H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:11
Sehe es als absolut gerechtfertigt an, diese Griffe durchzuführen, wenn vorher mehrmals Aufforderungen ignoriert worden sind. Der Fall geht jetzt vor Gericht.
Klimaaktivist klagt gegen Schmerzgriff: Diskussion um Maßnahmen der Berliner Polizei soll vor Gericht
Barde hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 07:42
Verstehe deine Argumentation aber gerade auch nicht clayz.
Auf der einen Seite soll der Staat die Unternehmen "hofieren", wie bei Intel, jetzt ist es aber falsch vom Staat die Masken zu vernichten, obwohl die regulären Maskenhersteller/ verkäufer wohl sehr froh darüber sind.
Beide Fälle sind doch positiv für Unternehmen, wo Problem?
Das erste ist wirtschaftspolitik und das zweite Planwirtschaft
Hat nichts miteinander zu tun
Ich glaube du solltest noch Mal nachlesen, was man unter Planwirtschaft versteht.
Danke, gerade gegoogelt und festgestellt das alle Merkmale einer Planwirtschaft erfüllt waren
Meine aussage kann also so stehen gelassen werden, glück gehabt
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:24
Aber auch die Polizei darf körperliche Gewalt nicht unverhältnismäßig einsetzen. Ob das der Fall war oder nicht, muss nunmehr beurteilt werden.
Eine einmalige mündliche Aufforderung muss reichen, alles was danach passiert ist selbstverschuldet, da man der Auffoderung nicht nachkommt, eine Straße ist nun mal kein Sitzplatz.
Das inszenierte Verhalten dieses geschreie und theater ist einfach nur erbärmlich, wenn man provoziert muss man sich über konsequenzen nicht wundern man sollte vorher die folgen des eigenen verhaltens abwägen
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:24
Aber auch die Polizei darf körperliche Gewalt nicht unverhältnismäßig einsetzen. Ob das der Fall war oder nicht, muss nunmehr beurteilt werden.
Eine einmalige mündliche Aufforderung muss reichen, alles was danach passiert ist selbstverschuldet, da man der Auffoderung nicht nachkommt, eine Straße ist nun mal kein Sitzplatz.
Das inszenierte Verhalten dieses geschreie und theater ist einfach nur erbärmlich, wenn man provoziert muss man sich über konsequenzen nicht wundern man sollte vorher die folgen des eigenen verhaltens abwägen
Das ist deine persönliche Meinung und völlig in Ordnung. Vor Gericht geht es allerdings um andere Maßstäbe. Ich bin ja auch dafür, dass die Polizei das Gewaltmonopol hat. Aber es ist stets das mildeste mittel anzuwenden
Das erste ist wirtschaftspolitik und das zweite Planwirtschaft
Hat nichts miteinander zu tun
Ich glaube du solltest noch Mal nachlesen, was man unter Planwirtschaft versteht.
Danke, gerade gegoogelt und festgestellt das alle Merkmale einer Planwirtschaft erfüllt waren
Meine aussage kann also so stehen gelassen werden, glück gehabt
Nachhilfe gerne via pn
Wo siehst du denn in dem konkreten Beispiel um welches es ging die Verstaatlichung von Produktionsmitteln? Es war doch andersrum, dass der Staat privaten Herstellern von medizinischen Schutzausrüstungen Subventionen gegeben hat, um die inländische Produktion in der Hand von privatwirtschaftlichen Unternehmen zu gewährleisten.
Bereits im Mai hatte es Ritter per Eilverfahren versucht. Doch das Verwaltungsgericht ließ ihn abblitzen – und wies den Eilantrag als unzulässig zurück, ebenso den Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten. Es habe keine Wiederholungsgefahr bestanden, Ritter habe nicht ausreichend dargelegt, warum ihm nun der Schmerzgriff erneut droht – obwohl der 20-Jährige angekündigt hatte, sich weiter an Sitzblockaden in Berlin beteiligen zu wollen.
Ist wohl auch die bisherige Meinung des Gerichts gewesen, aber aller guten Dinge sind bekanntlich drei
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:24
Aber auch die Polizei darf körperliche Gewalt nicht unverhältnismäßig einsetzen. Ob das der Fall war oder nicht, muss nunmehr beurteilt werden.
Eine einmalige mündliche Aufforderung muss reichen, alles was danach passiert ist selbstverschuldet, da man der Auffoderung nicht nachkommt, eine Straße ist nun mal kein Sitzplatz.
Das inszenierte Verhalten dieses geschreie und theater ist einfach nur erbärmlich, wenn man provoziert muss man sich über konsequenzen nicht wundern man sollte vorher die folgen des eigenen verhaltens abwägen
Das ist deine persönliche Meinung und völlig in Ordnung. Vor Gericht geht es allerdings um andere Maßstäbe. Ich bin ja auch dafür, dass die Polizei das Gewaltmonopol hat. Aber es ist stets das mildeste mittel anzuwenden
Das mildeste Mittel wurde ja mehrfach angewendet, es war die mündliche Aufforderung. Man kann dieser Aufforderung problemlos und absolut schmerzfrei Folge leisten. Denke mal, das Gericht wird die Polizisten dahingehend bestärken und das für spätere Fälle gleich mal klarstellen. Hoffe es zumindest. Ansonsten dürfen Polizisten bald überhaupt nichts mehr, außer in Uniform nett auszusehen.
Eine einmalige mündliche Aufforderung muss reichen, alles was danach passiert ist selbstverschuldet, da man der Auffoderung nicht nachkommt, eine Straße ist nun mal kein Sitzplatz.
Das inszenierte Verhalten dieses geschreie und theater ist einfach nur erbärmlich, wenn man provoziert muss man sich über konsequenzen nicht wundern man sollte vorher die folgen des eigenen verhaltens abwägen
Das ist deine persönliche Meinung und völlig in Ordnung. Vor Gericht geht es allerdings um andere Maßstäbe. Ich bin ja auch dafür, dass die Polizei das Gewaltmonopol hat. Aber es ist stets das mildeste mittel anzuwenden
Das mildeste Mittel wurde ja mehrfach angewendet, es war die mündliche Aufforderung. Man kann dieser Aufforderung problemlos und absolut schmerzfrei Folge leisten. Denke mal, das Gericht wird die Polizisten dahingehend bestärken und das für spätere Fälle gleich mal klarstellen. Hoffe es zumindest. Ansonsten dürfen Polizisten bald überhaupt nichts mehr, außer in Uniform nett auszusehen.
Es gibt auch noch etwas zwischen netten Worten und sogenannten Schmerzgriffen. In der Regel werden die Personen einfach weggetragen, die wehren sich nämlich nicht aktiv
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:52
Aber es ist stets das mildeste mittel anzuwenden
Art. 5
Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) 1Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. 2Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 11:52
Aber es ist stets das mildeste mittel anzuwenden
Art. 5
Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) 1Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. 2Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Jun 2023, 12:19
wegtragen brauchste mindestens 2 Leute, besser 3, Zwanggriff kannste ggf sogar alleine durchführen weil die Person idr dann von alleine geht
Wenn das als Argument für eine solche Maßnahme ausreicht, dann braucht man sich seitens der Polizei ja keine Sorgen bezüglich des Prozesses zu machen
Die Polizei selber hat offenbar auch von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.
Hier geht es auch nicht darum, ob man den Protest der LG gut oder schlecht findet, sondern ob einzelnen Polizei sich im Rahmen des zulässigen bewegt haben