bau von Wind- und Solarparks gibt es zuhauf: Von der Planung sind typischerweise auch andere betroffen, führt das Gutachten aus: „Damit ist das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Grundgesetz) tangiert.“ Gerade bei Windenergieanlagen seien zudem oft standortgebundene Berufe negativ berührt, etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus oder bei gesundheits- und erholungsbezogenen Betrieben: „Damit geht es auch um das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG).“ Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnte ebenfalls betroffen sein, oder das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Gutachter zieht Klima-Argument in Zweifel
Umweltvereine argumentieren zwar, dass „Klimaschutz“ in der Verfassung steht und damit der Ausbau von Wind- und Solarkraft praktisch Verfassungsrang habe. Doch das lässt Boehme-Neßler nicht gelten.
Denn der Artikel 20a des Grundgesetzes fordere „keine eindimensionale Umweltpolitik, sondern ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis, das Klima-, Arten-, Boden- und Landschaftsschutz gleichermaßen umfasst“, so der Jurist: „Der absolute klimapolitische Imperativ von §2 EEG, der alle anderen Aspekte des Umweltschutzes dem Klimaschutz unterwirft und ignoriert, verletzt deshalb auch das Nachhaltigkeitsgebot in Art. 20 a GG.“
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hält jedoch auch unter der aktuellen CDU-Ministerin die Ökostrom-Privilegien im EEG für unkritisch. Dem Gesetzgeber stehe „grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, die Gewichtung von öffentlichen Interessen festzulegen“, erklärte ein Sprecher von Katherina Reiche. Es bestünden daher „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“.
Mitglieder des Vereins Vernunftkraft Niedersachsen und weitere Windkraftgegner prüfen indes nach Informationen von WELT AM SONNTAG, ob sie mit einer Normenkontrollklage auf Basis des Gutachtens gegen diese Rechtsauffassung vorgehen.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ein bezahltes Auftragsgutachten. Große ÜberraschungSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Feb 2026, 09:51 https://www.welt.de/wirtschaft/plus6987 ... idrig.html
Na da schau an... nicht vereinbar mit dem GG"Faktisch keine Abwägung“
Habecks „Windkraft-Turbo“ ist laut Gutachten verfassungswidrig
2023 hatte der damalige Wirtschaftsminister Habeck mit seiner EEG-Novelle Richtern vorgeschrieben, in Abwägungsfragen stets für den Ausbau von Windkraft zu entscheiden. Ein Rechtsgutachten hält diese Privilegierung für unvereinbar mit dem Grundgesetz – in gleich mehrfacher Hinsicht.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat und stattet ihn mit grundlegenden Rechten aus. Manchmal kommt es vor Gericht aber zu Streitigkeiten, in denen sich beide Parteien auf ein Grundrecht berufen. Der Richter muss dann abwägen, welches Vorrang hat. Ein ziemlich grundsätzliches Problem entsteht, wenn eine Regierung den Richtern vorgibt, wie das Ergebnis ihrer Abwägung auszusehen hat.
Ebendies hat der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 getan. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg kommt nun zu dem Schluss, dass Habecks Neufassung des Paragrafen 2 EEG verfassungswidrig ist.
Sollte sich seine Rechtsauffassung bestätigen, hätten etwa Klagen von Bürgerinitiativen gegen geplante Wind- oder Solarparks höhere Erfolgsaussichten, als es derzeit der Fall ist. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von „Vernunftkraft Niedersachsen“, einem Verein, der den Ausbau der Windkraft kritisch sieht.
Windräder plötzlich wichtiger als Grundrechte
Habeck hatte 2023 das EEG unter dem Slogan „Windkraft-Turbo“ geändert. Ziel war es, den erneuerbaren Energien alle Hürden aus dem Weg zu räumen. Dafür sollten juristische Einsprüche gegen den Bau von Windparks möglichst verhindert werden. Seitdem heißt es in Paragraf 2 EEG, dass Errichtung und Betrieb von Ökostrom-Anlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ lägen und „der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienten.
Und es folgte eine Anweisung an die Justiz: Bei „Schutzgüterabwägungen“ sollen die erneuerbaren Energien „als vorrangiger Belang eingebracht werden“.
Die Folgen spüren seither die rund 1000 Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, die sich vor Gericht gegen den Bau von Windrädern in ihrer Nachbarschaft wehren. Falls ein Anwohner den Wert seines Hauses durch ein Windkraft-Projekt bedroht sieht und vor Gericht sein Grundrecht auf Eigentum geltend macht, zieht er den Kürzeren: Die Belange des Windkraft-Investors gelten immer als „vorrangig“. Denn der handelt ja angeblich im „überragenden“ Interesse der Allgemeinheit.
Jede „Abwägung“ endet somit zwangsläufig mit dem Vorrang der erneuerbaren Energien. „Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor“, heißt es im Gutachten. Eine Abwägung, deren Ergebnis von vornherein feststeht, sei jedoch „faktisch keine Abwägung mehr“, so der Jurist Boehme-Neßler. Daher werde ein Verfassungsgrundsatz ausgehebelt.
„Die Abwägung ist eines der zentralen Instrumente im modernen Verwaltungsrecht“, schreibt er: „Gleichzeitig ist sie tief im Verfassungsrecht verwurzelt. Änderungen der Abwägung durch Gesetze sind deshalb Eingriffe in die Verfassung.“
Rechtliche Konflikte beim Bau von Wind- und Solarparks gibt es zuhauf: Von der Planung sind typischerweise auch andere betroffen, führt das Gutachten aus: „Damit ist das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Grundgesetz) tangiert.“ Gerade bei Windenergieanlagen seien zudem oft standortgebundene Berufe negativ berührt, etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus oder bei gesundheits- und erholungsbezogenen Betrieben: „Damit geht es auch um das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 GG).“ Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnte ebenfalls betroffen sein, oder das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Gutachter zieht Klima-Argument in Zweifel
Umweltvereine argumentieren zwar, dass „Klimaschutz“ in der Verfassung steht und damit der Ausbau von Wind- und Solarkraft praktisch Verfassungsrang habe. Doch das lässt Boehme-Neßler nicht gelten.
Denn der Artikel 20a des Grundgesetzes fordere „keine eindimensionale Umweltpolitik, sondern ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis, das Klima-, Arten-, Boden- und Landschaftsschutz gleichermaßen umfasst“, so der Jurist: „Der absolute klimapolitische Imperativ von §2 EEG, der alle anderen Aspekte des Umweltschutzes dem Klimaschutz unterwirft und ignoriert, verletzt deshalb auch das Nachhaltigkeitsgebot in Art. 20 a GG.“
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hält jedoch auch unter der aktuellen CDU-Ministerin die Ökostrom-Privilegien im EEG für unkritisch. Dem Gesetzgeber stehe „grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, die Gewichtung von öffentlichen Interessen festzulegen“, erklärte ein Sprecher von Katherina Reiche. Es bestünden daher „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“.
Mitglieder des Vereins Vernunftkraft Niedersachsen und weitere Windkraftgegner prüfen indes nach Informationen von WELT AM SONNTAG, ob sie mit einer Normenkontrollklage auf Basis des Gutachtens gegen diese Rechtsauffassung vorgehen.